Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Billigungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Es wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2. Es wird festgestellt, dass bei der
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine
Einwände vorgebracht wurden bzw. keine Äußerungen eingegangen sind von:
- Regierung von Mittelfranken
- Planungsverband Region Nürnberg/Regionsbeauftragter der Region Nürnberg (7)
- Landratsamt Nürnberg Land- Kreisbaumeisterin
- Landratsamt Nürnberg Land- Naturschutz
- Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Roth
- Staatliches Bauamt Nürnberg; Hochbau/Straßenbau
- Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Vodafon Kabel Deutschland GmbH, Nürnberg
- IHK Nürnberg für Mittelfranken
- Amt für Digitalisierung,Breitband und Vermessung Nürnberg
- StWL Städtische Werke Lauf a.d.Pegnitz
- Stadt Hersbruck
- Markt Schnaittach
- Gemeinde Leinburg
- Gemeinde Rückersdorf
- Stadt Röthenbach a.d. Pegnitz
- Gemeinde Neunkirchen a. S.
- Markt Eckental
- GVL Gasversorgung Lauf a.d.Pegnitz GmbH
- Bisping & Bisping GmbH & Co.KG
- Handwerkskammer für Mittelfranken
- Gemeinde Ottensoos
- Markt Heroldsberg
- Bund Naturschutz OG Lauf,
- Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V. – Ortsverband Lauf
3. Zu den bei der Beteiligung der Behörden
und Träger sonstiger Belange vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird
festgestellt:
Landratsamt Nürnberger Land:
Immissionsschutz:
Ein Schallschutzgutachten wurde
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt und ist im
Bebauungsplanverfahren Bestandteil zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Ergebnisse des Schallschutzgutachtens wurden in den Bebauungsplan
eingearbeitet.
Wasser- und Bodenschutz:
Die Hinweise wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Die N-ERGIE AG wird im weiteren Verfahren beteiligt.
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg:
Ein Gutachten zur Versickerungsleistung des Bodens wurde im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens erstellt und ist im Bebauungsplanverfahren Bestandteil
zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Vorgaben wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Altlasten:
Die Hinweise wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Bayerischen Landesamt für
Denkmalpflege:
Die Vorgaben wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Einzelhandelsverband Lauf:
Die max. Verkaufsfläche ist im Bebauungsplan mit 1.100 m² festgesetzt.
Main-Donau-Netzgesellschaft,
Nürnberg:
Die entsprechenden Hinweise wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die
N-ERGIE wird im weiteren Verfahren beteiligt.
Herr Kreisbrandrat Norbert
Thiel:
Die entsprechenden Hinweise wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.
4. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 27.07.2017 (Anlage 2) wird
beschlussmäßig gebilligt.
Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen zur Beschlussvorlage:
Anlage 1: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. Beteiligung der von
der Planung berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Anlage 2: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 27.07.17
Anlagen in Session:
4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 27.07.17
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23.02.2017 die 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Parallelverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 104 „Sondergebiet Karl-Büttner-Ring 11“ beschlossen. Mit der
Änderung wird die Voraussetzung für eine Entwicklung des Bebauungsplanes aus
dem Flächennutzungsplan geschaffen.
Im Entwurf vom 27.07.17 werden die Grundstücke FlNr. 181 und 184/1 der Gemarkung Wetzendorf, die im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt sind, nun als „Sonderbaufläche Lebensmittelmarkt“ dargestellt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs vom 08.03.2017 bis zum 10.04.2017 durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist wurden keine Bedenken und Anregungen zur Planung vorgebracht.
Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.03.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahme zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes bis zum 10.04.2017 abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind in Anlage 1 tabellarisch aufgeführt.
Nach Billigung des Entwurfes zur 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom
27.07.2017 mit Begründung (Anlage 2) durch den Stadtrat kann im weiteren
Verfahrensablauf die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.