Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
- Die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Felsenstraße-Ost“ und die Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans wird zur Kenntnis genommen.
- Äußerungen werden nicht vorgebracht.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Kersbach der
Gemeinde Neunkirchen a. Sand am östlichen Ortsrand. Es umfasst die FlNr. 146/8,
146/9 und Teilflächen der FlNr. 134, 135, 136, 144/5, 146/10, 150 und 150/3 der
Gemarkung Kersbach. Es hat eine Fläche von 1,1 ha, davon 0,5 ha Baufläche.
Westlich der Baufläche grenzt bereits ein Wohngebiet an, im Osten
landwirtschaftliche Nutzflächen.
Ziel der Planung ist es, dem hohen Bedarf an
Wohnbauland im Gemeindegebiet der Gemeinde Neunkirchen a. Sand nachzukommen und
entsprechende Wohnbauflächen östlich der bestehenden Felsenstraße auszuweisen.
Für das Baugebiet wird eine lockere
Einfamilienhausbebauung mit freistehenden Einzelhäusern oder Doppelhäusern
angestrebt. Dabei wird aufgrund der Fernwirksamkeit und ländlichen Lage des
Baugebietes eine Bebauung im regionaltypischen Stil angestrebt.
Die Erschließung kann von der Felsenstraße im
Westen aus erfolgen. Zur Gestaltung des Ortsrandes sind Begrünungsvorgaben aus
Sicht der Grünordnung wichtig.
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Lage des Geltungsbereichs |
Lage Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz
werden von der Aufstellung des Baubauungsplans mit Grünordnungsplan und der
Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans nicht berührt. Die
Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.
Anlagen in Session:
Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan
Begründung zur 8. Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan