a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2015
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2015
c) Genehmigung des Budgetübertrags
d) Genehmigung Abgang/Umbuchung Haushaltsreste
ALLE ANLAGEN SIND IN SESSION EINGESTELLT
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V. . § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe b der GeschO über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 aus den Jahresrechnungen der Stadt Lauf a.d.Peg. und der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard.
Die Zusammenstellungen der Überschreitungen sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmung:
c) Genehmigung des Budgetübertrags
In der Liste der übertragenen Haushaltsreste sind auch die Beträge des Verwaltungshaushalts enthalten, die die gebildeten Budgets betreffen.
Nach Ziff. V der geltenden Budgetrichtlinien hat der Stadtrat die Entscheidung über die Übertragbarkeit zu treffen, die grundsätzlich nur einmal gegeben ist; d. h. überschüssige Budgetmittel können maximal in das nächste Jahr (2016) vorgetragen werden; werden sie dort nicht verbraucht verfallen sie zum Ende des Jahres (§ 19 Abs. 2 KommHV-K). Eine größere Budgetüberschreitung ist nur im Bereich der Musikschule mit rd. 2.400 EUR eingetreten; diese wurde jedoch ordnungsgemäß genehmigt.
Die eingestellten Budgets (20 Bereiche) umfassten zum Haushalt 2015 einen Betrag von insgesamt 451.600 EUR (trotz Kürzung um 2,5 %), von denen letztlich nur 25.500 EUR (Feuerwehr 1.900 EUR, Bertleinschule 10.000 EUR, Industriemuseum 10.700 EUR und Bücherei 2.900 EUR) zum Übertrag empfohlen werden. Die Übersichtsliste der einzelnen Budgets liegt dieser Vorlage bei.
Beschlussvorschlag:
Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 25.500 EUR vom Haushaltsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.
Abstimmung:
d) Genehmigung der in Abgang zu
stellenden bzw. umgebuchten Haushaltsreste des Vermögenshaushalts
Wie bereits unter aa) Ziff. IV. ausgeführt, waren zur
Jahresrechnung auch die Haushaltsreste zu überprüfen (§ 79 KommHV-K); eine
Liste der vorhandenen, übertragbaren und absetzbaren bzw. gebildeten
Haushaltsreste ist beigefügt.
Haushaltseinnahmereste sind nur im Vermögenshaushalt und nur für bestimmte Einnahmegruppen zulässig. Mit ihrer Bildung wird eine Einnahmeermächtigung auf das Nachjahr übertragen unter gleichzeitiger Verbesserung des Einnahmesolls des laufenden Haushaltsjahres.
Allerdings ist ihre Übertragung nur ein Jahr möglich; werden sie im Nachjahr nicht vereinnahmt, sind sie von Gesetzes wegen abzusetzen (Abgang alte HER). Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht erforderlich.
Anders verhält es sich bei Haushaltsausgaberesten des Vermögenshaushalts; sie werden mit der Übertragung den Sollausgaben zugerechnet, ohne dass die Voraussetzungen dazu (Fälligkeit und Anordnung) vorliegen. Solche nicht verbrauchten Ansätze (neue HAR) müssen im Nachjahr nicht neu veranschlagt werden; Änderungen an solchen bereits übertragenen Resten (alte HAR) berühren demnach das Sollergebnis des abzuschließenden Jahres, so dass darüber beschlossen werden muss.
Die Überprüfung in den Fachabteilungen hat ergeben, dass vorhandene alte HAR (z. B. aus den Jahren 2014 und früher) nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck benötigt werden, so z. B. Reste aus dem Abwasserbereich. Diese Altmittel müssten demnach in Abgang gebracht werden (Abgang alter HAR) oder – wie mittels zweier in 2016 bereits gefasster Beschlüsse vom 30.06.2016 (1,5 Mio. EUR für Bertleinschule) und 29.09.2016 (1.291.000 EUR zur außerordentlichen Tilgung) geschehen – auf andere Haushaltsstellen umgeschichtet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im Vermögenshaushalt.
Gesetzlich in Abgang zu stellen waren Einnahmereste i. H. v. 141.700 EUR.
Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der Vorjahre in Höhe von 4.552.555,99 EUR wurden 1.507.845,99 EUR in Abgang gebracht.
Im übertragenen Betrag von 3.044.710,00 EUR sind die bereits vorab beschlossenen Umsetzungen i. H. v. 2.791.000 EUR enthalten (StR 30.06. und 29.09.2016).
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mögliche neue Haushaltsausgabereste des Jahres 2015 in Höhe von 720.983,38 EUR nicht mehr benötigt werden und deshalb nicht nach 2016 übertragen wurden.
Abstimmung:
a) Bekanntgabe der
Jahresrechnungsergebnisse 2015
aa) Stadt Lauf
a.d.Peg.
