Betreff
Jahresrechnungen 2015 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz, der Glockengießerspitalstiftung St. Leonhard und der J.F. Barth'schen Stiftung
a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2015
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2015
c) Genehmigung des Budgetübertrags
d) Genehmigung Abgang/Umbuchung Haushaltsreste
ALLE ANLAGEN SIND IN SESSION EINGESTELLT
Vorlage
FB 2/028/2016
Aktenzeichen
963 /FB 2 /Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V. . § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe b der GeschO über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 aus den Jahresrechnungen der Stadt Lauf a.d.Peg. und der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard.

Die Zusammenstellungen der Überschreitungen sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmung:

 

c) Genehmigung des Budgetübertrags

 

In der Liste der übertragenen Haushaltsreste sind auch die Beträge des Verwaltungshaushalts enthalten, die die gebildeten Budgets betreffen.

Nach Ziff. V der geltenden Budgetrichtlinien hat der Stadtrat die Entscheidung über die Übertragbarkeit zu treffen, die grundsätzlich nur einmal gegeben ist; d. h. überschüssige Budgetmittel können maximal in das nächste Jahr (2016) vorgetragen werden; werden sie dort nicht verbraucht verfallen sie zum Ende des Jahres (§ 19 Abs. 2 KommHV-K). Eine größere Budgetüberschreitung ist nur im Bereich der Musikschule mit rd. 2.400 EUR eingetreten; diese wurde jedoch ordnungsgemäß genehmigt.

Die eingestellten Budgets (20 Bereiche) umfassten zum Haushalt 2015 einen Betrag von insgesamt 451.600 EUR (trotz Kürzung um 2,5 %), von denen letztlich nur 25.500 EUR (Feuerwehr 1.900 EUR, Bertleinschule 10.000 EUR, Industriemuseum 10.700 EUR und Bücherei 2.900 EUR) zum Übertrag empfohlen werden. Die Übersichtsliste der einzelnen Budgets liegt dieser Vorlage bei.

 

Beschlussvorschlag:

Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 25.500 EUR vom Haushaltsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.

 

Abstimmung:

 

d) Genehmigung der in Abgang zu stellenden bzw. umgebuchten Haushaltsreste des Vermögenshaushalts

 

Wie bereits unter aa) Ziff. IV. ausgeführt, waren zur Jahresrechnung auch die Haushaltsreste zu überprüfen (§ 79 KommHV-K); eine Liste der vorhandenen, übertragbaren und absetzbaren bzw. gebildeten Haushaltsreste ist beigefügt.

 

Haushaltseinnahmereste sind nur im Vermögenshaushalt und nur für bestimmte Einnahmegruppen zulässig. Mit ihrer Bildung wird eine Einnahmeermächtigung auf das Nachjahr übertragen unter gleichzeitiger Verbesserung des Einnahmesolls des laufenden Haushaltsjahres.

Allerdings ist ihre Übertragung nur ein Jahr möglich; werden sie im Nachjahr nicht vereinnahmt, sind sie von Gesetzes wegen abzusetzen (Abgang alte HER). Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht erforderlich.

 

Anders verhält es sich bei Haushaltsausgaberesten des Vermögenshaushalts; sie werden mit der Übertragung den Sollausgaben zugerechnet, ohne dass die Voraussetzungen dazu (Fälligkeit und Anordnung) vorliegen. Solche nicht verbrauchten Ansätze (neue HAR) müssen im Nachjahr nicht neu veranschlagt werden; Änderungen an solchen bereits übertragenen Resten (alte HAR) berühren demnach das Sollergebnis des abzuschließenden Jahres, so dass darüber beschlossen werden muss.

Die Überprüfung in den Fachabteilungen hat ergeben, dass vorhandene alte HAR (z. B. aus den Jahren 2014 und früher) nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck benötigt werden, so z. B. Reste aus dem Abwasserbereich. Diese Altmittel müssten demnach in Abgang gebracht werden (Abgang alter HAR) oder – wie mittels zweier in 2016 bereits gefasster Beschlüsse vom 30.06.2016 (1,5 Mio. EUR für Bertleinschule) und 29.09.2016 (1.291.000 EUR zur außerordentlichen Tilgung) geschehen – auf andere Haushaltsstellen umgeschichtet werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im Vermögenshaushalt.

