- Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung
vorgebracht wurden.
2.
Zu den bei der Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur
Planung wird festgestellt, dass keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht
wurden, die eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs erfordern.
Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur
Beschlussvorlage aufgeführt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 53
der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Gebiet „Östlich vom Friedhof“ im Ortsteil
Schönberg vom 26.06.2018 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches
(BauGB) aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10,13,13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
(GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n
g
für den Tekturplan Nr. 2 zum
Bebauungsplan Nr. 53 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
für das Baugebiet
„Östlich vom Friedhof“ im Ortsteil Schönberg
§ 1
(1) Für den
Geltungsbereich des Tekturplanes Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 53
gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 26.06.2018,
der zusammen mit diesem Textteil den Bebauungsplan bildet.
(2) Die Grenze des
räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen
Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer
Kraft."
4. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
Anlage 1
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und Beschlussvorschlag
Bebauungsplan mit
Begründung
Der Bau, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung
vom 20.03.2018 beschlossen, den Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 53 für
das Gebiet „Östlich vom Friedhof“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Im Verfahrensablauf
wurde nun vom 09.04.2018 bis zum 11.05.2018 die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Während der
Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Mit Schreiben vom
03.04.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gebeten, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan bis zum 11.05.2018 abzugeben.
Die eingegangenen
Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind
in der Anlage zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.
Nachdem sich durch die Beteiligungen keine Änderungen des Tekturplanentwurfs ergeben, kann der Tekturplan als Satzung beschlossen werden.