Betreff
Bebauungsplan Nr. 106 "Sondergebiet Röthenbacher Straße 26"
- Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/030/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.                   Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

2.                   Zu den bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB  vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt, dass keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht wurden, die eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs erfordern.
Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.                   Der Bebauungsplan Nr. 106 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz „Sondergebiet Röthenbacher Straße 26“ vom 17.04.2018 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9,10,13,13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

S a t z u n g

 

für den Bebauungsplan Nr. 106 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Sondergebiet Röthenbacher Straße 26“

§ 1

 

(1)          Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 106 gilt der vom Planungsbüro Vogelsang Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 17.04.2018.

(2)          Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

§ 2


Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft."

 

 

4.         Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Anlagen:

                Anlage 1 Abwägungs- und Beschlussvorschlag

                Bebauungsplan

                Begründung

Anlagen in Session:

                Einzelhandelskonzept der Stadt Lauf a.d.Pegnitz (Büro Planwerk, 2010)

                Nahversorgungskonzept der Stadt Lauf a.d.Pegnitz (Standort+Kommune, 2016)

                Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach §3c UVPG

                Schalltechnische Untersuchungen (IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, 07.12.2017)           Stellungnahmen TÖB

 

 

Der Bau, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 12.12.2017 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 “Sondergebiet Röthenbacher Straße“ beschlussmäßig gebilligt.

Im Verfahrensablauf wurde nun vom 05.02.2018 bis zum 09.03.2018 die öffentliche Aus-legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 24.01.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan bis zum 09.03.2018 abzugeben.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Stellungnahmen des Planungsbüros und Beschlussvorschlägen sind in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.

 

Nachdem sich durch die Beteiligungen keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfs ergeben, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.