Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
- Die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Industriegebiet Röthenbachtal“ wird zur Kenntnis genommen.
- Äußerungen werden nicht vorgebracht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die
Grundstücke FlNr. 447/5, 447/6, 447/7, 447/8, 447/30 Gemarkung Röthenbach a.d.
Pegnitz. Das Plangebiet liegt zwischen Röthenbach und Diepersdorf östlich der A
9 und nördlich der Kreisstraße LAU 15. Es hat eine Fläche von ca. 12 ha.
Die geplante Baufläche ist im wirksamen
Flächennutzungsplan der Stadt Röthenbach a.d. Pegnitz als Gewerbliche Baufläche
gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt und bereits auf fast der gesamten
Fläche baulich genutzt. Als Art der Nutzung wird ein Industriegebiet gemäß § 9
BauNVO sowie untergeordnet ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt.
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Lage des Plangebietes |
Bebauungs- und Grünordnungsplan |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz
werden von der Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan
„Industriegebiet Röthenbachtal“ nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine
Einwände gegen die Planung zu erheben.
Anlagen in Session:
Begründung zum Entwurf