Mit der rechtskräftigen Erstellung der Jahresrechnung am 7. Oktober 2016 wurde das Haushaltsjahr 2015 abgeschlossen. Im Einzelnen stellen sich die Zahlen wie folgt dar:
I. Haushaltsansätze 2015
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 56.699.305 EUR
Vermögenshaushalt in Einnahmen und
Ausgaben 10.872.290
EUR
Gesamtvolumen 2015 67.571.595 EUR
II. Abschlussergebnis 2015
Verwaltungshaushalt
Solleinnahmen 56.390.296,13 EUR
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
74.085,04 EUR
= bereinigte Solleinnahmen 56.316.211,09 EUR
Sollausgaben (inkl. Zuführung zum VermHH) 55.949.064,93 EUR
+ neue Haushaltsausgabereste 247.900,00 EUR
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Kassenreste 119.246,16
EUR
= bereinigte Sollausgaben 56.316.211,09 EUR
Vermögenshaushalt
Solleinnahmen 9.834.896,00 EUR
+ neue Haushaltseinnahmereste 711.040,00 EUR
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste 147.700,00 EUR
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00
EUR
= bereinigte Solleinnahmen 10.404.236,00 EUR
Sollausgaben 6.444.751,99 EUR
+ neue Haushaltsausgabereste 5.467.330,00 EUR
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 1.507.845,99 EUR
./. Abgang alter Kassenausgabereste 0,00
EUR
= bereinigte Sollausgaben 10.404.236,00 EUR
Gesamtergebnis
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in E+A 66.720.447,09 EUR
darin enthalten:
- Zuführung vom Verwaltungs- an Vermögenshaushalt 4.062.814,84 EUR
(Haushaltsansatz 4.425.985 EUR)
- Sollüberschuss 2015, d. h. Zuführung a. d. Rücklage 31.149,79 EUR
(Haushaltsansatz 0,00 EUR)
III. Entwicklung der Rücklagen und des Schuldenstandes im Jahr 2015
Stand 31.12.2014 Stand zum 31.12.2015
- Allgemeine Rücklage
4.634.612,70 EUR 4.665.762,49 EUR
(nach Zuf. SollÜ)
- Sonderrücklagen
Römer’sche Stiftung 121.794,04 EUR 260.776,93 EUR
Abwasserbeseitigung -205.557,29 EUR 187.618,74 EUR
- Schuldenstand
14.088.774,87 EUR 22.460.049,58 EUR
Nachrichtlich:
Die ausgereichten Bürgschaften belaufen sich auf 15.206.095,28 EUR. Die weiteren kreditähnlichen Verpflichtungen betragen zum Ende des Haushaltsjahres 2015 noch
2.418.763.,04 EUR.
IV. Allgemeines
Haushaltsreste/Kassenreste
Wie aus der Haushaltsrechnung ersichtlich mussten im Verwaltungshaushalt Haushalts-
reste in Höhe von 247.900 EUR nach 2016 übertragen werden. Zum einen handelt es
sich hierbei um Budgetreste von zusammen 25.500 EUR (s. nachfolgende Erläuterun- gen), außerdem einen bei der HHPlanung 2016 vergessenen Betrag von 219.400 EUR für zu leistende Qualitätszuschüsse an die Freien Kindergartenträger sowie 3.000 EUR aus noch verfügbaren Mitteln des Bürgermeisters.
Im Vermögenshaushalt wurden neue Haushaltseinnahmereste von 711.040 EUR gebil- det, die sich aus 456.040 EUR nicht in Anspruch genommener Kreditermächtigung 2015 und 255.000 EUR noch zu erwartender Investitionszuweisungen zusammensetzt.
In Abgang gestellt werden mussten Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt (gesetzlich) 141.700 EUR, da sie nur ein Jahr übertragen werden können.
Neue Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von 5.715.230 EUR gebildet und nach 2016 übertragen; dazu stehen aus noch vorhandenen/umgeschichteten VJ-Resten 3.044.710 EUR noch für investive Maßnahmen in 2016 ff. zur Verfügung.
Alle übertragenen und aufsummierten Haushaltsreste sind aus der beigefügten Übersicht (Anlage ALLE_HR) ersichtlich. Die Vorgaben der KommHV-K zur Übertragung bzw. Ver- wendbarkeit (§§ 19, 79 i. V. m. Art. 102 GO) wurden beachtet; unter Buchstabe d) wird ein entsprechender Beschlussvorschlag unterbreitet.
Die vorhandenen Kassenreste entstanden im Verwaltungshaushalt; sie wurden zum Jahr-
resabschluss überprüft; alte Einnahmereste waren wegen Uneinbringlichkeit (z. B. Insol- venzen) in Abgang zu stellen (74.085,04 EUR). Der Betrag der ausgewiesenen Kassen- ausgabereste von 119.246,16 EUR resultiert aus einer Sollabsetzung von 120.000 EUR (nicht mehr zu leistende Zahlung) und einigen kleineren Beträgen.
