Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit : Stimmen:
1. Es wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2. Es wir zur Kenntnis genommen, dass von den nachfolgend aufgeführten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in Rahmen der Beteiligung keine Anre- gungen oder Bedenken zur Planung vorgebracht wurden bzw. keine Stellungnahme abgegeben wurde:
• Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
• Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
• Staatliches Bauamt, Nürnberg
• Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
• Städtische Werke Lauf GmbH
• Gasversorgung Lauf GmbH
• N-ERGIE AG, Nürnberg
• Bayerischer Bauernverband, Nürnberg
• Amt für Landwirtschaft und Forsten Roth, Außenstelle Hersbruck
• Polizeiinspektion Lauf
• Vermessungsamt Nürnberg, Außenstelle Hersbruck
•• Industrie- und Handelskammer für Mittelfranken, Nürnberg
• Handwerkskammer für Mittelfranken, Nürnberg
• Bundesanstalt THW, Schwandorf
• Staatliches Schulamt, Pegnitz
• Staatliches Gesundheitsamt, Lauf
• Evang.-Luth. Pfarramt, Pegnitz
• Kath. Pfarramt St. Otto, Lauf
• Dr. Bernd Mühldorfer, Kreisbodendenkmalpfleger, Lauf
• Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
• Landesamt für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg
• Runder Tisch „Ökologische Stadtplanung“, Herr Gilbert Münich, Lauf
• Stadt Röthenbach
• Markt Eckental
• Markt Heroldsberg
• Markt Schnaittach
• Gemeinde Leinburg
• Gemeinde Neunkirchen a.Sand
• Gemeinde Ottensoos
• Gemeinde Rückersdorf
Zu den vorgebrachten Äußerungen wird festgestellt:
Deutsche Bahn AG
Der von der Deutschen Bahn AG gewünschte Text wird in die Begründung zum Be- bauungsplan Nr. 99 „Freizeitgärten am Seespitzweg“ aufgenommen. Eine Aufnahme in die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung ist deshalb entbehrlich.
3. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Land- schaftsplan in der Fassung vom 30.06.2011 mit Begründung und Umweltbericht wird festgestellt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 2. Änderung des Flächennutzungs- planes der Regierung vom Mittelfranken zur Genehmigung vorzulegen.
Im Rahmen des 2. Änderungsverfahrens zum mit Regierungsschreiben vom 31.03.2008 genehmigten Flächennutzungsplan in 5 Bereichen wurde vom 21.07.2011 bis zum 26.08.2011 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Äußerungen zu den Änderungen wurden nicht vorgebracht.
Außerdem wurden mit Schreiben vom 12.07.2011 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, gemäß § 4 Abs.2 BauGB ihre Stellungnahme zur Planung bis zum 26.08.2011 abzugeben.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher sowie ihre Äußerungen zur Planung und die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind in Anlage 1 tabellarisch aufgeführt.
Nachdem sich durch die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher belange keine Änderungen der Planung ergeben haben, kann dem Stadtrat der Feststellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen werden.