Betreff
Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrsabläufe im Stadtgebiet
Vorlage
FB 5/036/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Verwaltung mit der Vorbereitung und - wo möglich -  auch mit der Umsetzung zu beauftragen für:

-          Barrierefreier Umbau der stark frequentierten und wichtigen Übergangsstellen mit Einbau von Bodenindikatioren und Ausstattung der Signalanlagen mit Blindeneinrichtungen

-          Umstellung der Umlaufzeiten der Signalanlagen zugunsten der Fußgänger – soweit verkehrstechnisch sinnvoll

-          Waldstraße: Straße wird als Sammelstraße deklariert und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt

-          Die Neugestaltung der Altdorfer Straße weiter zu verfolgen und die notwendigen baulichen Planungen einzuleiten.

-          Röthenbacher Straße: Prüfung, ob ein Kreisverkehr möglich ist

-          Röthenbacher Straße/B 14: Kontaktaufnahme mit dem Straßenbauamt, ob die Einfädelspur möglich ist

-          Wohnstraßen: Aufpflasterungen an den Einmündungen und Einengungen auf längeren Straßenabschnitten

-          Überprüfung des Bräunleinsknotens

-          Einführung eines Lkw-Verbots (über 7,5 t, Anlieger frei) in der Waldluststraße

Radverkehrskonzept:

-          Steigerung des Radverkehrsanteils um 5 % Punkte innerhalb der nächsten 7 Jahre auf 15 %, ausgehend von einen Radverkehrsanteil im Binnenverkehr von 10 % und Festschreibung der vorgeschlagenen Radrouten

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

-          Nürnberger Straße ab der Rudolfshofer Straße, den Friedensplatz und die Saarstraße als „Sammelstraße“ deklarieren und die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

-          Errichtung eines Parkstreifens mit min. sechs Stellplätzen an der Saarstraße.

 

Anlage

Verkehrsgutachten in Session eingestellt

 

Mit dem in Auftrag gegebenen Verkehrskonzept sollten die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Verkehrsablaufes in der Stadt Lauf untersucht und beleuchtet werden. Dabei sollten Schwachpunkte festgestellt und Möglichkeiten aufgezeigt werden, die die Verkehrsbelastungen für die Bürger verringern, die Verkehrssicherheit steigern und trotzdem der Verkehrsablauf optimiert werden kann. Dies gilt ausdrücklich für alle Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmer.

 

Über das vorliegende Konzept des beauftragten Büros PB Consult aus Nürnberg wurde bereits am 8.5.2017 mit Vertretern der Fraktionen beraten.

In der Folge werden die wesentlichen Vorschläge aus dem Konzept vorgestellt:

 

Straßentypisierungen:

Die im Konzept dargestellten Hauptverkehrswege sind zum größten Teil auch die Straßen, die bereits jetzt die Hauptverkehrslast im Stadtgebiet tragen.

Neu ist der Vorschlag im Konzept, die Nürnberger Straße, den Friedensplatz und die Saarstraße aus dem Hauptstraßennetz herauszunehmen und zu Sammelstraßen zu deklarieren. Begründet wird dies mit dem engen Fahrbahnquerschnitt und den daraus resultierenden Nachteilen für den Verkehr allgemein, für Radfahrer und auch für Fußgänger, die außer den Signalanlagen am Friedensplatz und der Verkehrsinsel in Höhe der Sparkasse keine gesicherte Querungsmöglichkeiten haben. In der Nürnberger Straße besteht übrigens nach wie vor das Problem „Spiegelklatscher“, offensichtlich hauptsächlich mit in den Parkbuchten (relativ schmal) abgestellten Fahrzeugen und dem vorbeifahrenden Verkehr Es ist auch im Gutachten vorgesehen, den Streckenabschnitt auf 30 km/h als Höchstgeschwindigkeit zu begrenzen (Abbildung 17).

Zusätzlich wird vorgeschlagen, an den Hauptkreuzungen Schlachthofplatz, Eschenauer Straße und der Kreuzung Briver Allee/Hersbrucker Straße/Simonshofer Straße abknickende Vorfahrten einzuführen. Dieser Vorschlag aus dem Konzept wird von der Verwaltung nicht befürwortet, da es nach unserer Auffassung für die Kraftfahrer her verwirrend ist. Zudem sind die gewünschten Fahrtrichtungen ohnehin durch die Ampelschaltungen vorgegeben.

