Betreff
Bebauungsplan Nr. 93 "Sondergebiet Krankenhaus" - Vorstellung des Entwurfs - Billigungsbeschluss
Vorlage
FB 5/028/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt mit     :    Stimmen:

 

  1. Die mit Schreiben vom 21.12.2012 vorgebrachten Anregungen der Anwohner des Krankenhauses Lauf werden zur Kenntnis genommen. Da sich gegenüber der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 26.07.2012 keine neuen Erkenntnisse ergeben, wird an dem Beschluss festgehalten.

  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ in der Fassung vom 23.04.2013 wird einschließlich Begründung beschlussmäßig gebilligt.

  3. Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Der Stadtrat der Stadt Lauf hat in seiner Sitzung vom 26.07.2012 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 93 wird auf Grundlage der Variante 3 der Studie Haid mit Parkplätzen im Westen und Norden und Erschließung über die Kunigundengasse gemäß Antrag der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH vom 06.03.2012 fortgeführt.

  2. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt gemäß dem Vorentwurfsplan vom 26.07.2012.

 

 

Vorentwurf vom 26.07.2013

 

Die Variante 3 wurde im Rahmen einer Prüfung verschiedener Alternativlösung unter Abwägung aller Vor- und Nachteile sowie der öffentlichen und privaten Belange als letztlich zielführende Lösung gewählt (BAS vom 15.05.2012, 24.07.2012).

 

Bereits im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 93 wurden von Anwohnern des Krankenhauses Einwendungen und Anregungen zum geplanten Parkplatzneubau an der Westseite des Krankenhauses mit Erschließung über die Kunigundengasse vorgebracht. Hierbei wurden auch Alternativvorschläge angeregt, die sich weitgehend mit den von Verwaltung und Krankenhaus geprüften Varianten deckten. Der Bauausschuss hat sich eingehend mit den unterschiedlichen Varianten befasst (BAS vom 15.05.2012, 24.07.2012, die entsprechende Arbeitsunterlage zur Sitzung am 24.07.2012 kann im Ratsinfosystem eingesehen werden).

 

Mit Schreiben vom 21.12.2012 (Anlage 1) wurden von diesen Anwohnern erneut Anregungen zur Planung eingereicht, die jedoch keine neuen Aspekte vorbringen. Die angeführten Lösungsvorschläge enthalten zwar Vorteile gegenüber der beschlossenen Variante 3 (z.B. geringere zusätzliche Verkehrsbelastung in der Kunigundengasse, geringere Umweltbelastung für den westlichen Bettentrakt), jedoch auch wesentliche Nachteile, die in der Abwägung der unterschiedlichen Alternativen letztlich zur Bevorzugung der Variante 3 führten.

 

Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 26.07.2012 wurde vom Planungsbüro Adler & Olesch, Nürnberg, im Auftrag der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH eine Ausführungsplanung erarbeitet, die in den Bebauungsplanentwurf übernommen wurde. Diese Planung sieht vor, im Bereich nördlich des bestehenden Bettentraktes insgesamt 107 Stellplätze für Beschäftigte des Krankenhauses zu errichten. Im westlichen Bereich sind zusätzlich 56 Stellplätze für Besucher geplant. Der Mitarbeiterparkplatz und der Besucherparkplatz werden durch eine Schranke getrennt.

Zur Minimierung der Lärmbelästigung während der Nacht wird der gesamte Parkplatz in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr gesperrt. Die Zufahrt wird durch eine Schranke im Einmündungsbereich zur Kunigundengasse verhindert. Während dieser Zeit ist nur noch eine Ausfahrt von Personal und vereinzelter eventuell noch auf dem Parkplatz verbliebener Besucherfahrzeuge möglich.

 

Basierend auf der nun konkreten Planung wurden die schallschutztechnischen Untersuchungen ebenfalls aktualisiert.

Da aus betrieblichen Gründen die Nutzung des Parkplatzes durch Personal in der Nachtzeit (22.000 Uhr bis 06.00 Uhr) nicht völlig vermieden werden kann (Einfahrt von ca. 35 Beschäftigten zwischen 05.00 Uhr und 06.00 Uhr und Ausfahrt von ca. 25 Beschäftigten zwischen 22.00 Uhr und 22.30 Uhr), ist zur Einhaltung der Lärmimmissionswerte bei der südlich angrenzenden Wohnbebauung die Errichtung einer aktiven Lärmschutzmaßnahme (Lärmschutzwand) auf eine Länge von ca. 90 m mit einer abgestuften Abschirmhöhe von 3 m bis zu 6 m erforderlich. Die Lärmschutzwand soll an der Südseite zu den angrenzenden Nachbargrundstücken angeböscht und begrünt werden. Die Errichtung der Lärmschutzwand vor Inbetriebnahme des Parkplatzes ist durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen dem Krankenhausbetreiber und der Stadt Lauf sicherzustellen.

