-Zimmerarbeiten
-Auftragsvergabe
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1.
Der
Auftrag für das Gewerk Zimmerarbeiten wird auf der Grundlage des Angebots vom 21.03.2024 an die Firma
Zimmerei Fischer GmbH, Hammerstr. 12, 92287 Schmidmühlen
zum Angebotspreis von 731.356,39 € (brutto) vergeben.
Die frei zu vergebende Nachtragssumme beläuft sich auf 70.000 € (brutto)
Mit Beschluss vom 20.09.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme Neubau KiTa Heuchling auszuschreiben.
Im ersten Ausschreibungspaket wurden nun 12 Gewerke ausgeschrieben, um größtmögliche Kostensicherheit zu erreichen.
Die öffentlichen Ausschreibungen gemäß VOB / A für die oben genannten Gewerke wurden durch die beauftragten Planungsbüros erstellt. In Summe stellen die genannten Gewerke ca. 77% der Kosten KG 300-500 für die Durchführung der Maßnahme dar.
Die Beteiligung an den Ausschreibungen war hoch, für jedes Gewerk lagen mindestens 4 Angebote vor. Die Submissionen sind bereits erfolgt. Die Prüfung der Angebote durch die beauftragten Planungsbüros ist abgeschlossen und es liegen die entsprechenden Vergabevorschläge vor.
Der geplante Baubeginn in den Pfingstferien kann somit
erfolgen. Die Zustimmung der Regierung hinsichtlich Förderung (FAG-Antrag) zum
vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegt vor.
Die wirtschaftlichsten Angebote der Unternehmen sind in der nachstehenden Liste
aufgeführt. Die nichtöffentlichen Unterlagen zu Angebotsprüfung und
Vergabevorschlag sind aufgrund der Vielzahl der Unterlagen nur online
einsehbar.
|
Gewerk |
Geprüfte Angebotssumme |
1 |
Zimmerarbeiten |
731.356,39 € |
Die Kosten der Gewerke befinden sich im
angestrebten und beschlossenen Kostenrahmen.
Gem. Geschäftsordnung (GeschO) vom 29. Februar 2024 (§12
Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO) gehören „Nachträge zu Verträgen und
Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprünglich vereinbarte
Auftragssumme um nicht mehr als 10%, insgesamt jedoch nicht mehr als 40.000 €
erhöhen“ zum Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden
Verwaltung.
Bei den anstehenden Vergaben bedeutet dies, dass z. B. jeder Nachtrag ab 15.000
€ im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beraten werden muss.
Teilleistungen sind u. U. im Vorfeld nicht immer
vollumfänglich planbar. Des Weiteren werden die Nachtragsangebote der
beauftragten Unternehmen häufig sehr kurzfristig gestellt. Die notwendige
Behandlung im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss kann ab diesem
Zeitpunkt regelmäßig zu einer Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden
terminlichen und kostenmäßigen Folgen führen. Diese Behandlung muss ebenfalls
erfolgen, wenn die Gesamtkosten weiterhin eingehalten und keine überplanmäßigen
Ausgaben notwendig werden.
Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs um Erhöhung.
In den vorliegenden Fällen bittet die Verwaltung um eine Erhöhung des unter §12
Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO genannten Rahmens von gerundet 10% auf die
jeweilige Nachtragssumme gem. nachstehender Liste.
|
Gewerk |
Freie zu vergebende Nachtragssumme ca.
10% |
1 |
Zimmerarbeiten |
70.000,00 € |