Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.   Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

2.   Zu den bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt, dass keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht wurden, die eine wesentliche Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs erfordern.

Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.  Der Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Gebiet „Am Haltepunkt West“ vom 12.06.2018 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9,10,13,13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

S a t z u n g

 

für den Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
für das Gebiet
„Am Haltepunkt West“

§ 1

 

(1)       Für den Geltungsbereich des Tekturplanes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 71
gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 12.06.2018.

(2)        Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

§ 2


Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft."

 

4.   Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.