 

Weiterhin wurden die Auswirkungen des Parkplatzes auf den Gebäudebestand und die künftigen Planungen des Krankenhauses untersucht. Erwartungsgemäß ergeben sich hier nicht unerhebliche Überschreitungen der Richtwerte. Aktive Lärmschutzmaßnahmen sind jedoch aufgrund der vorhandenen Örtlichkeiten und der architektonischen Gegebenheiten nicht möglich. Hier können nur durch entsprechende passive Schutzmaßnahmen wie entsprechende Fassadenausbildung und Lärmschutzfenster die zulässigen Innenraumpegel eingehalten werden.

 

Vom Rechtsberater der Stadt Lauf wurde zu dieser Problematik wie folgt Stellung genommen:

„Die Schaffung und der Betrieb von Stellplätzen für Mitarbeiter und Besucher ist ein unabdingbarer Bestandteil der Funktionsfähigkeit des Krankenhauses. Die zu behandelnden Patienten befinden sich ab der Aufnahme in der Obhut des Krankenhausträgers. Dem Krankenhaus als Gesamtheit und insoweit auch den Patienten ist einerseits daher der ihm zuzurechnende Lärm zuzumuten und andererseits ein hohes Maß an architektonischer und logistischer Selbsthilfe abzuverlangen, die eigenen Patienten vor Lärm zu schützen. In diesem Zusammenhang wird auch das Krankenhaus selbst als Verursacher zu betrachten sein.

Der Träger des Krankenhauses weiß von vorneherein, mit welchen Belastungen und auch Einschränkungen zu rechnen ist. Die lärmbezogenen Einschränkungen zu entschärfen muss Gegenstand jeglicher Planung des Krankenhausträgers sein. Die Zumutbarkeitsgrenze wird deshalb insoweit hoch angesetzt. Der Hinweis auf die eigene Organisation und im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen auf die Möglichkeiten der architektonischen Selbsthilfe (Schallschutzfenster, Zuordnung von Räumen) schränkt insoweit keinesfalls die schützenden Bestimmungen und Orientierungshilfen der TA-Lärm ein, sondern geschieht außerhalb des Anwendungsbereiches der TA-Lärm.“

 

Weiterhin wurden die Auswirkungen des durch den geplanten Parkplatz ausgelösten zusätzlichen Verkehrs auf die Kunigundengasse und die Einmündung Kunigundengasse/Simonshofer Straße von der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH, Aalen, im Rahmen einer Verkehrsanalyse untersucht. Die Überprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Einmündung der Parkplatzausfahrt in die Kunigundengasse als auch die Einmündung der Kunigundengasse in die Simonshofer Straße die prognostizierten Verkehrsstärken problemlos abwickeln können. Die Bemessungsverkehrsstärke der Kunigundengasse beträgt unter Berücksichtigung des zusätzlichen Verkehrs 390 Kfz in der Spitzenstunde (bisher ca. 310 Kfz/Spitzenstunde). Die Kunigundengasse ist damit nach wie vor als Wohnstraße einzustufen (< 400 Kfz/Spitzenstunde).

Um- oder Ausbaumaßnahmen sind deshalb weder in der Kunigundengasse noch in den Einmündungsbereichen notwendig.

Als Handlungsempfehlung wird jedoch die Einrichtung von festen Parkständen in der Kunigundengasse vorgeschlagen:

„Um ein geregeltes Parkieren in der Kunigundengasse und ein sicheres Überqueren für Fußgänger zu gewährleisten, ist die Einrichtung von festen Parkständen zweckmäßig. Gleichzeitig dienen diese als stellenweise Einengung auch der Verkehrsberuhigung. Durch diese Regelung wird ein Zuparken der Kunigundengasse vonseiten der Krankenhausbesucher und -angestellten verhindert. Rettungs- und Fluchtwege über die Kunigundengasse bleiben somit stets frei. Die bereits teilweise heute zu beobachtenden Störungen des Verkehrsablaufes werden durch die Parkblöcke und das Freihalten der Einmündungsbereiche weitestgehend vermieden. Im Falle dieser Maßnahme ist die Anordnung eines Parkverbotes außerhalb der Parkstände notwendig. Aufgrund der nur sehr geringen Anzahl vorhandener Wohngebäude an der Kunigundengasse zwischen Albert-Schweitzer-Straße und der Zufahrt zum Krankenhaus besteht an dieser Stelle kein Bedarf der Freihaltung von Stellplätzen.“

 

 

Um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können, sind nun die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Der Bebauungsplanentwurf mit Anlagen kann im Ratsinfosystem eingesehen werden.