Betreff
Markt Eckental - Bebauungsplan "Eschenau Nr. 21c - An der Neunkirchner Straße"
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem.§ 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/066/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Eschenau Nr. 21c – An der Neunkirchner Straße“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Aufstellung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Der Markt Eckenal hat beschlossen, den o.g. Bebauungsplan als Planungsvorhaben für die Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufzustellen.

 

Das Plangebiet liegt in Eschenau zwischen dem Gymnasium und der Dr.-Otto-Leich-Straße. Im Süden befindet sich die Bahnlinie Nürnberg – Gräfenberg. Der Geltungsbereich wurde früher als Sägewerk bzw. Zimmerei genutzt und ist teils bebaut, teils versiegelt. Er ist derzeit unbenutzt mit verfallenden bzw. leerstehenden Gebäuden und ist mit Staudenfluren und Gehölzen bewachsen.

 

Die Planung ist deshalb erforderlich, um im Innenbereich von Eckental Möglichkeiten zur Entwicklung von Wohnbauflächen zu schaffen.

 

Lage im Gemeindegebiet

Geltungsbereich des Bebauungsplans

 

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Aufstellung nicht berührt.