Betreff
Tekturplan Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 63 "Östliche Hersbrucker Straße"
- Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/013/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.       Es wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

2.       Es wird festgestellt, dass bei der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Einwände vorgebracht wurden bzw. keine Äußerungen eingegangen sind von

Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
Landratsamt Nürnberger Land, Lauf
Städt. Werke Lauf GmbH
GVL Gasversorgung Lauf GmbH
Deutsche Telekom Technik GmbH
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Bisping & Bisping GmbH & Co.KG
Polizeiinspektion Lauf
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg, Außenstelle Hersbruck
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Nürnberg
Handwerkskammer für Mittelfranken, Nürnberg
Gemeinde Neunkirchen am Sand
Gemeinde Ottensoos
Gemeinde Leinburg
Gemeinde Rückersdorf
Markt Schnaittach
Markt Heroldsberg
Markt Eckental
Stadt Hersbruck
Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz
Bund der Selbständigen-Gewerbeverband Bayern e.V. Ortsverband Lauf

3.       Der Tekturplan Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 63 "Östliche Hersbrucker Straße" in der Fassung der letzten Änderung vom 17.01.2017 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.


Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

S a t z u n g

 

für den Tekturplan Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„“Östliche Hersbrucker Straße“

 

§ 1

 

(1)          Für den Geltungsbereich des Tekturplans Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 63

               gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom

               31.05.2016 in der Fassung der letzten Änderung vom 17.01.2017, der zu-            sammen mit diesem Textteil den Bebauungsplan bildet.

 

 

(2)          Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem Plan vom

               17.01.2017.



§ 2


Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft."

 

 

  1. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Anlagen:             Bebauungsplan mit Begründung Stand: 17.01.2017

In Session:          Schalltechnische Untersuchung, Wirkungsanalyse

 

Im Aufstellungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Östliche Hersbrucker Straße“ im Bereich des EWS-Marktes in der Hersbrucker Straße hat der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 17. 01.2017 beschlossen, den Tekturplanentwurf aufgrund verschiedener Änderungen erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.

Die öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB wurde in der Zeit vom 01.02.2017 bis zum 03.03.2017 durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist wurden keine Stellungnahmen zum Tekturplanentwurf vorgebracht.

 

Parallel zur Auslegung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 18.01.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahmen zum Entwurf bis zum 03.03.2017 abzugeben.

 

Die eingegangenen Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind in Anlage 1 beigefügt.

 

Nachdem sich keine Änderung des Entwurfs mehr ergibt, kann der Tekturplan Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 63 "Östliche Hersbrucker Straße" als Satzung beschlossen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und den Tekturplan damit in Kraft zu setzen.