Betreff
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans
Vorlage
FB 5/051/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Darstellung der Teilfläche im nordöstlichen Bereich des Grundstücks FlNr. 51 der Gemarkung Neunhof wird von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ geändert.

 

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wurde in den Jahren 2005 bis 2007 für das gesamte Stadtgebiet überarbeitet und ist seit dem 04.06.2008 rechtswirksam. Seit diesem Zeitpunkt wurden zwei Änderungsverfahren durchgeführt, zuletzt in den Jahren 2010/11.

 

Zuletzt wurde über verschiedene private Anträge auf Änderung des Flächennutzungsplans in den Sitzungen des Stadtrates in seinen Sitzungen am 17.03.2016 und 28.04.2016 beraten und beschlossen.

 

Zwischenzeitlich wurde ein Antrag auf Ausweisung einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 51 der Gemarkung Neunhof von „Fläche für die Landwirtschaft“ als „Wohnbaufläche“ vorgelegt:

 

 

160422 FNP Neunhof Eckenhaider Weg 1

 

geplante Änderung

 


Stellungnahme der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung könnte die Ausweisung einer Teilfläche des Grundstücks zur Errichtung eines Einfamilienhauses erfolgen, wenn das Gebäude so weit wie möglich an die bestehende Bebauung herangerückt wird.