- Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange
- Billigungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
- Es wird festgestellt,
dass im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung keine
Äußerungen zum Bebauungsplanvorentwurf vorgebracht.
2.
Es wird
festgestellt, dass bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange keine Einwände oder Äußerungen vorgebracht wurden
von
- Regierung von Mittelfranken
- Planungsverband Region Nürnberg
- Städtische Werke Lauf GmbH
- Gasversorgung Lauf GmbH
- Vodafone Kabel Deutschland
- Bisping & Bisping GmbH & Co. KG
- Polizeiinspektion Lauf
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
- IHK Nürnberg für Mittelfranken
- Handwerkskammer für Mittelfranken
- Kreisbrandrat, Hersbruck
- Gemeinde Neunkirchen a.Sand
- Gemeinde Ottensoos
- Gemeinde Leinburg
- Gemeinde Rückersdorf
- Markt Schnaittach
- Markt Eckental
- Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz
- Stadt Hersbruck
- Bund der Selbständigen, Ortsverband Lauf
- Zu den eingegangenen
Äußerungen wird festgestellt:
Landratsamt Nürnberger Land:
Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt:
Immissionsschutz:
Zum Entwurf des Bebauungsplans werden die Ergebnisse des Lärmgutachtens eingearbeitet und als Festsetzungen in das Planwerk übernommen.
Die vorgeschlagenen Textlichen Hinweise zu Licht- und Lärmschutz werden berücksichtigt und in die Textlichen Hinweise aufgenommen
Bodenschutz:
Die Textlichen Hinweise werden um erforderliche Maßnahmen bei Bodeneingriffen ergänzt
Wasserrecht:
Die Textlichen Festsetzungen und
Hinweise werden zu den Belangen des Wasserschutzgebiets und Versickerung von
Oberflächenwasser ergänzt
Staatliches Bauamt Nürnberg:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und nachrichtlich übernommen sowie in
der Begründung erläutert.
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg:
Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt
berücksichtigt:
Die Anregungen zu Altlasten werden in der Begründung ergänzt
Die Hinweise zu Zuordnungsklassen nach LAGA M20 sowie zum Wasserschutzgebiet Erlenstegen werden in der Begründung aktualisiert
Die Hinweise aus
wasserschutzrechtlicher Sicht zu Gründungen werden in der Begründung ergänzt.
Main-Donau-Netzgesellschaft:
Die Lage und die Anforderungen zum Betrieb und Schutz der Gasleitungen werden
berücksichtigt und nachrichtlich in das Planwerk übernommen.
Deutsche Telekom Technik:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Begründung ergänzt
Bund Naturschutz OG Lauf:
Die Anregung zur Wahl der Pflanzenarten wird berücksichtigt und in die
textlichen Festsetzungen eingearbeitet. Die Anregung zur Gestaltung der
Dachflächen wird nicht berücksichtigt; die vorhandenen Festsetzungen sichern
den Bestand und geben geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten vor. Grundsätzlich
stellt der Bebauungsplan eine Angebotsplanung dar und für die Möglichkeit Solaranlagen
auf dem Dach zu errichten besteht keine Umsetzungspflicht.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 106 „Sondergebiet Röthenbacher
Straße 26“ in der Fassung vom 12.12.2017 wird beschlussmäßig gebilligt.
Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen:
Anlage 1 – Stellungnahmen der Behörden und
Träger sonstiger öffentlicher Belange
Bebauungsplanentwurf
Begründungsentwurf
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat
in seiner Sitzung vom 23.05.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 106
„Sondergebiet Röthenbacher Straße 26“ aufzustellen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs
vom 06.10.2017 bis zum 27.01.2017 durchgeführt. Während der Auslegungsfrist
wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Die von der Planung betroffenen Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.09.2017
aufgefordert, ihre Stellungnahmen zu dem Bauleitplanvorentwurf bis zum
27.10.2017 abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die
Stellungnahmen des Planungsbüros bzw. der Verwaltung hierzu sind in Anlage 1
tabellarisch aufgeführt.
Nach Billigung des Entwurfes des
Bebauungsplan Nr. 106 „Sondergebiet Röthenbacher Straße 26“ in der Fassung vom
12.12.2017 durch den Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss kann im
weiteren Verfahrensablauf die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie
die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.