In
Ergänzung der mit der Einladung versandten Informationsvorlage dürfen wir das
Ergebnis des Planungsauftrages an das Architekturbüro Seidel, das der
Verwaltung am Montag, 19.04.2010, vorgestellt wurde, zusammenfassend
darstellen.
Ausgehend
vom Wettbewerbsentwurf des 1. Preisträgers Architekturbüro Seidel und der
nachträglich verlangten Kostenschätzung für ein Pflegeheim mit 99 Plätzen
ergaben sich damals
Gesamtkosten 10,76
Mio. €
Gesamtkosten/Platz 108.700 €
Nettogrundfläche/Platz 50,5 m².
In
einer Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfes ergaben sich
Gesamtkosten 9,5
Mio. €
Gesamtkosten/Platz 95.960
€
Nettogrundfläche/Platz 46,4 m².
Mit
diesem Ergebnis wurden Verhandlungen mit dem Bezirk Mittelfranken als
Kostenträger für Pflegeplätze geführt, der relativ strenge Vorgaben zugrunde
legt. Im Einzelnen werden folgende Eckpunkte als Obergrenzen vorgegeben:
Gesamtkosten 8,12
Mio. €
Gesamtkosten/Platz 82.000
€
Nettogrundfläche/Platz 41 m².
Hier
hat sich gezeigt, dass es schwierig werden wird, den Wettbewerbsentwurf auf
diese strengen Vorgaben abzuändern.
Anschließend
wurde vom Stadtrat die Fa. Schwan & Partner GmbH mit einer
Wirtschaftlichkeitsanalyse der Glockengießer-Alten- und Pflegeheime beauftragt.
Diese
kam zum Ergebnis, dass zum Einen die Zahl der Plätze auf 120 angehoben werden
sollte und dass als Kostenobergrenze
Gesamtkosten 10,71
Mio. €
Gesamtkosten/Platz 89.208
€
Nettogrundfläche/Platz 50,0 m²
wirtschaftlich
zu vertreten sind.
Der
Stadtrat hat die Vorschläge von Schwan & Partner aufgenommen und die
Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage, vor Allem mit der Erhöhung der
Zahl der Plätze auf 120, die Baumaßnahme neu anzugehen.
Hier
sind allerdings wieder die Vorgaben des Bezirks Mittelfranken von Bedeutung,
die sich bei 120 Plätzen folgendermaßen ergeben:
Gesamtkosten 9,84
€ Mio. €
Gesamtkosten/Platz 82.000
€
Nettogrundfläche/Platz 43,4 m² (bei 102 EZ und 9 DZ).
Unter
diesen Vorgaben wurde, wie bereits erwähnt, das Architekturbüro Seidel vom
Stadtrat mit der Erstellung eines neuen Vorentwurfs für ein Pflegeheim mit 120
Plätzen beauftragt.
Dieser
nun vorliegende Vorentwurf wurde mit Verwaltung und Heimleitung abgestimmt, so
dass die funktionalen Abläufe erfüllt werden.
Die
neue Planung wird in der Sitzung durch die anwesenden Planer ausführlich
vorgestellt.
Die
für die Beurteilung des Entwurfes wesentliche Kostenermittlung wurde sehr
detailliert und teilweise bereits über Angebotseinholungen ermittelt und
beinhaltet eine Genauigkeit von +/- 5 %.
Die
Kostenermittlung erfolgte stufenweise, weil nur somit ein Vergleich mit den
Kostenvorgaben des Bezirks Mittelfranken, die sich auf Baukosten aus 2008/2009
beziehen, erfolgen kann.
Insofern
wurde bezüglich der energetischen Betrachtung die erste Kostenstufe unter
Zugrundelegung der EnEV 2007 durchgeführt. Sie erbrachte folgendes Ergebnis:
Gesamtkosten 10,18
Mio. € (+ 3,46 %)
Gesamtkosten/Platz 84.833 € (+ 3,46 %)
Nettogrundfläche/Platz 44,95 m² (+ 3,57 %).
Es ist ersichtlich, dass im Vergleich mit dem
Vorgaben des Bezirks hier geringfügige Überschreitungen vorliegen.
Bei genauer Betrachtung des Vorentwurfes muss von
Seiten der Verwaltung festgestellt werden, dass hier noch ein gewisser
Spielraum nach unten besteht, der allerdings nur durch eine weitere
Komprimierung der Gemeinschaftsflächen ausgenützt werden kann. Damit wäre nach
Auffassung der Verwaltung eine ziemlich gute Annäherung an die Vorgaben des
Bezirkes möglich.
