Betreff
Antrag auf Investitionszuschuss des Rad- und Kraftfahrerverein Solidarität Bullach für eine Sporthallenerweiterung
Vorlage
FB 1/086/2015
Aktenzeichen
5210 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Rad- und Kraftverein Solidarität Bullach e.V. 1907 für den geplanten Neubau eines Sporthallenanbaus einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch von 42.500,00 €, zu gewähren

Die erforderlichen Mittel sind unter der HHSt 1.5500.9880 in einem der nächsten Haushalte zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Die Rad- und Kraftverein Solidarität Bullach e.V. 1907 bittet mit Schreiben vom 15.10.2015 um einen Investitionszuschuss für den geplanten Neubau eines Sporthallenanbaus.

Der Antrag des RKV Bullach liegt als Anlage 1 bei.

Zusätzlich liegt eine Kostenaufstellung als Anlage 2 bei.

Als Anlage 3 sind noch die Pläne beigefügt.

Für die Baumaßnahme Sporthallenanbau liegt die Kostenplanung bei ca. 425.000,00 €, für die Finanzierung stehen beim Verein Eigenmittel, Eigenleistung und Darlehen mit 100.000,00 € zur Verfügung. Damit ergibt sich ein Finanzierungsdelta von 325.000,00 €.

Für die geplante Investition setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:           

Investitions- und Anschaffungskosten:

Neubaukosten:                                                                                                                                425.000,00 €

Eigenkapital, -leistung usw.                                                                                                         100.000,00 €

                                                                                      

Deckungslücke:                                                                                                                                325.000,00

Die Verwaltung schlägt vor, für die geplante Maßnahme einen einmaligen richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 42.500,00 €, zu gewähren. Der Verein bittet um Übernahme der Deckungslücke.

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen von Investitionszuschüsse für Sportvereine unter HHSt 1.5500.9880 nicht zur Verfügung und sind in einem der nächsten Haushalte zu berücksichtigen.