Ergänzend zur Gestaltung der Ortsdurchfahrt „alte B 14“ kann auch der überaus breite Einmündungstrichter zur Falknerstraße deutlich verringert und dadurch mehr Verkehrsflächen für Fußgänger geschaffen werden. Zur Verdeutlichung, dass die alte Ortsdurchfahrt als Durchgangsstraße bzw. Hauptstraße an Bedeutung verloren hat, sollen auch in der Saarstraße entlang der Stadtmauer Parkplätze angelegt werden.

Außerhalb des Verkehrskonzeptes steht auch eine Sanierung der Altdorfer Straße an. Hier bietet sich an, die Straßeneinteilung völlig neu zu gestalten und somit für alle Verkehrsteilnehmer eine attraktive Straße als Ortseingang neu zu bauen. Mögliche Gestaltungsvarianten wurden bereits als Grundlagen für die weitere Diskussion vom Ing. Büro Brenner und der Verwaltung erarbeitet.

Die Waldstraße wurde ebenfalls aus dem Hauptstraßennetz herausgenommen. Damit ergibt sich auch die Möglichkeit, für diese Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anzuordnen.

 

Wohnstraßen/Tempo 30

Es wird vorgeschlagen, an den Einmündungen zu Beginn der Zonen Aufpflasterungen vorzunehmen. Dadurch wird dem Kraftfahrer zusätzlich signalisiert, dass er in einen Bereich einfährt, wo eine langsamere Geschwindigkeit gefordert ist. Auch eine Einengung in längeren geraden Straßenabschnitten ist durchaus positiv zu bewerten. Diese Maßnahmen können nach und nach umgesetzt werden.

Zu prüfen wäre allerdings, ob dies auch für die Straßen möglich ist, in denen der Linienbus verkehrt.

In der Vorbesprechung mit den Fraktionen wurde in diesem Zusammenhang angeregt, vor sensiblen Bereichen Bodenschwellen oder Vertiefungen einzubauen, damit dort das Geschwindigkeitsniveau nachhaltig gesenkt wird. Dieser Vorschlag wäre allgemein zu diskutieren.

Unabhängig vom Gutachten werden vor den Schulen bzw. Kindergärten (z.B. Schule Schönberg und Kindergarten Brücke West) Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h angeordnet, sobald die Rechtsgrundlage hierfür eindeutig geregelt ist.

 

 

Radverkehr

Im Bayerischen Radverkehrsprogramm 2025 ist vorgesehen, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr von 10 % auf 20 % zu steigern. Das Verkehrskonzept hält es für Lauf wahrscheinlich, dass der Anteil innerhalb der nächsten 7 Jahre um 5 % Punkte auf 15 % gesteigert werden kann, ausgehend von einem Radverkehrsanteil im Binnenverkehr von 10 %. Dies ist u.a. auch mit der topographischen und baulichen Situation in Lauf begründet. Dieses Ziel wird im Gutachten vorgeschlagen und sollte in einem Beschluss fixiert werden.

Mit dem vorgeschlagenen „Altstadtring“ sollen alle sternförmig einlaufenden Radverbindungen zusammen geführt werden. Die erstellte Planung könnte als eine Art „Radverbindungsplan“ veröffentlicht werden (ähnlich wie Schulwegplan).

Die Verwaltung sieht hier die Aufgabe, die vorgeschlagenen Routen besonders im Hinblick auf den Radverkehr im Auge zu behalten. Eine zusätzliche Ausschilderung wird nicht für notwendig erachtet.

Mit dem vorgeschlagenen Rad- und Fußgängerfreundlichen Übergang am Bahnhof rechts dürfte es schwierig werden, da bereits jetzt das Problem mit Radlern und Fußgängern in der Unterführung besteht. Als Vision sieht die Verwaltung  aber eine neue Brücke über die Bahn in Höhe Einmündung Urlashöhe (die gab es früher schon mal). Damit wäre eine direkte Verbindung von den Gebieten nördlich der Bahnlinie über den neu gestalteten Durchgang bei dem Sparkassenneubau Richtung Marktplatz gegeben.

Hinsichtlich der aufgezeigten Schwachstellen im Radverkehr sind Lösungen aufgrund der beengten Straßenquerschnitte nur schwer möglich. So sieht die Verwaltung den Vorschlag, einen Radstreifen in der Luitpoldstraße anzulegen, als nicht praktikabel. Der Radstreifen wäre nur optisch da und müsste ständig vom Fahrzeugverkehr überfahren werden, da der Straßenquerschnitt viel zu eng ist. Damit wird nach unserer Auffassung keine Verbesserung für Radfahrer erzielt.