Bei einer Ausführung nach den geltenden, rechtlichen
Vorschriften, insbesondere unter Zugrundelegung der EnEV 2009, ergeben sich
laut Kostenberechnung des Architekturbüros Seidel folgende
Gesamtkosten 10,3
Mio. €
Gesamtkosten/Platz 85.833
€
Nettogrundfläche/Platz 44,95 m².
Diese Gesamtkosten von 10,3 Mio. € beinhalten ein
Bauwerk mit einem mittleren Standard und enthalten keine Vollküche, keine
Caféteria und auch keine voll angelegten Außenanlagen (z.B. Demenzgarten).
Im Vergleich mit den Ergebnissen der Fa. Schwan
& Partner liegen die ermittelten Kosten unter den hier angesetzten Werten.
Auftragsgemäß wurden vom Architekten weitere
Kostenbausteine für zusätzliche Ausstattungen ermittelt.
So ergeben sich die Mehrkosten für eine Vollküche
mit insgesamt ca. 225.000 €. Die Mehrkosten für eine Caféteria schlagen mit ca.
120.000 € zu Buche. Der Demenzgarten in kompletter Ausstattung würde die Kosten
für die Außenanlagen um ca. 65.000 € erhöhen.
Außerdem wurden vom Architekten auch energetische
Zusatzmaßnahmen kalkuliert.
So würden sich bei einem Energiestandard von EnEV
2009 ./. 30 %, also einer nochmaligen Verbesserung des Energieverbrauchs und
der Einrichtung einer Heizungsanlage mit Holzpelletkessel und der dazu
notwendigen weiteren Einrichtungen Zusatzkosten in Höhe von ca. 265.000 €
ergeben (bezogen auf Standard EnEV 2009).
Zusatzkosten für die Verbesserung des
Energiestandards, ebenfalls für EnEV 2009 ./. 30 % in Verbindung mit einem
Blockheizkraftwerk, ergeben sich mit ca. 150.000 €.
Somit würden sich unter Berücksichtigung der
zusätzlichen Ausstattung und einer energetischen Zusatzmaßnahme mit BHKW
Gesamtkosten 10,86
Mio. €
Gesamtkosten/Platz 90.500
€
Nettogrundfläche/Platz 45,64 m²
ergeben.
Man
muss allerdings davon ausgehen, dass die zusätzliche Ausstattung bzw.
energetische Zusatzmaßnahmen vom Bezirk Mittelfranken nicht anerkannt werden
und fraglich ist, ob die dadurch erhöhten Pflegesätze dann am Markt auch
umsetzbar sind.
Allerdings
können vor Allem durch die energetischen Zusatzmaßnahmen Einsparungen im
laufenden Betrieb durch geringere Energiekosten erzielt werden, die sich
wiederum positiv auf die Gesamtbetrachtung der künftigen Pflegesätze auswirken
werden.
Ergänzend
darf noch angeführt werden, dass vom Architekten auch noch Refinanzierungsvorschläge
gemacht wurden, die zum Einen die Veräußerung des bei der jetzigen
Außenanlagenplanung nicht mehr benötigten Grundstücksbereiches mit einer
Größenordnung von 1.450 m² beinhalten. Damit wird allerdings die
Außenbereichsfläche bzw. der Gartenbereich entsprechend verringert gegenüber
dem Wettbewerbsentwurf.
Weiterhin
kann aus der Fremdvermietung der Caféteria ein Mieterlös laut Architekt mit ca.
90.000 € generiert werden.
Diese
Beträge wirken sich nicht auf die Kosten direkt aus, sondern können allenfalls
bei der Finanzierung der Maßnahme herangezogen werden.
Zusammenfassend
kann von Seiten der Verwaltung festgestellt werden, dass der vorgelegte
Vorentwurf den Anforderungen im Wesentlichen entspricht, dass allerdings
bezüglich des Abgleiches mit den Vorgaben des Bezirks Mittelfranken noch
gewisse Änderungen bzw. Einsparungen notwendig werden.
Bezüglich der zusätzlichen Ausstattung und der energetischen Zusatzmaßnahmen kann die Auffassung vertreten werden, dass diese Kosten mit in die Gesamtfinanzierung einbezogen werden, damit langfristig gesehen, ein den erforderlichen Maßstäben gerecht werdendes und optimal nutzbares Gebäude entsteht.