Betreff
Stadt Röthenbach a.d. Pegnitz - Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 36 "Industriegebiet Röthenbachtal"
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/267/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Industriegebiet Röthenbachtal“ wird zur Kenntnis genommen.
  2. Äußerungen werden nicht vorgebracht.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke FlNr. 447/5, 447/6, 447/7, 447/8, 447/30 Gemarkung Röthenbach a.d. Pegnitz. Das Plangebiet liegt zwischen Röthenbach und Diepersdorf östlich der A 9 und nördlich der Kreisstraße LAU 15. Es hat eine Fläche von ca. 12 ha.

 

Die geplante Baufläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Röthenbach a.d. Pegnitz als Gewerbliche Baufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt und bereits auf fast der gesamten Fläche baulich genutzt. Als Art der Nutzung wird ein Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO sowie untergeordnet ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt.

 

Lage des Plangebietes

Bebauungs- und Grünordnungsplan

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz werden von der Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Industriegebiet Röthenbachtal“ nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.

 

Anlagen in Session:

Begründung zum Entwurf