Beschlussvorschlag:
„Der
Verwaltungsausschuss beschließt mit
: Stimmen, das Konzept wie
vorgetragen und mit den zur Verfügung gestellten Anlagen zur Kenntnis zu nehmen
Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt bereits heute, die Aufgabenträgerschaft gemäß
Art. 9 Abs. 1 BayÖPNVG bereits zum Jahresende anzustreben.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Bevölkerung in die Meinungsbildung einzubinden und dazu
eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Als Termin ist der
Bereits 2009 wurde
gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses die Verwaltung beauftragt, den
Auftrag für ein Gutachten an die Fa. GfVp Gesellschaft für fahrgastorientierte
Verkehrsplanung zu vergeben. Dabei sollten insbesondere eine Aufnahme des
Status Quo erfolgen, weitere Potentiale für eine Weiterentwicklung ermittelt
und alternative Organisationsmöglichkeiten erarbeitet werden. Außerdem sind die
Ergebnisse dem Verwaltungsausschuss zu präsentieren. Mit Vortrag des Herrn
Drechsel von der Fa. GfVp werden die Ergebnisse dieser Arbeiten vorgestellt.
Dazu erhalten Sie
zur Vorbereitung bereits die Folien des Vortrages als Anlage. Sie bestehen aus
Entwicklungsübersichten zur Ölförderung, einer Punktedichtekarte der
Bevölkerung für das Stadtgebiet, einen Liniennetzplan, den Einstigern je
Haltestelle, der Busnutzerintensität im Stadtgebiet, eine Nutzungsdarstellung
der Marktplatzeinsteiger allgemein und speziell der Linie 350, die
Einsteigerzahlen in Wetzendorf, ein mögliches neues Busliniennetz,
Nutzungsanforderung an die zentrale Haltestelle Marktplatz und eine mögliche
Kosteneinsparung.
Aus den Vorarbeiten
können als mögliche Verbesserungen für den Laufer Stadtverkehr festgehalten
werden:
-
die einwohnerstarken Bereiche des Laufer Südens
(Teile von Lauf links, wie beispielsweise Nibelungenviertel) können
viertelstündlich bedient werden
-
der seit vielen Jahren geäußerte Wunsch aus der
Schönberger und Weigenhofer Bevölkerung besser angebunden zu werden kann
realisiert werden
-
ebenso der mehrfach geäußerte Wunsch aus der
Kuhnhofer Bevölkerung besser angebunden zu werden kann realisiert werden
-
das neue Wohngebiet Vogelhof kann angeschlossen
werden
-
diese Ortsteile könnten dabei sogar im
Halbstundentakt durch dem Stadtverkehr angebunden werden
-
dabei sollen und können auch die Fahrpreise für die
Bevölkerung in diesen dann im Stadtverkehr angebundenen Ortsteilen günstiger
gestaltet werden (weiterer, mehrfach geäußerter Wunsch aus der Bevölkerung)
-
der Bereich Bertleinschule kann eine umwegfreie
Verbindung zum Marktplatz erhalten
-
der Fahrtakt des Stadtverkehrs am Samstagvormittag
kann und sollte ebenfalls wie im Wochentakt gefahren werden (halbstündlich)
-
der Stadtverkehr kann seine abendlichen Fahrtzeiten
um eine Stunde verlängern, um an die geänderten Rahmenbedingungen (z.B.
Arbeits- und Öffnungszeiten) angepasst zu werden
-
auf einzelne weiteren Linien könnte in den
Hauptverkehrszeiten ebenfalls ein 15 Minutentakt angeboten werden
-
weitere Angebotsverbesserungen sind optional
möglich, bzw. ausbaubar (z.B. für Anbindung „Musikerviertel“, Anbindung
AWO-Wohnheim und Mehrfamilienhäuser in der Wetzendorfer Straße).