Bei dem Ortstermin vor dieser Ausschusssitzung wurde vor Ort geprüft, ob auch im Streckenabschnitt Friedensplatz – Saarstraße noch Verbesserungen für den Radverkehr erreicht werden kann. Über das Ergebnis und die Möglichkeiten wird direkt in der Sitzung berichtet.

 

Fußgängerverkehr

In diesem Kapitel wird vorgeschlagen, die Signalanlagen an der Kreuzung Hersbrucker Straße/Briver Allee und am Friedensplatz zugunsten der Fußgänger mit einem anderen Schaltablauf zu versehen.

An der Ampel Hersbrucker Straße/Briver Allee wurde dies bereits umgesetzt, allerdings noch etwas verfeinert. Die Fußgängerwartezeiten wurden deutlich verkürzt und auch eine längere Grünphase für diese Verkehrsteilnehmer eingeräumt.

Für den Knoten „Friedensplatz“ ist dies ebenfalls umsetzbar und sollte im Rahmen mit der Ausstattung der Fußgängerampel mit Blindeneinrichtungen erfolgen.

 

Barrierefreiheit – Ausstattung für Behinderte und Blinde

Die stark frequentierten und wichtigen Übergänge sollen barrierefrei umgebaut werden. Dies wird bereits an der Anlage Schlachthofplatz und Eschenauer Straße umgesetzt.

 

Durchgangsverkehr

Der Durchgangsverkehr ist differenziert zu betrachten. So müssen Fahrzeugführer, die aus Richtung Norden kommen (Eschenauer Straße und Simonshofer Straße) durch die Stadt fahren, da sie keine andere Alternative haben.

Anders hingegen stellt es sich bei dem Verkehr aus der Röthenbacher Straße und der Altdorfer Straße Richtung Hersbruck und umgekehrt dar. Für diesen Verkehr steht die Autobahn zur Verfügung.

 

Knoten Schlachthofplatz:

Das Gutachten schlägt eine Vorfahrtsänderung zugunsten der Luitpoldstraße vor (s. auch Kap. 4.5.).

Die Verwaltung steht dem kritisch gegenüber. Durch die bestehende (und auch zukünftige) Ampelschaltung ist dieser Vorrang schon gegeben. Weitere Einschränkungen aus Richtung Nürnberg kommend hält die Verwaltung nicht für sinnvoll, da die meisten doch Lauf als Ziel haben.

 

Hersbrucker Straße/Briver Allee

Auch hier schlägt das Gutachten eine Änderung der Vorfahrtsregelung vor. Dies ist aber schon durch die Ampelschaltung gewährleistet. Eine Ummarkierung oder Änderung der Vorfahrt würde nach Auffassung der Verwaltung mehr verwirren als den Verkehrsfluss verändern.

 

Röthenbacher Straße und Einmündung B 14

Das Gutachten sieht hier eine abknickende Vorfahrt zugunsten der Einfahrt zur B 14 vor. Dadurch könnte mehr Durchgangsverkehr Richtung Autobahn geführt werden. Um diesen Effekt zu verstärken, wird eine Einfädelspur an der B 14 vorgeschlagen, da die derzeitige Zufahrt nicht attraktiv ist.

Die Verwaltung stimmt diesem zu, jedoch sollte auch geprüft werden, ob in der Röthenbacher Straße nicht ein Kreisverkehr angelegt werden kann. Bei dem Vorschlag mit der abknickenden Vorfahrt könnte es für von der B 14 kommende Fahrzeuge schwieriger werden, nach Lauf abzubiegen und zudem befürchtet die Verwaltung auch eine erhöhte Unfallgefahr.

 

Knotenpunkt St 2240/B 14

Auch hier schlägt das Gutachten eine Änderung der Verkehrsführung mittels Markierung vor.

Die Verwaltung ist hier der Auffassung, dass sich nur durch eine Markierung das Verkehrsverhalten kaum ändern lässt. Vielmehr sollte langfristig eine Umgestaltung der Einmündung ins Auge gefasst werden, z.B. mit einer baulichen Führung auf die B 14 und einer eigenen Abbiegespur Richtung Lauf.

 

Zusammenfassung:

 

Die Verwaltung sieht in dem Gutachten einen Leitfaden für die künftige Entwicklung des Verkehrs in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz. Festgestellt wird auch, dass aufgrund der teilweise beengten baulichen Verhältnisse und der Teilung der Stadt durch die beiden Bahnlinien und der Pegnitz gerade für Radfahrer und Fußgänger Grenzen gesetzt sind.