Betreff
Antrag der CSU-Fraktion vom 23.09.2015,
Vermögenserfassung und Bildung von Rücklagen
Vorlage
FB 2/032/2015
Aktenzeichen
941/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt den Mitgliedern des

Stadtrates in Anlehnung an den Antrag der CSU-Fraktion vom 23.09.2015 die grundsätzliche Vergabe der Vermögenserfassung und –bewertung für den Bereich des städtischen Vermögens an einen externen Dienstleister ab dem Jahr 2016 zu beschließen. Entsprechende Angebote sind einzuholen und zur Entscheidung vorzulegen.

Zum Aufbau von Rücklagen ist ab dem Jahr 2016 in den kommenden Jahren jeweils ein Mindestbetrag von 500.000 Euro aus dem Verwaltungs- dem Vermögenshaushalt und letztlich der Rücklage zuzuführen.

Mit Antrag vom 23.09.2015 fordert die CSU-Fraktion

  • das städtische Vermögen zu ermitteln und zu bewerten und
  • in den kommenden Jahren zur Auflösung von Sanierungsstaus und Erledigung des anstehenden Sanierungsbedarfs jährliche Rückstellungen zu bilden.

 

Die Forderungen entsprechen den gesetzlichen Grundlagen der GO und der KommHV-Kameralistik. In Art. 76 Abs. 3 GO i. V. m. § 20 und 21 KommHV-K ist die Bildung von Rücklagen festgelegt, während § 75 ff. KommHV-K den Nachweis und die Bewertung des kommunalen Vermögens fordert.

Grundsätzlich wird ein solcher Anlagenachweis für die kostenrechnenden Einrichtungen einer Kommune, wie z. B. Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Friedhof, benötigt; alle anderen Bereiche sollten zudem in gleicher Art und Weise nachgewiesen werden, um auch bei internen Betrachtungen die entsprechenden Werte (Restbuchwerte, kalkulatorische Kosten u.ä.) abrufen zu können.

 

Die Stadt Lauf a.d.Peg. hat in den vergangenen Jahren (bis 2009 aktiv) einen systemunterstützte Anlagennachweis für den größten Teil des städtischen Vermögens geführt. Allerdings wurden diese Bestandsverzeichnisse in den letzten Jahren wegen personeller Umstände und letztendlich wegen der Umstellung auf das neue Haushalts-, Kassen- und Rechnungssystem nicht weiter gepflegt und sind somit nicht aussagekräftig. Insbesondere erfolgte keine Aktualisierung in den Bewertungen oder eine Überprüfung auf Vollständigkeit. Dies liegt auch daran, dass zu einem ordentlichen Aufbau der Vermögensbuchführung ein neues, bisher noch nicht eingesetztes Verfahren der AKDB zum Einsatz kommen muss.

Allerdings wurde im Jahr 2015 das gesamte Vermögen der Abwasserbeseitigung inzwischen erfasst und bewertet. Dies konnte durch die Beauftragung eines externen Dienstleisters umgesetzt werden.

Für den weiteren Bereich städtischen Vermögens ist ebenfalls geplant, dies extern erledigen zu lassen, da damit personellen Ressourcen nicht über Gebühr belastet werden und außerdem die Rechtssicherheit des Endergebnisses gewährleistet werden kann. Nach den Erfahrungswerten anderer Kommunen und wegen der zu leistenden Vor- und Mitarbeit der städtischen Mitarbeiter muss aber davon ausgegangen werden, dass ein vollständiger Vermögensnachweis nur Zug um Zug innerhalb der nächsten 2-3 Jahre erfolgen kann.

Entsprechende erste Mittel wurden deshalb seitens der Kämmerei bereits in den Haushalt 2016 und die Folgejahre eingeplant.

 

Ebenfalls sinnvoll ist gemäß der Vorschrift der Gemeindeordnung selbstverständlich ein konsequenter Rücklagenaufbau (Rückstellungsbildung). Allerdings sind zweckgebundene oder sog. Sonder-Rücklagen, z. B. für ein(e) bestimmte(s) Objekt/Baumaßnahme nach den haushaltsrechtlichen und kommunalrechtlichen Vorschriften nicht uneingeschränkt zulässig.

Gleichzeitig muss aber darauf geachtet werden, dass ständig eine sogenannte Mindestrücklage im jährlichen Haushalt verfügbar bleibt, die 1 v. H. der Ausgaben der Verwaltungshaushalte nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre betragen muss (hier: rd. 600.000 Euro).

Dieser Forderung wurde in der Vergangenheit stets nachgekommen. Es konnten über die Jahre auch erhebliche zusätzliche Rücklagemittel gebildet werden, die aber auch – insbesondere in den vergangenen Jahren – verstärkt für ihren Zweck, nämlich die Investitionsfinanzierung, herangezogen wurden.

Aktuell sind noch rd. 4,63 Mio. Euro an Rücklagen vorhanden. Erfüllt man (wie bisher) die Vorgaben des § 20 KommHV-K, sollte ab dem Haushalt 2016 verstärkt ein weiterer Rücklagenaufbau erfolgen, da ansonsten in den Finanzplanungsjahren ein unvertretbar hoher Kreditbedarf entstehen würde.

Die Kämmerei hat deshalb bereits im Haushaltsentwurf 2016 einen „Grundbetrag“ von 500.000 Euro als Zuführung zur Rücklage vorgesehen, der aus erwirtschafteten Mitteln des Verwaltungshaushalts zu generieren ist und direkt auf ein Festgeldkonto der Stadt Lauf a.d.Peg. weitergeleitet werden soll. Auch für die Folgejahre 2017 bis vorerst 2019 ist derartiges vorgesehen.

Ob eine Erhöhung dieses Betrages möglich wird, kann erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen 2016 konkret gesagt werden. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Höhe die freie Finanzspanne aus dem Verwaltungshaushalt (Zuführung) dafür ausreicht.

 

Der Stadtrat sollte die gesetzlichen Vorgaben dahingehend untermauern, dass zum einen die Vermögenserfassung für den städtischen Bereich ab dem HJ 2016 an einen externen Dienstleister zu vergeben ist und zum anderen in den kommenden Jahren stetige Rücklagemittel zu generieren sind, die später für investive Maßnahmen hergenommen werden können und den Kreditbedarf senken.