Betreff
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lauf a.d. Pegnitz Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Feststellungsbeschluss
Vorlage
FB 5/071/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit      :      Stimmen:

 

1.         Es wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Äußerungen      zur Planung vorgebracht wurden.

 

2.         Es wir zur Kenntnis genommen, dass von den nachfolgend aufgeführten Behörden       und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in Rahmen der Beteiligung keine Anre-      gungen oder Bedenken zur Planung vorgebracht wurden bzw. keine Stellungnahme     abgegeben wurde:

 

                      Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach

                      Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg

                      Staatliches Bauamt, Nürnberg

                      Wasserwirtschaftsamt Nürnberg

                      Städtische Werke Lauf GmbH

                      Gasversorgung Lauf GmbH

                      N-ERGIE AG, Nürnberg

                      Bayerischer Bauernverband, Nürnberg

                      Amt für Landwirtschaft und Forsten Roth, Außenstelle Hersbruck

                      Polizeiinspektion Lauf

                      Vermessungsamt Nürnberg, Außenstelle Hersbruck

            ••         Industrie- und Handelskammer für Mittelfranken, Nürnberg

                      Handwerkskammer für Mittelfranken, Nürnberg

                      Bundesanstalt THW, Schwandorf

                      Staatliches Schulamt, Pegnitz

                      Staatliches Gesundheitsamt, Lauf

                      Evang.-Luth. Pfarramt, Pegnitz

                      Kath. Pfarramt St. Otto, Lauf

                      Dr. Bernd Mühldorfer, Kreisbodendenkmalpfleger, Lauf

                      Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München

                      Landesamt für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg

                      Runder Tisch „Ökologische Stadtplanung“, Herr Gilbert Münich, Lauf

                      Stadt Röthenbach

                      Markt Eckental

                      Markt Heroldsberg

                      Markt Schnaittach

                      Gemeinde Leinburg

                      Gemeinde Neunkirchen a.Sand

                      Gemeinde Ottensoos

                      Gemeinde Rückersdorf

 

            Zu den vorgebrachten Äußerungen wird festgestellt:

 

            Deutsche Bahn AG

 

            Der von der Deutschen Bahn AG gewünschte Text wird in die Begründung zum Be-   bauungsplan Nr. 99 „Freizeitgärten am Seespitzweg“ aufgenommen. Eine Aufnahme           in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung ist deshalb entbehrlich.

 

           

 

3.         Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Land-           schaftsplan in der Fassung vom 30.06.2011 mit Begründung und Umweltbericht wird       festgestellt.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 2. Änderung des Flächennutzungs-    planes der Regierung vom Mittelfranken zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Im Rahmen des 2. Änderungsverfahrens zum mit Regierungsschreiben vom 31.03.2008 genehmigten Flächennutzungsplan in 5 Bereichen wurde vom 21.07.2011 bis zum 26.08.2011 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Äußerungen zu den Änderungen wurden nicht vorgebracht.

Außerdem wurden mit Schreiben vom 12.07.2011 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, gemäß § 4 Abs.2 BauGB ihre Stellungnahme zur Planung bis zum 26.08.2011 abzugeben.

Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher sowie ihre Äußerungen zur Planung und die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind in Anlage 1 tabellarisch aufgeführt.

 

Nachdem sich durch die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher belange keine Änderungen der Planung ergeben haben, kann dem Stadtrat der Feststellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen werden.