Änderung durch Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 6 und des Tekturplans Nr. 1
-Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
-Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Es wird festgestellt, dass im Rahmen der
erneuten öffentliche Auslegung nach § 4 Abs. 3 BauGB Äußerungen zur Planung
vorgebracht wurden von
1. Rechtsanwälte Wiedemann, Dr. Bronnenmeyer, Dr. Zeug, Datzer, Nürnberg
2. Rechtsanwälte Graml & Kollegen, Regensburg
Die vorgebrachten Äußerungen werden zur Kenntnis genommen.
Auf die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung zu den Äußerungen wird Bezug
genommen. Die Stellungnahme ist dem Beschluss beigefügt.
Eine Änderung des Tekturplans Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 6 "Eschenauer
Straße - Nordring" - Änderung durch Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 6
und des Tekturplans Nr. 1 – ist bis auf geringfügige redaktionelle Änderungen
in der Begründung nicht veranlasst.
2.
Es wird festgestellt, dass bei der Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Einwände
vorgebracht wurden bzw. keine Äußerungen eingegangen sind von
Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
Städt. Werke Lauf GmbH
GVL Gasversorgung Lauf GmbH
Deutsche Post Immobilienservice GmbH
Deutsche Telekom Technik GmbH
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Polizeiinspektion Lauf
DB Services Immobilien GmbH
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg, Außenstelle
Hersbruck
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
Landesamt für Denkmal-pflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Herrn Kreisbrandrat Norbert Thiel
Zu den bei der der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt:
Landratsamt Nürnberger Land
Fachstelle für technische Aufgaben / Kreisbaumeisterin:
Der Punkt 2.2 1. Abs. wird zur Klarstellungwie folgt formuliert:
„Der damalige Anlass, Ziel und Zweck der
Festsetzung Gemeinbedarfsfläche Altersheim war es, die Voraussetzungen für die
bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zur Errichtung und zum Betrieb eines
Altersheimes zu schaffen. Die Festsetzung für den Gemeinbedarf Altersheim gemäß
§ 9 Abs. 1 Nr. 5 Bundesbaugesetz erschien zum Zeitpunkt des Erlasses des
Bebauungsplanes Nr. 6 sinnvoll, auch wenn in einem allgemeinen Wohngebiet
Anlagen für soziale Zwecke nach der BauNVO 1968 grundsätzlich zulässig waren.“
Immissions- und Naturschutz: Die Stellungnahmen wurden mit Beschluss vom 19.04.2016
zur Kenntnis genommen. Bodenschutz:
Der Käufer des Grundstücks ist über den Inhalt des Bodengutachtens informiert.
Auflagen hinsichtlich der Entsorgung des Bodenmaterials sind im Rahmen des
Vorbescheid-Verfahrens bzw. im Baugenehmigungsverfahren zu treffen. Ein
entsprechender Hinweis kann in die Begründung aufgenommen werden.
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Die Stadt wird im Rahmen ihrer Stellungnahme zu Vorbescheids- oder Bauanträgen
das Landratsamt auf die Hinweise und Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes
hinweisen, damit diese in die Genehmigungsbescheide aufgenommen werden können.
3.
Der Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 6
"Eschenauer Straße - Nordring" - Änderung durch Teilaufhebung des
Bebauungsplans Nr. 6 und des Tekturplans Nr. 1 –in der Fassung der letzten
Änderung vom 16.06.2016 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches
(BauGB) aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I
S. 1722) geändert worden ist, und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung
mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n
g
für den Tekturplan Nr. 2 zum
Bebauungsplan Nr. 6 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„“Eschenauer Straße - Nordring“
- Änderung des Bebauungsplans Nr. 6
und des Tekturplans Nr. 1 durch Teilaufhebung -
§ 1
(1) Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 6 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Eschenauer Straße - Nordring“ einschließlich des Tekturplans Nr. 1 wird für
den Geltungsbereich des Tekturplans Nr. 2 aufgehoben.
(2) Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem Plan vom
14.06.2016.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung
in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen,
welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft."
4. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Im Aufstellungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Eschenauer Straße –Nordring“ durch Teilaufhebung im Bereich des ehem. Altenheims in der Galgenbühlstraße wurde in der Zeit vom 09.05.2016 bis zum 20.05.2016 die erneute öffentliche Auslegung nach § 4 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Die erneute Auslegung erfolgte aufgrund des Beschlusses des Bau-, Umwelt- und Stadtplanungsausschusses vom 19.04.2016.
Während der Auslegungsfrist wurden Stellungnahmen vorgebracht von:
1. Rechtsanwälte Wiedemann, Dr. Bronnenmeyer, Dr. Zeug, Datzer, Nürnberg
2. Rechtsanwälte Graml & Kollegen, Regensburg
Die Einwendungen und die Stellungnahme der Verwaltung hierzu sind in Anlage 1 zur Beschlussvorlage dargestellt.
Parallel zur Auslegung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 25.04.2016 aufgefordert, ihre erneuten Stellungnahmen zum geänderten Entwurf bis zum 20.05.2016 abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind in Anlage 2 beigefügt.
Die fachtechnischen Gutachten, die Bestandteil der Begründung sind, können in Session eingesehen werden.
Nachdem sich durch die eingegangenen Äußerungen nur geringfügige redaktionelle Ände-rungen in der Begründung ergeben, kann der Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 6 "Eschenauer Straße - Nordring" - Änderung durch Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 6 und des Tekturplans Nr. 1 als Satzung beschlossen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und den Tekturplan damit in Kraft zu setzen.