10. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB)
- Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ferienausschuss
beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Ulmenweg" sowie die
10. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Parallelverfahren wird zur Kenntnis genommen.
2. Äußerungen werden nicht vorgebracht.
Anlagen in Session
Begründung und Vorentwurf
Bebauungsplan
Entwurf Flächennutzungsplan
Der Markt Schnaittach hat
beschlossen, den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Ulmenweg"
aufzustellen und parallel hierzu den Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu
ändern.
Der gegenständliche Geltungsbereich liegt als Restfläche zwischen dem bebauten Ortsbereich und der Staatsstraße. Der Markt Schnaittach hat im Hauptort Schnaittach derzeit kaum verfügbare freie Bauflächen für Wohnbebauung oder nicht wesentlich stö- rendes Gewerbe. Der Nutzung von derartigen innerörtlichen Flächenressourcen kommt deshalb hohe Bedeutung zu.
Das Plangebiet liegt im Hauptort Schnaittach westlich der Erlenstraße und hat eine Fläche von ca. 2,15 ha. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im Geltungsbereich eine gemischte Nutzung ermöglicht werden.
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Übersichtsplan Entwurf
Bebauungsplan