Betreff
Verkehrsgutachten Neunhof: Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation in Neunhof
Vorlage
FB 5/010/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der vorliegenden Planung in Neunhof beidseitig durchgängige Gehwege anzulegen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 116.000 €. Die Maßnahme soll noch im Jahr 2015 begonnen werden. 40.000 € sind im Haushalt 2015 dafür eingeplant, die Restfinanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle für Decken und Beläge (1.6300.9510).

 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, den vom Ing.-Büro Dr. Brenner formulierten Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Neunhof an das zuständige Landratsamt Nürnberger Land weiter zu leiten.

 

Die Anlage einer Verkehrsinsel im Ortseingangsbereich aus Richtung Eschenau soll im Zusammenhang mit dem geplanten Radwegebau nach Eschenau durchgeführt werden. Damit wird die Förderfähigkeit erhalten.

 

Die Entscheidung über weitere Maßnahmen wie z.B. Einrichtung eines Minikreisverkehrs, wird zurückgestellt, bis Erfahrungen aus den jetzt beschlossenen Maßnahmen vorliegen.

 

 

 

In seiner Sitzung am 22.7.2014 hat sich der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss mit der Verkehrssituation in Neunhof auf Grundlage des Gutachtens des Ing.-Büros Dr. Brenner beschäftigt. In der Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, das Gutachten mit den entsprechenden Fachbehörden abzustimmen und eine Informationsveranstaltung in Neunhof als Bürgerbeteiligung durchzuführen. Zudem sollten die Vorschläge aus dem Gutachten mit den Fachbehörden abgestimmt werden. Das Gespräch hierzu fand am 22.9.2014 statt; die Ergebnisse sind in die folgende Einzelbetrachtung eingearbeitet.

 

Am 21.10.2014 hat in Neunhof die Bürgerversammlung zum Thema „Ortsdurchfahrt“ stattgefunden, an der fast 70 Bürger teilgenommen haben. Grundsätzlicher Tenor war der Wunsch der Bürger, dass für die Ortsdurchfahrt in Neunhof unbedingt etwas getan werden müsse. Sorge bereitete den Bürgern, dass die baulichen Maßnahmen aus dem Gutachten nicht kurzfristig umgesetzt werden können. Sie forderten deshalb kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation.

 

Insgesamt stehen aus dem Gutachten und aus den Anregungen der Bürgerversammlung folgende Maßnahmen zur Diskussion:

 

-          Einrichtung eines Minikreisverkehrs an der Kreuzung Welserstraße/Ochsenkopfstraße/Flachsstraße

-          Verkehrsinsel/Querungshilfe am Ortseingang aus Richtung Eschenau

-          Anlage von beidseitigen Gehwegen

-          Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt

-          Fahrbahnverschwenkungen und Verkehrsinseln in der Ortsdurchfahrt

-          Verkehrshelferübergang

-          Beschilderung

 

Im Einzelnen werden die Punkte wie folgt beurteilt.

 

Minikreisverkehr

 

Der Vorschlag  zur Errichtung eines Minikreisverkehrs an der Kreuzung Welserstraße/Ochsenkopfstraße/Flachsstraße wird nach wie vor unterschiedlich beurteilt. Das Ing.-Büro Dr. Brenner hält diesen für notwendig, um die Geschwindigkeit im Ortseingangsbereich deutlich zu reduzieren. Aufgrund der beengten Verhältnisse müsste dieser Kreisverkehr aber mit einem überfahrbaren Mittelbereich ausgestattet sein, ebenso die Inseln in den Zufahrtsbereichen. Das Büro verspricht sich davon eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Beteiligten.

 

Das Landratsamt sieht in dem Minikreisverkehr durchaus eine Möglichkeit zur Geschwindigkeitsreduzierung. Für Fußgänger wird sich eher keine Verbesserung ergeben, da die Inseln überfahrbar sind.

 

Die Polizei steht einem Minikreisverkehr eher skeptisch gegenüber. Durch die Überfahrbarkeit der Mittelinseln würden die meisten Fahrzeugführer auf der Welserstraße diese Inseln überfahren, so dass der Effekt der Geschwindigkeitsminderung relativ gering ausfallen würde. Zumal befürchtet sie Unfälle, da der Kreisverkehr vor allem bei schlechter Sicht aufgrund der fehlenden baulichen Ausgestaltung schwer zu erkennen wäre. Auch werden weiterhin Vorfahrtsverletzungen befürchtet.

Regierung und Straßenbauamt lehnen die Einrichtung eines Minikreisverkehrs ab, da diese Maßnahme nicht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen würde. Eine Förderung dieser Maßnahme wird ebenfalls abgelehnt.

 

In der Bürgerversammlung wurde auch angeregt, vor dem Ortseingang Neunhof einen Kreisverkehr anzulegen und die beiden Kreisstraßen aus Günthersbühl und Simonshofen dort zusammen zu führen. Hierzu wäre aber ein erheblicher finanzieller Aufwand erforderlich, zumal auch ein bedeutender Grunderwerb notwendig wäre. Aus dieser Sicht ist dieser Vorschlag derzeit und in naher Zukunft nicht realisierbar.