Gesetzlich in Abgang zu stellen waren Einnahmereste i. H. v. 141.700 EUR.

Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der Vorjahre in Höhe von 4.552.555,99 EUR  wurden 1.507.845,99 EUR in Abgang gebracht.

Im übertragenen Betrag von 3.044.710,00 EUR sind die bereits vorab beschlossenen Umsetzungen i. H. v. 2.791.000 EUR enthalten (StR 30.06. und 29.09.2016).

Es wird zur Kenntnis genommen, dass mögliche neue Haushaltsausgabereste des Jahres 2015 in Höhe von 720.983,38 EUR nicht mehr benötigt werden und deshalb nicht nach 2016 übertragen wurden.

 

Abstimmung:

 

a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2015

 

 

aa) Stadt Lauf a.d.Peg.

 

Mit der rechtskräftigen Erstellung der Jahresrechnung am 7. Oktober 2016 wurde das Haushaltsjahr 2015 abgeschlossen. Im Einzelnen stellen sich die Zahlen wie folgt dar:

 

I. Haushaltsansätze 2015

      Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben                           56.699.305 EUR

      Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben                             10.872.290 EUR

      Gesamtvolumen 2015                                         67.571.595 EUR

 

II. Abschlussergebnis 2015

      Verwaltungshaushalt

 

      Solleinnahmen                                                                       56.390.296,13 EUR

      ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste                                         74.085,04 EUR

      = bereinigte Solleinnahmen                                                                         56.316.211,09 EUR

 

      Sollausgaben (inkl. Zuführung zum VermHH)                                       55.949.064,93 EUR

      + neue Haushaltsausgabereste                                                  247.900,00 EUR

      ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste                  0,00 EUR

      ./. Abgang alter Kassenreste                                                       119.246,16 EUR

      = bereinigte Sollausgaben                                                                            56.316.211,09 EUR

 

 

      Vermögenshaushalt

 

      Solleinnahmen                                                         9.834.896,00 EUR

      + neue Haushaltseinnahmereste                                                                      711.040,00 EUR

      ./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste                                               147.700,00 EUR

      ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste                                                                0,00 EUR

      = bereinigte Solleinnahmen                                                     10.404.236,00 EUR

 

      Sollausgaben                                                            6.444.751,99 EUR

      + neue Haushaltsausgabereste                                                                     5.467.330,00 EUR

      ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste    1.507.845,99 EUR

      ./. Abgang alter Kassenausgabereste                                                    0,00 EUR

      = bereinigte Sollausgaben                                                        10.404.236,00 EUR

 

 

      Gesamtergebnis

 

      Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in E+A                                     66.720.447,09 EUR

      darin enthalten:    

 

      - Zuführung vom Verwaltungs- an Vermögenshaushalt                      4.062.814,84 EUR

        (Haushaltsansatz 4.425.985 EUR)

 

      - Sollüberschuss 2015, d. h. Zuführung a. d. Rücklage                               31.149,79 EUR

         (Haushaltsansatz 0,00 EUR)

 

III. Entwicklung der Rücklagen und des Schuldenstandes im Jahr 2015

 

                  Stand 31.12.2014                                 Stand zum 31.12.2015

 

      - Allgemeine Rücklage

               4.634.612,70 EUR                                                4.665.762,49 EUR (nach Zuf. SollÜ)

            

      - Sonderrücklagen

       Römer’sche Stiftung      121.794,04 EUR                    260.776,93 EUR  

        Abwasserbeseitigung   -205.557,29 EUR                    187.618,74 EUR

 

      - Schuldenstand

                 14.088.774,87 EUR                                           22.460.049,58 EUR

 

       Nachrichtlich:

       Die ausgereichten Bürgschaften belaufen sich auf 15.206.095,28 EUR. Die weiteren                kreditähnlichen Verpflichtungen betragen zum Ende des Haushaltsjahres 2015 noch

       2.418.763.,04 EUR.

