Betreff
Gemeinde Ottensoos
Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegunggem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/040/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

1.    Die Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans der Gemeinde Ottensoos wird zur Kenntnis genommen.

2.    Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Änderung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

 

Anlage in Session:
- Begründung
- Plan

 

Gemäß Vorentwurf vom 13.12.2017 sollten im Gemeindegebiet Ottensoos im15,09 ha Wohnbauflächen ausgewiesen werden und das Gewerbegebiet Bräunleinsberg um 4,34 ha erweitert werden.

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.04.2018 über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans der Gemeinde Ottensoos beraten und beschlossen, keine Einwände zu erheben, wenn die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen im Zuge der weiteren Bearbeitung des Vorentwurfs auf das zur Sicherung der Weiterentwicklung notwendige prognostizierte Maß verringert wird.


Nach dem Planungsstand vom 13.02.2019 wurde die Wohnbaufläche auf 12,36 ha und das Gewerbegebiet Bräunleinsberg auf 2,24 ha reduziert:

 

 

Belange oder Planung der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwendungen gegen die Planungen zu erheben.