- Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2.
Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung
sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der
Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Die
Stadt Lauf a.d. Pegnitz erlässt aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9, 10 und
13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom
8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, Art. 81 Abs. 2 der Bayer.
Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl.
S. 588, BayRS 2132-1-B), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember
2020 (GVBl. S. 663) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des
Gesetzes vom 09. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, folgende
Satzung
zur
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 94 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz für das
Baugebiet
“Südlich
der Bleichgasse"
§
1
(1) Der Bebauungsplan Nr. 94 der Stadt Lauf
a.d. Pegnitz für das Baugebiet "Südlich der Bleichgasse" vom
23.09.2009 wird aufgehoben.
(2) Die Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§ 2
Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft.
Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufhebungsplan des Bebauungsplans Nr. 94 ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
- Anlage 1 Tabelle Träger öffentlicher Belange, Abwägung und Beschlussvorschlag
- Anlage 2 Aufhebungsplan des Bebauungsplanes
In Session eingestellt:
Begründung
Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 25.03.2021 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 94 “Südlich der Bleichgasse“ beschlussmäßig gebilligt.
In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Während der Auslegungsfrist vom 28.04.2021 bis zum 28.05.2021 wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Mit Schreiben vom 22.04.2021 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zur Aufhebung des Bebauungsplanes bis zum 28.05.2021 abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen sind in Anlage 1 tabellarisch aufgeführt.
Nachdem sich durch die Beteiligung keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfes mehr ergeben, kann der Aufhebungsplan zum Bebauungsplan Nr. 94 „Südlich der Bleichgasse“ als Satzung beschlossen werden.