Betreff
Bebauungsplan Nr. 6 Baugebiet zwischen "Eschenauer Straße - Nordring" Tektur Nr. 3
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 und der Tektur Nr. 1 durch Tekturaufhebung
- Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteilgung der
Behörden und sontigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/251/2023
Aktenzeichen
FB 5.1
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

1.            Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

 

2.            Die bei der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen zum Bebauungsplan sowie die Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der Anlage zur Beschlussfassung aufgeführt.

Die in der Anlage aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3.            Der Bebauungsplan Nr. 6 Baugebiet zwischen „Eschenauer Straße – Nordring“ Tektur Nr. in der Fassung vom 27.06.2023 wird gebilligt.

 

4.            Der Bebauungsplan Nr. 6 Baugebiet zwischen „Eschenauer Straße – Nordring“ Tektur Nr. 3 in der Fassung vom 27.06.2023 wird beschlossen.

5.            Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 6 Baugebiet zwischen „Eschenauer Straße – Nordring“ Tektur Nr. 3 (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 und der Tektur Nr. 1 durch Teilaufhebung) aufzustellen. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf beschlussmäßig gebilligt und die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Entwurf in der Fassung vom 06.12.2022 wurde vom 03.02.2023 bis 06.03.2023 öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 25.01.2023 wurden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes bis zum 06.03.2023 abzugeben.

 

Die eingegangenen Äußerungen wurden von der Verwaltung geprüft und ausführliche Stellungnahmen und Beschlussvorschläge ausgearbeitet, die in der Anlage tabellarisch aufgeführt sind.

 

Nachdem sich durch die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Änderungen des Bebauungsplanes ergeben haben, kann der Satzungsbeschluss erfolgen.

 

Anlage: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

In Session eingestellt:

-       Tekturplan Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 6 und der Tektur Nr. 1 i. d. Fassung vom 27.06.2023

-       Begründung i. d. Fassung vom 27.06.2023