- Information Sachstand
- Billigung der Alternativenprüfung, SaP und Eingriffserheblichkeitsabschätzung
- Rahmenbedingungen Nachnutzung als Wohngebiet
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
a) Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
b) Die Alternativenprüfung, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) sowie die Eingriffserheblichkeitsabschätzung werden vom Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz gebilligt und sollen den nächsten Planungsschritten zugrunde gelegt werden. Die Anlagen 1-3 sind Bestandteil des Beschlusses.
c) Die Verwaltung wird beauftragt folgende Rahmenbedingungen zur Konkretisierung des Wohngebietes zugrunde zu legen und die Machbarkeit zu prüfen:
- Mischung der Geschossigkeit
mind. 2+D bis max. 4+D in Verbindung mit
GRZ 0,4
- Schaffung von 20 %
Reihenhäuser, 80% Mehrfamilienhäuser, darunter 50 % sozial geförderter Wohnraum
- Integration mindestens eines
größeren Quartiersplatzes
- Integration einer Fläche für
Gemeinbedarf/Versorgung
Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz bestätigt, dass die Planung eines Wohngebietes nur unter der Voraussetzung der Verlagerung des Betriebsstandortes der Firma ABL erfolgen kann.
Anlage 1:
Alternativenprüfung
Anlage 2: SaP
Anlage 3:
Eingriffserheblichkeitsabschätzung
Die Firma ABL ist an die Stadt Lauf a.d.Pegnitz herangetreten und hat dringende Erweiterungsabsichten mitgeteilt. Zunächst wurde von einer Erweiterung auf dem vorhandenen Betriebsgrundstück ausgegangen. Im März dieses Jahres haben sich die Absichten derart konkretisiert, dass in Anbetracht der benötigten Flächen und unter Berücksichtigung der Aspekte Mehrgeschossigkeit sowie die Aufteilung auf mehrere Standorte eine Erweiterung auf dem bestehenden Betriebsgrundstück nicht mehr möglich erschien. Gemäß der Zusammenstellung der erforderlichen Flächen für Montage, Fertigung, Logistik und sonstiger Flächen beläuft sich der Flächenbedarf der Firma auf über 8 ha.
Alternativenprüfung
Die seit 1923 in Lauf ansässige Firma ABL möchte auch künftig am Standort Lauf bleiben.
Daher wurde nach weiteren Entwicklungsflächen im Stadtgebiet Lauf gesucht. Die Suche erfolgte in 3 Schritten:
- Prüfung der Erweiterungsmöglichkeiten am bestehenden Betriebsstandort
- Prüfung bestehender Gewerbeflächen gemäß Flächennutzungsplan
- Prüfung möglicher Erweiterungsflächen an bestehenden Gewerbeflächen
Zusammenfassend hat die
Alternativenprüfung folgende Ergebnisse erbracht: Die Prüfung der
Erweiterungsmöglichkeiten am bestehenden Betriebsstandort hat gezeigt, dass
dort Kapazitäten nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die im zweiten
Schritt erfolgte Prüfung bestehender Gewerbeflächen gem. FNP hat gezeigt, dass
die Flächen, in denen freies Flächenpotential vorhanden ist, für eine
Betriebsverlagerung der Fa. ABL aufgrund zu geringer Flächengröße und fehlender
Verfügbarkeit ausscheiden. Dazu zählen auch die größeren Flächen am
Oskar-Sembach-Ring sowie die Fläche bei Tadano-Faun. Zuletzt hat eine Prüfung
möglicher Erweiterungsmöglichkeiten angrenzend an bestehenden Gewerbeflächen
oder die Identifikation alternativer Gewerbeflächen eine Untersuchung von
weiteren 7 Flächen ergeben.
Als Standorte für einen neuen Betriebsstandort kommen nur Flächen mit sehr guter Verkehrsanbindung und ausreichenden Abständen zu Wohngebieten in weitgehend ebener Lage in Frage. Diese sind östlich der A9 und südlich der Anschlussstelle Lauf-Süd zu finden.
Insofern wurde dieser Standort als beste Alternative erarbeitet, obgleich hier verschiedene Einschränkungen bestehen.
Eingriffserheblichkeitsabschätzung
Um frühzeitig eine umfassende und fachliche fundierte Abwägung durchführen zu können, wurden die verschiedenen Belange im Rahmen einer Eingriffserheblichkeitsabschätzung bewertet. Hier ist auch das Ergebnis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP) eingeflossen.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass für den nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes eine verhältnismäßig geringe Eingriffserheblichkeit und gute Ausgleichbarkeit gegeben ist, während der südliche Teil des Untersuchungsgebietes möglichst vollständig erhalten werden sollte. Dieser Bereich bietet zudem erhebliche Aufwertungsmöglichkeiten durch eine künftige standortangepasste Bewirtschaftung bzw. einen weitgehenden Nutzungsverzicht der hier vorhandenen Altbestände.
Die am geplanten neuen Betriebsstandort verlorengehende Waldfläche kann unter der Voraussetzung der Erhaltung des südlichen Teils durch eine Ersatzaufforstung an den Bannwald angrenzend gut kompensiert werden. Bei entsprechender Standortwahl und Baumartenwahl kann der neu zu begründende Waldbestand sowohl hinsichtlich der Klimastabilität und der CO2-Bindung wie auch als Lebensraum für Pflanzen und Tiere (ungestörte Lage vorausgesetzt) in einigen Jahren erheblich wertvoller sein als der bestehende Bestand.