 

IV. Allgemeines

 

       Haushaltsreste/Kassenreste

 Wie aus der Haushaltsrechnung ersichtlich mussten im Verwaltungshaushalt Haushalts- 

      reste in Höhe von 247.900 EUR nach 2016 übertragen werden. Zum einen handelt es 

      sich hierbei um Budgetreste von zusammen 25.500 EUR (s. nachfolgende Erläuterun-           gen), außerdem einen bei der HHPlanung 2016 vergessenen Betrag von 219.400 EUR            für zu leistende Qualitätszuschüsse an die Freien Kindergartenträger sowie 3.000 EUR    aus noch verfügbaren Mitteln des Bürgermeisters.

       

       Im Vermögenshaushalt wurden neue Haushaltseinnahmereste von 711.040 EUR gebil-      det, die sich aus 456.040 EUR nicht in Anspruch genommener Kreditermächtigung 2015     und 255.000 EUR noch zu erwartender Investitionszuweisungen zusammensetzt.

       In Abgang gestellt werden mussten Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt          (gesetzlich) 141.700 EUR, da sie nur ein Jahr übertragen werden können.

 

       Neue Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von 5.715.230 EUR gebildet und nach             2016 übertragen; dazu stehen aus noch vorhandenen/umgeschichteten VJ-Resten                  3.044.710 EUR noch für investive Maßnahmen in 2016 ff. zur Verfügung.

 

 

 Alle übertragenen und aufsummierten Haushaltsreste sind aus der beigefügten Übersicht (Anlage ALLE_HR) ersichtlich. Die Vorgaben der KommHV-K zur Übertragung bzw. Ver-     wendbarkeit (§§ 19, 79 i. V. m. Art. 102 GO) wurden beachtet; unter Buchstabe d) wird ein entsprechender Beschlussvorschlag unterbreitet.

     

Die vorhandenen Kassenreste entstanden im Verwaltungshaushalt; sie wurden zum Jahr-

      resabschluss überprüft; alte Einnahmereste waren wegen Uneinbringlichkeit (z. B. Insol-   venzen) in Abgang zu stellen (74.085,04 EUR). Der Betrag der ausgewiesenen Kassen-       ausgabereste von 119.246,16 EUR resultiert aus einer Sollabsetzung von 120.000 EUR (nicht mehr zu leistende Zahlung) und einigen kleineren Beträgen. 

     

      Rücklagen/Schulden

      Vergleicht man die Rücklagenstände zum 31.12.2014 und 31.12.2015 zeigt sich, dass              dieser nicht erheblich gestiegen ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der ursprünglich sich ergebende Sollüberschuss von rd. 1,46 Mio. EUR über die Bildung von Haushaltsres-  ten dazu hergenommen werden wird, ein zum 30.12.2016 auslaufendes Darlehen in Höhe von 1.291.000 EUR außerordentlich zu tilgen.

      Dies wird sich wiederum in einer Senkung des Schuldenstandes zum 31.12.2016 deutlich    zeigen.

      Gleichzeitig mussten die Rücklagenmittel nicht angegriffen werden; sie wurden allenfalls  im laufenden Jahr zur Kassenbestandsverstärkung benötigt.

 

       Vereinsförderungen

       Wie bereits zu den vorjährigen Jahresrechnungen wurden die in 2015 ausgereichten           Vereinszuschüsse zusammengefasst; die entsprechende Liste wird dem Gesamtwerk   beigefügt und kann in der Kämmerei oder im zuständigen Fachgebiet 1.4 eingesehen  werden.

