- Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
-Feststellungsbeschluss
-Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
1. Die
bei der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen zum
Bebauungsplan sowie die Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur
Beschlussfassung aufgeführt.
Den in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die bei
der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen zum Bebauungsplan sowie die Abwägungsvorschläge
sind tabellarisch in Anlage 2 zur Beschlussfassung aufgeführt.
Den in Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses.
3. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 29.07.2021 wird festgestellt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 9. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt Nürnberger Land zur Genehmigung vorzulegen.
5. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 111 „Sondergebiet Kunigundenberg“ in der Fassung vom 29.07.2021 wird gebilligt.
6. Der
Bebauungsplan Nr. 111 „Sondergebiet Kunigundenberg“ in der Fassung vom
29.07.2021 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der § 2 Abs.1, §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3766), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I.S. 1802) geändert worden ist, des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.August.2007 (GVBl. S.588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) geändert worden ist und des Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende
Satzung
für
den Bebauungsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz Nr. 111
„Sondergebiet
Kunigundenberg“
§ 1
(1) Für
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 gilt der vom Büro TB Markert, Nürnberg ausgearbeitete
Plan vom 29.07.2021, der mit dem Textteil und der Begründung den Bebauungsplan
bildet.
(2) Die
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß §
10 Abs.3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten
alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche dem Bebauungsplan ent- oder
widersprechen, außer Kraft.
7. Das
Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
·
Anlage 1 Abwägungs-
und Beschlussvorschlag zur Beteiligung der Öffentlichkeit
·
Anlage 2 Abwägungs-
und Beschlussvorschlag zur Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Anlage 3 Flächennutzungsplan – Entwurf vom 29.07.2021
- Anlage 4 Bebauungsplan – Entwurf vom 29.07.2021
In Session eingestellt:
Begründung zum Entwurf Flächennutzungsplan vom 29.07.2021
Begründung zum Entwurf Bebauungsplan vom 29.07.2021
Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung der IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, Bayreuth, Bericht-Nr. 19.11148-b01 vom 09.11.2020
Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner
Sitzung vom 25.03.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 111 “Sondergebiet
Kunigundenberg“ und die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren gebilligt und beschlossen, die öffentlichen Auslegung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der
Entwurf in der Fassung vom 25.03.2021 wurde vom 23.04.2021 bis 25.05.2021
öffentlich ausgelegt.
Mit
Schreiben vom 15.04.2021 wurden die von der Planung betroffenen Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Entwurf
des Bebauungsplanes bis zum 25.05.2021 abzugeben.
Die
eingegangenen Äußerungen wurden vom planenden Büro TB Markert, Nürnberg und der
Verwaltung geprüft und ausführliche Stellungnahmen und Beschlussvorschläge
ausgearbeitet, die in Anlage 1 und 2 tabellarisch aufgeführt sind.
Nachdem sich durch die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nur unwesentliche Ergänzungen ergeben haben, die eine erneute Auslegung nicht bedingen, kann der Satzungsbeschluss erfolgen.