 

Verkehrsinsel am Ortseingang aus Richtung Eschenau

 

Die Querungshilfe/Verkehrsinsel am Ortseingang aus Richtung Eschenau wird allgemein für sinnvoll gehalten. Die Voraussetzungen für eine Verkehrsinsel sind gegeben, zumal sie auch Bestandteil der Planung für den Radweg nach Eschenau ist. Lt. Auskunft der Regierung ist diese Maßnahme auch förderfähig, allerdings nur im Zusammenhang mit dem Radweg nach Eschenau. Hier sind Mittel aus dem Sonderbaulastprogramm erhältlich.

 

 

Anlage von beidseitigen Gehwegen

 

Die Anlage von beidseitig durchgehenden Gehwegen wird allgemein als notwendig und begrüßenswert gehalten. Die Abschnitte, in denen die Gehwege baulich verändert oder angelegt werden sollen, sind im Plan dargestellt. Die Maßnahme könnte noch in diesem Jahr begonnen werden. Im Haushalt 2015 stehen hierfür zunächst 40.000 € zur Verfügung. Die Gesamtkosten belaufen sich nach einer groben ersten Schätzung auf ca. 116.000 €. Sollte die Maßnahme noch in diesem Jahr begonnen werden, so müssten die im diesjährigen Haushalt fehlenden Mittel in Höhe von 66.000 € aus der Haushaltsstelle für Decken und Beläge entnommen werden. Bei einem Baubeginn im nächsten Jahr wäre der Betrag im Haushalt 2016 auszuweisen. Grundsätzlich besteht für die Maßnahme Förderfähigkeit, jedoch sind fiktive KAG Beiträge abzusetzen. Details sind hierzu noch mit der Regierung abzustimmen. Die Errichtung eines beidseitigen, durchgängigen Gehweges wird als erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit in Neunhof angesehen.

 

Im Übrigen ist davon auszugehen, dass durch den vorgesehenen Gehwegbau der Fahrbahnquerschnitt verringert wird. Dies führt automatisch zu einer geringeren Fahrgeschwindigkeit.

 

 

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt

 

Das Ing. Büro Dr. Brenner hat einen Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der OD Neunhof formuliert. Auch die Bürger haben sich in der Bürgerversammlung eindeutig für diese Geschwindigkeitsbegrenzung ausgesprochen.

 

Seitens aller Fachbehörden werden diesem Antrag wenig Chancen auf Umsetzung eingeräumt, da die bestehenden rechtlichen Vorgaben für eine derartige Geschwindigkeitsbegren-


zung auf einer überörtlichen Straße – auch innerhalb einer Ortsdurchfahrt – diese nicht zulassen. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Streckenabschnitten sind sehr restriktiv. Die Regierung von Mittelfranken und das Straßenbauamt weisen darauf hin, dass die kommunalen Interessen den überörtlichen Belangen der Straße zurückstehen müssen.

 

Der Antrag an das Landratsamt Nürnberger Land ist der Arbeitsunterlage beigefügt.

 

Fahrbahnverschwenkungen und Querungshilfen/Fußgängersignalanlage

 

Die Einrichtung von  Querungshilfen in der Ortsdurchfahrt ist baulich nicht möglich. Die Querungshilfen müssten allesamt überfahrbar ausgestaltet werden, wodurch der klassische Schutzraum einer Verkehrsinsel nicht mehr gegeben ist. Dadurch entsteht eher eine Gefährdung als ein Zugewinn an Sicherheit. Gleiches gilt für Fahrbahnverschwenkungen. Durch die an einigen Stellen bis an den Fahrbahnrand reichende Bebauung würden bei Verschwenkungen die Sichtbeziehungen teilweise verschlechtert werden, was der Verkehrssicherheit abträglich wäre. Dem Sachverhalt wurde auch in der Bürgerversammlung nicht widersprochen.

 

Die Einrichtung einer Fußgängersignalanlage wird einhellig nicht befürwortet bzw. eindeutig abgelehnt. Einerseits lässt sich kein Standort festlegen, an dem ein Großteil der Fußgängerströme zusammenläuft, andererseits wird bei der doch relativ seltenen Nutzung der Anlage die Gefahr von Rotlichtverstößen deutlich erhöht.

 

 

Verkehrshelferübergang:

 

In der Bürgerversammlung wurde angeregt, dass sich Bürger als Verkehrshelfer zur Verfügung stellen könnten. Da sich verschiedenen Bürger dazu bereit erklärt haben, konnte dieser Verkehrshelferübergang eingerichtet werden und ist in Betrieb.

 

 

Beschilderung:

 

Die in der Bürgerversammlung gewünschte nicht amtliche Beschilderung als Warnhinweis wurde angebracht.

 

Hinweis: Alle Stellungnahmen und Aktenvermerke sind bei der Straßenverkehrsbehörde im Stadtbauamt einsehbar.

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich alle Beteiligten sehr intensiv mit den Verkehrsverhältnissen in der Ortsdurchfahrt in Neunhof. Neben den bereits durchgeführten Maßnahmen wie Hinweisbeschilderung und Verkehrshelferübergang hält die Verwaltung den vorgesehenen Ausbau der Gehwege für einen wesentlichen Faktor zur Steigerung der Verkehrssicherheit in Neunhof. Deshalb ergeht folgender