- Antrag auf Änderung
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt:
Der Bau- und Umweltausschuss lehnt die
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Rudolfshof“ Tektur 6 für eine Eventhalle
ab, da der Standort für die wohnortnahe Versorgung mit den periodischen Gütern des
täglichen Bedarfes erhalten werden muss.
Mit Schreiben vom 09.02.2024 (siehe Anlage)
wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Rudolfshof“ Tektur 6 beantragt,
um künftig an der Stelle des Lebensmittel-/Getränkemarktes eine Eventhalle
betreiben zu können.
Luftbild
Der o. g. Bebauungsplan ist seit 27.07.1990
rechtsverbindlich und gliedert sich nach der
Art der baulichen Nutzung in zwei Bereiche:
-
Grundstück FlNr. 468/8 Gemarkung Veldershof:
Dieser Bereich wurde als „Mischgebiet“ gem. § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
ausgewiesen.
Das Grundstück ist mit einem zweigeschossigen Wohnhaus bebaut.
-
Grundstück FlNr. 468/5: Gemarkung Veldershof
Festgesetzt wurde ein „Einkaufszentrum“ als Sondergebiet nach § 11 BauNVO.
Zulässig ist die Errichtung eines Einkaufszentrums mit einem Lebensmittelmarkt
mit einer Verkaufsfläche von max. 700 m², einem Getränkemarkt, einer Bank,
einer Apotheke einem Laden, Büro- und Praxisräume sowie drei Wohneinheiten.
Ausgeschlossen wurde als nicht zulässig die Errichtung von Schank- und
Speisewirtschaften, Vergnügungsstätten, Spielhallen, Sportstätten und
Tankstellen.
BPlan Nr. 37 Tektur 6
In den Jahren 1990/ 91 wurde auf dem
Grundstück FlNr. 468/5 Gemarkung Veldershof ein Einkaufszentrum errichtet und
der Lebensmittel-/ Getränkemarkt als Spar-Markt, Edeka- Markt bzw. Frischemark
betrieben.
In der Fortschreibung des
Nahversorgungskonzeptes (Beschluss des StR vom 02.06.2016) wird das
Stadtteilzentrum Rudolfshof zwischen Eschenauer Straße und Heroldsberger
Mühlweg näher beschrieben. Es ist durch die städtebaulich integrierte Lage
zwischen den Ortsteilen Kotzenhof (1352 Einwohner) und Rudolfshof (895
Einwohner) gekennzeichnet und wird als integrierter Nahversorgungsstandort
definiert. Der Lebensmittel- /Getränkemarkt stellt mit ca. 800 m² den
flächenmäßig größten Besatz dar und trägt mit dem strukturprägenden
Einzelhandelsbetrieb aus dem Lebensmittelbereich zur ergänzenden fußläufigen
und wohnortnahen Nahversorgung bei.
Darüber hinaus ist die Lage an der
Eschenauer Straße günstig mit dem Auto zu erreichen und der Lebensmittelmarkt
dient auch der Versorgung der nördlich gelegenen Ortsteile, wie Günthersbühl,
Oedenberg und Neunhof.
Grundsätzlich stellen integrierte
Nahversorgungsstandorte ein bauplanungsrechtliches Schutzgut dar.
Aus Sicht der Verwaltung sollte unbedingt an
dem Standort als Lebensmittelmarkt festgehalten werden, um eine wohnortnahe
Versorgung der Ortsteile Kotzenhof und Rudolfshof mit den periodischen Gütern
des täglichen Bedarfes (Nahrungs- und Genussmittel, Wasch-, Putz-,
Reinigungsmittel, Haushaltspapierwaren, Parfümerie- und Drogerieartikel,
freiverkäufliche Pharmaziewaren, Zeitungen und Zeitschriften, Schnittblumen und
Heimtierfutter) zu gewährleisten.
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