Schaffung Wohnraum - Regelungsbedarf
Durch die beabsichtigte Planung
kann die Firma ABL einen zukunftsfähigen Standort mit modernsten und
energieeffizienten Betriebsanlagen entwickeln, die bestehenden Arbeitsplätze
sichern und in großem Umfang neue Arbeitsplätze schaffen. Das bestehende und
vor allem das künftig erwartete erheblich gesteigerte Verkehrsaufkommen kann
ohne Durchfahrung von Wohngebieten auf kurzem Weg über die Anschlussstelle
Lauf-Süd abgewickelt werden. Der künftige Betriebsstandort ist von der Lage her
in jeder Hinsicht deutlich besser zu bewerten als der derzeitige.
Gleichzeitig kann der dringend benötigte Wohnbauflächenbedarf der Stadt Lauf auf dem bisherigen Betriebsgelände ohne Neubeanspruchung land- oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen in erheblichem Umfang gedeckt werden. Aufgrund der Nähe zur S-Bahn-Haltestelle Lauf links, zur Altstadt mit ihren Einkaufsmöglichkeiten und zum Naherholungsbereich Pegnitzwiese ist dieser Wohnstandort auch im Hinblick auf die Vermeidung von Individualverkehr hervorragend geeignet. Durch Entsiegelungsmaßnahmen an diesem Standort werden sich auch positive Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Siedlungsklima ergeben.
Zusammenfassend ist festzustellen,
dass alle drei betroffenen Flächennutzungen (Gewerbe, Wohnen, Wald) nach der
Betriebsverlagerung der Firma ABL an deutlich günstigeren und sowohl
städtebaulich wie auch landschaftlich besser zu bewertenden Standorten
untergebracht werden können. Die Umsetzung des Vorhabens kann deshalb aus
planerischer Sicht nur empfohlen werden.
Folgende Aspekte wären für die
weitere Planung wichtig und sind im weiteren Verlauf der Planung zu regeln:
- Begrenzung der künftigen
Gewerbeflächen unter Erhalt der wertvollen Bestände im Süden
- Vertragliche Verpflichtung
zur zeitnahen Bebauung des Geländes (Gewerbe) durch die Firma ABL (Vermeidung
von langfristiger Nichtnutzung gewerblicher Flächen wie im Gewerbegebiet Süd),
sowie der zeitnahen Realisierung von Wohnbebauung durch einen geeigneten
Wohnbauträger.
- Vertragliche Verpflichtung
zur Entwicklung des bisherigen Betriebsstandorts als Wohnbaufläche gemäß den
Vorgaben der Stadt Lauf, möglichst unter Teilschaffung von Flächen für
sozialgeförderte Wohnungen.
Im Hinblick auf die Nachnutzung des derzeitigen Betriebsgeländes der Firma ABL als Wohnbauchfläche wurde ein erstes Konzept erarbeitet, welches im weiteren Verlauf zu konkretisieren und hinsichtlich verschiedener Aspekte wie beispielsweise Immissionsschutz und Altlasten gutachterlich zu überprüfen ist.
Damit eine Konkretisierung erfolgen kann, werden von der Verwaltung folgende Rahmenvorgaben für die Nachnutzung vorgeschlagen:
- Geschossigkeit mind. 2+D bis max. 4+D in Verbindung mit GRZ 0,4
- Schaffung von 20 % Reihenhäuser, 80% Mehrfamilienhäuser,
darunter 50 % sozial geförderter Wohnraum
- Integration mindestens eines größeren Quartiersplatzes
- Integration einer Fläche für Gemeinbedarf/Versorgung
Grundsätzlich stellen die Alternativenprüfung, die Eingriffserheblichkeitsabschätzung sowie die spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung Bausteine dar, die einerseits für die Vorabeinschätzung der Planung erforderlich waren und andererseits als Grundlagen für die geplante Bauleitplanung herangezogen werden können.
Es obliegt jedoch erst der Bauleitplanung die einzelnen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Hierzu sind die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorgesehen.
Eingliederung
Da sich die betreffende Fläche jedoch größtenteils nicht im Stadtgebiet Lauf befindet, kann ein Bauleitplanverfahren bisher nicht durchgeführt werden. Dies ist erst mit Eingliederung in das Stadtgebiet möglich.
Die
Eingliederung wurde durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz am 30.04.2021 beantragt,
nachdem dies durch den Stadtrat beschlossen wurde (Stadtratsbeschluss vom
29.04.2021). Mit einer Entscheidung wird im Herbst gerechnet.
Grundstückserwerb
Als für die Baumaßnahme der Firma ABL geeignete Fläche werden im Rahmen der vorgestellten Alternativenprüfung die Grundstücke zwischen A 9 und Staatsstraße 2240 gesehen. Im Eigentum der Stadt Lauf stehen hier 20.491 qm, im Eigentum des Freistaats 86.287 qm. Die Fläche des Freistaates liegt aktuell noch im sog. gemeindefreien Gebiet, d. h. noch nicht im Hoheitsgebiet der Stadt. Beide Flächen sind Bannwald-Gebiet, also gesetzlich geschützte Bereiche nach dem Bayerischen Waldgesetz. Ein Zuerwerb von Grundstücksflächen in diesem Gebiet ist durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz nach den derzeitigen Planungen nicht vorgesehen.