      

                     

 

ab) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard

 

I. Haushaltsansätze 2015 (inkl. Nachtragshaushalt)

      Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben                           356.025,00 EUR

      Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben                297.400,00 EUR

      Gesamtvolumen 2015                                         653.425,00 EUR

 

II. Abschlussergebnis 2015

      Verwaltungshaushalt

 

      Solleinnahmen                                                                       362.719,21 EUR

      ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste                                         -10,00 EUR

      = bereinigte Solleinnahmen                                                                         362.709,21 EUR

 

      Sollausgaben (inkl. Zuführung zum VermHH)                                       362.709,21 EUR

      + neue Haushaltsausgabereste                                                        0,00 EUR

      ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste             0,00 EUR

      ./. Abgang alter Kassenreste                                                             0,00 EUR

      = bereinigte Sollausgaben                                                                            362.709,21 EUR

 

 

      Vermögenshaushalt

 

      Solleinnahmen                                                         280.977,22 EUR

      + neue Haushaltseinnahmereste                                                                             0,00 EUR

      ./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste                                                      0,00 EUR

      ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste                                                                0,00 EUR

      = bereinigte Solleinnahmen                                                       280.977,22 EUR

 

      Sollausgaben                                                            257.677,22 EUR

      + neue Haushaltsausgabereste                                                                       23.300,00 EUR

      ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste               0,00 EUR

      ./. Abgang alter Kassenausgabereste                                                 0,00 EUR

      = bereinigte Sollausgaben                                                          280.977,22 EUR

 

 

      Gesamtergebnis

 

      Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in E+A                                         43.686,43 EUR

      darin enthalten:    

 

      - Zuführung vom Verwaltungs- an Vermögenshaushalt                      191.454,22 EUR

        (Haushaltsansatz 138.755 EUR)

 

      - Sollüberschuss 2015,

       darin Zuführung a. d. allgemeine Rücklage                                                       85,86 EUR

                Zuführung Sonderrücklage Grundstockvermögen          79.523,00 EUR

       (Haushaltsansatz 0,00 EUR)

         

 

III. Entwicklung der Rücklagen und des Schuldenstandes im Jahr 2015

 

                  Stand 31.12.2014                                 Stand zum 31.12.2015

 

      - Allgemeine Rücklage

                        0,00 EUR                                                                  85,86 EUR (nach Zuf. SollÜ)

      - Sonderrücklage Grundstockvermögen

                        0,00 EUR                                                       79.523,00 EUR

 

      - Schuldenstand HKS

              8.700.000,00 EUR                                                     8.558.750,00 EUR

 

 

IV. Allgemeines

 

Das Haushaltsjahr 2015 wurde als letztes Prüfungsjahr im August 2016 bereits überörtlich vom BKPV mit geprüft. Der entsprechende Prüfungsbericht steht noch aus.

Der Jahresabschluss des Hermann-Keßler-Stifts für das Jahr 2015 wurde in der Stadtratssitzung am 30.06.2016 bekanntgegeben.

 

 

ac) J.F. Barth’sche Stiftung        

 

Die Haushaltsrechnung der J.F. Barth’schen Stiftung schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 212,63 EUR ab und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 140,94 EUR.

Zum Ausgleich des Haushaltsjahres sind der Rücklage 140,94 EUR entnommen worden, so dass diese zum 31.12.2015 noch 56.942,66 EUR aufweist. Die Zinserträge 2015 i. H. v. 71,69 EUR wurden im Haushalt verbucht.

 

 

Die Jahresrechnungsergebnisse 2015 werden hiermit dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben; eine gesonderte Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits begonnen, die Jahresrechnungen 2015 zu prüfen.

 

                        

 

b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

Die Listen der Haushaltsüberschreitungen (über- und außerplanmäßige Ausgaben) liegen den jeweiligen Jahresrechnungen bei (UEBERSCH, s. GesamtJR). Hieraus sind die einzelnen Beträge zu entnehmen, die ggf. (noch) einer Genehmigung bedürfen. Soweit dazu nicht bereits während des Jahres gesonderte Entscheidungen getroffen bzw. Beschlüsse gefasst wurden, sind diese im Rahmen der Jahresrechnung nachträglich zu genehmigen.