- Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Es wird
zur Kenntnis genommen, dass während der erneuten öffentlichen Auslegung nach §
4a Abs. 3 BauGB insgesamt 7 Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
Die vorgebrachten Äußerungen werden zur Kenntnis genommen.
Auf die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung zu den Äußerungen wird Bezug
genommen. Die Stellungnahme ist Bestandteil des Beschlusses und dem Beschluss
als Anlage beigefügt.
2.
Zu den
bei der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3
BauGB vorgebrachten Äußerungen zur
Planung wird festgestellt:
Keine Einwendungen oder Äußerungen vorgebracht wurden von
Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken
Landratsamt Nürnberger Land
Städt. Werke Lauf GmbH
Gasversorgung Lauf GmbH
Deutsche Telekom Technik GmbH
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Bisping & Bisping GmbH & Co.KG
Polizeiinspektion Lauf
Vermessungsamt Nürnberg
Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q – Bauleitplanung, München
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Zu den Äußerungen des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg wird festgestellt:
Die fachlichen Informationen und Hinweise werden in die Begründung
eigearbeitet.
Zu den Äußerungen des Herrn Kreisbrandrat Norbert Thiel, Hersbruck wird
festgestellt:
Die allgemeinen Hinweise vom 20.05.2015 zu Feuerwehreinsatz,
Löschwasserversorgung und Zugänglichkeit für die Feuerwehr werden bei der
Planung berücksichtigt.
3.
Folgende
weitere Festsetzung wird im Bebauungsplan ergänzt:
„8. Bei den Gebäuden mit Satteldach 18°-22° sind Dacherker oder Dacheinschnitte
(Loggien) nicht zulässig.“
Folgende Festsetzung wird im Bebauungsplan geändert:
Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8 statt 0,6.
4.
Alle
nicht unter den Punkten 1 bis 3 angeführten Einwendungen können nicht
berücksichtigt werden.
5.
Der
Entwurf des Tekturplanes Nr. 7 zum Bebauungsplan Nr. 44 "Am
Steinbruch" in der Fassung der letzten Änderung vom 11.07.2017 wird
beschlussmäßig gebilligt.
6.
Im
weiteren Verfahrensablauf sind die erneute öffentliche Auslegung sowie die
erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (siehe Punkt 3)
abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung
hinzuweisen.
Anlagen zur Beschlussvorlage:
• Anlage
1: erneute öffentliche Auslegung – Stellungnahmen / Beschlussvorschlag
• Anlage
2: erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
• Bebauungsplanentwurf
mit Begründung
Anlagen in Session:
• IBAS
Ingenieurgesellschaft, Bayreuth
Schalltechnische Untersuchungen im Rahmen
der Bauleitplanung vom 26.02.2015
Aktenvermerk (1) vom 24.02.2016
Aktenvermerk (3) vom 14.02.2017
Ergebnisse der Schallimmissionsmessung zum
THW-Übungsbetrieb vom 15.12.2016
• PB Consult GmbH,
Nürnberg
Verkehrsgutachten „Am Steinbruch“ vom
15.06.2016
• Gauff
GmbH & Co. Engineering KG, Nürnberg
Kanalisation Stadt Lauf,
Variantenuntersuchung, Ergebnisbericht vom 05.08.2016
• Büro für ökologische
Studien, Bayreuth
Artenschutzrechtliche
Erheblichkeitsabschätzung/Vorprüfung vom 18.10.2016
• Sachverständigeninstitut
für Geotechnik GmbH, Nürnberg
Geotechnischer Bericht vom 26.09.2016
E-Mail vom 07.12.2016
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in
seiner Sitzung vom 14.03.2017 beschlossen, den Tekturplan Nr. 7 zum
Bebauungsplan Nr. 44 „Am Steinbruch“ aufgrund verschiedener Änderungen erneut
öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange erneut zu beteiligen.
Die erneute
öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB wurde in der Zeit vom 10.04.2017
bis zum 12.05.2017 durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist wurden insgesamt 7 Stellungnahmen
vorgebracht.
Die Einwendungen und die Stellungnahme der Verwaltung als
Beschlussvorschlag hierzu sind in Anlage 1 zur Arbeitsunterlage dargestellt.
Parallel zur Auslegung wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange mit Schreiben vom 22.03.2017 aufgefordert, ihre erneuten
Stellungnahmen zum Entwurf bis zum 12.05.2017 abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung
sind in Anlage 2 beigefügt.
Die in den Stellungnahmen und in der Begründung angeführten
Fachgutachten sind als Anlagen zur Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem
einsehbar.
Erneute öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange
In seiner Sitzung vom 14.03.2017 hat der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss unter anderem folgendes beschlossen:
Im Tekturplanvorentwurf waren
eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 1,0 vorgesehen.
Dies entspricht der Festsetzung im rechtskräftigen Bebauungsplan im Bereich von
drei- und viergeschossiger Bauweise. Aufgrund der Änderung bei den
Gebäudegrundrissen (Aufgliederung der Gebäudegruppen in einzelne Gebäude) hat
die Überrechnung der Werte gezeigt, dass eine GFZ von 0,8 nicht überschritten
wird. Dies entspricht den Werten im rechtskräftigen Bebauungsplan in diesem
Quartier.
Im Bebauungsplanentwurf, der vom 10.04.2017 bis zum 12.05.2017 öffentlich ausgelegt wurde, war allerdings fälschlicherweise eine GFZ von 0,6 angegeben. Um die beschlossene Bebauung realisieren zu können, muss der Bebauungsplanentwurf hier korrigiert werden.