Rücklagen/Schulden
Vergleicht man die Rücklagenstände zum 31.12.2014 und 31.12.2015 zeigt sich, dass dieser nicht erheblich gestiegen ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der ursprünglich sich ergebende Sollüberschuss von rd. 1,46 Mio. EUR über die Bildung von Haushaltsres- ten dazu hergenommen werden wird, ein zum 30.12.2016 auslaufendes Darlehen in Höhe von 1.291.000 EUR außerordentlich zu tilgen.
Dies wird sich wiederum in einer Senkung des Schuldenstandes zum 31.12.2016 deutlich zeigen.
Gleichzeitig mussten die Rücklagenmittel nicht angegriffen werden; sie wurden allenfalls im laufenden Jahr zur Kassenbestandsverstärkung benötigt.
Vereinsförderungen
Wie bereits zu den vorjährigen Jahresrechnungen wurden die in 2015 ausgereichten Vereinszuschüsse zusammengefasst; die entsprechende Liste wird dem Gesamtwerk beigefügt und kann in der Kämmerei oder im zuständigen Fachgebiet 1.4 eingesehen werden.
ab) Glockengießer-Spitalstiftung St.
Leonhard
I. Haushaltsansätze 2015 (inkl. Nachtragshaushalt)
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 356.025,00 EUR
Vermögenshaushalt in Einnahmen und
Ausgaben 297.400,00 EUR
Gesamtvolumen 2015 653.425,00 EUR
II. Abschlussergebnis 2015
Verwaltungshaushalt
Solleinnahmen 362.719,21 EUR
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste -10,00 EUR
= bereinigte Solleinnahmen 362.709,21 EUR
Sollausgaben (inkl. Zuführung zum VermHH) 362.709,21 EUR
+ neue Haushaltsausgabereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Kassenreste 0,00
EUR
= bereinigte Sollausgaben 362.709,21 EUR
Vermögenshaushalt
Solleinnahmen 280.977,22 EUR
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00 EUR
= bereinigte Solleinnahmen 280.977,22 EUR
Sollausgaben 257.677,22 EUR
+ neue Haushaltsausgabereste 23.300,00 EUR
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Kassenausgabereste 0,00
EUR
= bereinigte Sollausgaben 280.977,22 EUR
Gesamtergebnis
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in E+A 43.686,43 EUR
darin enthalten:
- Zuführung vom Verwaltungs- an Vermögenshaushalt 191.454,22 EUR
(Haushaltsansatz 138.755 EUR)
- Sollüberschuss 2015,
darin Zuführung a. d. allgemeine Rücklage 85,86 EUR
Zuführung Sonderrücklage Grundstockvermögen 79.523,00 EUR
(Haushaltsansatz 0,00 EUR)
III. Entwicklung der Rücklagen und des Schuldenstandes im Jahr 2015
Stand 31.12.2014 Stand zum 31.12.2015
- Allgemeine Rücklage
0,00 EUR
85,86 EUR (nach Zuf.
SollÜ)
- Sonderrücklage Grundstockvermögen
0,00 EUR 79.523,00 EUR
- Schuldenstand HKS
8.700.000,00 EUR 8.558.750,00 EUR
IV. Allgemeines
Das Haushaltsjahr 2015 wurde als letztes Prüfungsjahr im August 2016 bereits überörtlich vom BKPV mit geprüft. Der entsprechende Prüfungsbericht steht noch aus.
Der Jahresabschluss des Hermann-Keßler-Stifts für das Jahr 2015 wurde in der Stadtratssitzung am 30.06.2016 bekanntgegeben.
ac) J.F. Barth’sche Stiftung
Die Haushaltsrechnung der J.F. Barth’schen Stiftung schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 212,63 EUR ab und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 140,94 EUR.
Zum Ausgleich des Haushaltsjahres sind der Rücklage 140,94 EUR entnommen worden, so dass diese zum 31.12.2015 noch 56.942,66 EUR aufweist. Die Zinserträge 2015 i. H. v. 71,69 EUR wurden im Haushalt verbucht.
Die Jahresrechnungsergebnisse 2015 werden
hiermit dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben; eine gesonderte Beschlussfassung ist
nicht erforderlich.
Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits begonnen, die Jahresrechnungen 2015 zu prüfen.
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Die Listen der Haushaltsüberschreitungen (über- und außerplanmäßige Ausgaben) liegen den jeweiligen Jahresrechnungen bei (UEBERSCH, s. GesamtJR). Hieraus sind die einzelnen Beträge zu entnehmen, die ggf. (noch) einer Genehmigung bedürfen. Soweit dazu nicht bereits während des Jahres gesonderte Entscheidungen getroffen bzw. Beschlüsse gefasst wurden, sind diese im Rahmen der Jahresrechnung nachträglich zu genehmigen.