Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 38 "Föhrenhölzle" im Ortsteil Unterhaidelbach BauGB wird zur Kenntnis genommen.
Belange oder Planungen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz werden von der Aufstellung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die Gemeinde Leinburg beabsichtigt ihren Flächennutzungsplan zu ändern und die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 38 „Föhrenhölzle“ im Ortsteil Unterhaidelbach.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Leinburg ist der betreffende Bereich derzeit als Waldfläche dargestellt. Im Bebauungsplan ist vorgesehen, ein „Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 5 BauNVO festzusetzen.
Mit der Ausweisung von den 10 Parzellen für Einzel- oder Doppelhäuser soll der Wohnbauflächenbedarf für Unterhaidelbach für die nächsten Jahre gedeckt werden.
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Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.