Änderung des Bebauungsplans durch Teilaufhebung, Vorstellung des Entwurfs und Billigungsbeschluss
- Nachprüfung durch den Stadtrat gem. Art. 32 Abs.3 GO und § 8 Abs. 4 GeschO
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 6
"Eschenauer Straße - Nordring" in der Fassung vom 29.09.2015 wird
beschlussmäßig gebilligt.
2. Der räumliche Geltungsbereich gemäß
Beschluss vom 27.01.2015 wird um eine Teilfläche der Fl.Nr. 1391/82 der
Gemarkung Lauf a.d. Pegnitz erweitert. Der neue Geltungsbereich ist aus dem
Bebauungsplanentwurf vom 29.09.2015 ersichtlich.
3. Mit dem Bebauungsplanentwurf vom 29.09.2015 ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchführen.
Anlagen:
Begründung mit Planentwurf
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.01.2015 beschlossen, für den Bereich des ehemaligem Altenheims in der Galgenbühlstraße den rechtskräftigen Bebauungsplan aufzuheben um hier eine Wohnbebauung realisieren zu können.
Von der Verwaltung wurde der
Bebauungsplanentwurf mit Begründung ausgearbeitet. Der Entwurf mit der
Begründung liegt der Arbeitsunterlage als Anlage bei. Die unter Nr. 7 der Begründung aufgeführten Bestandteile der Begründung
(Untersuchungen, Gutachten) können im Ratsinfosystem eingesehen werden.
(Anmerkung: Die Begründung in der Fassung vom 29.09.2015 wurde dahingehend korrigiert, dass in den drei Mehrfamilienwohngebäuden mit Zwischenbauten an der Galgenbühlstraße nur noch max. 25 statt ursprünglich 30 Wohneinheiten vorgesehen sind. Das Verkehrsgutachten geht bereits von 25 Wohneinheiten aus.)
Die Verwaltung bittet den Stadtrat,
den Entwurf zu billigen, um damit die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchführen zu können.
Außerdem wurde vom Investor mittlerweile noch eine Teilfläche aus dem
südöstlich des Altenheimgeländes angrenzenden Grundstücks der Deutschen Bahn
erworben. Diese Fläche wurde neu vermessen und mit einer eigenen Flurnummer
versehen. Ein Teil dieser Fläche liegt noch innerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplans. Der Geltungsbereich des Tekturplans gemäß des
Aufstellungsbeschlusses vom 27.01.2015 sollte deshalb noch um diese Fläche
erweitert werden.