Betreff
Stadt Röthenbach a.d. Pegnitz - Bebauungsplan Nr. 35 "Micheläcker"
- Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/080/2020
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Micheläcker“ wird zur Kenntnis genommen.
- Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden davon nicht berührt. Äußerungen werden nicht erhoben.
Anlagen in Session:
Plan
Begründung
Die Stadt Röthenbach a.d. Pegnitz hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 35 „Micheläcker“ als Planungsvorhaben gem. § 13 b BauGB aufzustellen.
Ziel der Planung ist es, die Nachfrage nach Wohnbauflächen im Ortsteil Haimendorf zu befriedigen.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Haimendorf der Stadt Röthenbach am östlichen Ortsrand. Es hat eine Fläche von ca. 1 ha.
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Lage
im Stadtgebiet |
Planung
und Geltungsbereich |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.