Der Spagat mit der
Anbindung der beiden Bahnlinien und mit dem Marktplatzrendezvous, der jedes
Jahr aufs Neue zu Umstellungen und Anpassungen oder zusätzlichen Wünschen im
Busfahrplan führt, und der nun auch noch durch die S-Bahn-Verlängerung Richtung
Hersbruck eine weitere Anforderung erhalten hat, ist durch die viermal
stündliche Anbindung der S-Bahnlinie am Bahnhof Lauf links und zweimal pro
Stunde am Haltepunkt Lauf West deutlich geringer. Bisher wurde eine Verbindung
stündlich optimal erreicht, ansonsten waren deutliche Wartezeiten zu
berücksichtigen. Künftig lassen sich zumindest bei zwei der drei
S-Bahn-Abfahrten pro Stunde in beide Richtungen gute bis akzeptable
Umsteigezeiten erreichen was auch bedeutet, dass nicht auf jede kleine Veränderung
mit einer Umstellung des gesamten Stadtverkehrs reagiert werden „muss“.
Die vorgestellten
Verbesserungen bedeuten jedoch, dass die Fahrten der dort eingesetzten Busse an
anderer Stelle wegfallen.
Da aufgrund der
nur geringen Nutzung der Linien nach Wetzendorf und zum EWS-Markt mit Heuchling die Bindung der Busse nicht
gerechtfertigt ist, die Bevölkerung aber weiterhin angebunden bleiben soll,
werden diese Verbindungen über neu einzurichtende AST-Linien sichergestellt.
Als weiteren Ausgleich für die Anbindung über das AST könnten diese beiden
Strecken dafür auch in einem Halbstundentakt, und damit zeitlich verbessert,
bedient werden. Heuchling und das Krankenhaus werden mit einer Linie im
Halbstundentakt angebunden, lediglich der äußerste Osten Heuchlings liegt
künftig nicht mehr im 250-m-Einzugsbereich der Bushaltestellen. Alternativ ist
dazu dann ein AST-Angebot vorgesehen.
Diese
Angebotsverbesserungen stehen in Zusammenhang mit einer Neuordnung am Unteren
Marktplatz, um die erheblichen Fahrzeitreserven zu heben.
Mit der von
unserem Gutachter vorgeschlagenen Übernahme der Aufgabenträgerschaft besteht
für die Stadt Lauf die Möglichkeit, die Verträge nach zu verhandeln bzw. neu zu
vereinbaren. Damit soll auch die Durchholung der Kostenreduzierung aus dem
bisherigen Kostenniveau ermöglicht werden, die zur Finanzierung des größeren
Fahraufwandes benötigt werden.
Darüber hinaus ist
dazu auch die Einrichtung ein eigenes Beschwerdemanagements vorzusehen und der
Qualitätssicherung unseres Angebots eine höhere Priorität einzuräumen. Als
Anlagen (insgesamt 10 Seiten) sind dazu die „Vorschläge zur Organisation und
Qualitätssicherung von AST und Bus im Stadtverkehr Lauf“ von Herrn Drechsel und
die „Vertragsstrafen für die Anrufbuszentrale“, „Vertragsstrafen für die
Anrufbusbetreiber“, ein „Sanktionskatalog Bus“ und eine beispielhafte
„Kundencharta aus Skandinavien“ beigefügt, die als Grundlagen für eine eigene
Qualitätssicherung dienen können.
Schließlich
empfiehlt der Gutachter eine erhebliche Intensivierung des Marketings, da auch
die Nachfrage des bisherigen Angebots noch deutlich steigerbar erscheint.
Die Verwaltung
schlägt vor, den Vortrag von Herrn Drechsel und die zur Verfügung gestellten
Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen.
Die Verwaltung
schlägt zur Realisierung möglicher Kosteneinsparung und zur möglichen
Beeinflussung von Angebot und Qualität vor, die Aufgabenträgerschaft gemäß Art.
9 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
bereits zum Jahresende anzustreben.
Die Verwaltung
schlägt weiter vor, auch die Bevölkerung in den Meinungsbildungsprozess in Form
einer Bürgerinformationsveranstaltung einzubinden. Die dabei zusätzlich
gewonnen Anfragen und Wünsche sind dann aufzubereiten und nach Auswertung und
Bewertung in der nächsten VAS am