Betreff
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 "Tucherweg-Geuderstraße"
- Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/204/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.         Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

 

2.         Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt. Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.         Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Tucherweg – Geuderstraße“ in der Fassung vom 20.09.2022 wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.

 

Anlagen:

 

-           Anlage 1 Tabelle Träger öffentlicher Belange, Abwägung und Beschlussvorschlag

-           Anlage 2 Satzungsplan i.d.Fassung vom 20.09.2022

 

In Session eingestellt:

 

-           Begründung i.d.Fassung vom 20.09.2022

 

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 28.06.2022 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Tucherweg – Geuderstraße“ beschlussmäßig gebilligt.

 

In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach

§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Während der Auslegungsfrist vom 19.07.2022 bis zum 26.08.2022 wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 12.07.2022 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zur 4. Änderung des Bebauungsplanes bis zum 26.08.2022 abzugeben.

 

Die eingegangenen Äußerungen sind in Anlage 1 tabellarisch aufgeführt.

 

Nachdem sich durch die Beteiligung keine Änderungen des Satzungsentwurfes mehr ergeben, kann die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Tucherweg – Geuderstraße“ beschlossen werden.