Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes für die Stadt Lauf a.d. Pegnitz vom Mai 2016 wird zugestimmt.
Der Stadtrat hat am 30.06.2011 das im Rahmen des
integrierten Stadtwicklungsprozesses erarbeitete
Einzelhandelsentwicklungskonzept verabschiedet. Es soll u. a. Grundlage bei
Genehmigungsverfahren für die Ansiedlung neuer großflächiger
Einzelhandelsbetriebe sein.
Das vor rund 5 Jahren erstellte Konzept wurde hauptsächlich auf der Grundlage von Haushalts-, Passanten- und Gewerbebefragungen erstellt.
Aufgrund der Absicht der Betreiber des EWS-Marktes an der Hersbrucker Straße, diesen marktgerecht und modern umzubauen (vgl. nachfolgenden TOP) und der beabsichtigten Ansiedlung eines weiteren Nahversorgers auf dem früheren Gelände der Firma Manroland, war eine Fortschreibung dieses Konzepts – hauptsächlich bezogen auf die Nahversorgung – erforderlich.
Zusammengefasst schlagen die Gutachter vor, die 2011 im EEK festgelegten Nahversorgungszentren zu straffen und neben dem zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt nur noch 2 Nahversorgungsbereiche (Lauf Mitte und Lauf Ost) zu definieren. Sie berufen sich bei diesem Vorschlag auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts. Alle übrigen Bereiche (2011 als Sub- oder Stadtteilzentren bezeichnet) sind als integrierte Nahversorgungsstandorte ebenfalls schützenswert.
Das Gutachten wurde mit der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiete Raumordnung und Städtebauförderung abgestimmt. Es ist in Session zum Abruf eingestellt.