Beschlussvorschlag:
Der Bau- Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die Verwaltung wird
beauftragt, auf Basis der vorliegenden Planung in Neunhof beidseitig
durchgängige Gehwege anzulegen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 116.000
€. Die Maßnahme soll noch im Jahr 2015 begonnen werden. 40.000 € sind im
Haushalt 2015 dafür eingeplant, die Restfinanzierung erfolgt aus der
Haushaltsstelle für Decken und Beläge (1.6300.9510).
Die Verwaltung wird
weiter beauftragt, den vom Ing.-Büro Dr. Brenner formulierten Antrag auf eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt Neunhof an das zuständige
Landratsamt Nürnberger Land weiter zu leiten.
Die Anlage einer
Verkehrsinsel im Ortseingangsbereich aus Richtung Eschenau soll im Zusammenhang
mit dem geplanten Radwegebau nach Eschenau durchgeführt werden. Damit wird die
Förderfähigkeit erhalten.
Die Entscheidung
über weitere Maßnahmen wie z.B. Einrichtung eines Minikreisverkehrs, wird
zurückgestellt, bis Erfahrungen aus den jetzt beschlossenen Maßnahmen
vorliegen.
In seiner Sitzung
am
Am
Insgesamt stehen
aus dem Gutachten und aus den Anregungen der Bürgerversammlung folgende
Maßnahmen zur Diskussion:
-
Einrichtung
eines Minikreisverkehrs an der Kreuzung Welserstraße/Ochsenkopfstraße/Flachsstraße
-
Verkehrsinsel/Querungshilfe
am Ortseingang aus Richtung Eschenau
-
Anlage
von beidseitigen Gehwegen
-
Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt
-
Fahrbahnverschwenkungen
und Verkehrsinseln in der Ortsdurchfahrt
-
Verkehrshelferübergang
-
Beschilderung
Im Einzelnen werden
die Punkte wie folgt beurteilt.
Minikreisverkehr
Der Vorschlag zur Errichtung eines Minikreisverkehrs an der
Kreuzung Welserstraße/Ochsenkopfstraße/Flachsstraße wird nach wie vor
unterschiedlich beurteilt. Das Ing.-Büro Dr. Brenner hält diesen für notwendig,
um die Geschwindigkeit im Ortseingangsbereich deutlich zu reduzieren. Aufgrund
der beengten Verhältnisse müsste dieser Kreisverkehr aber mit einem
überfahrbaren Mittelbereich ausgestattet sein, ebenso die Inseln in den
Zufahrtsbereichen. Das Büro verspricht sich davon eine erhebliche Verbesserung
der Verkehrssicherheit für alle Beteiligten.
Das Landratsamt
sieht in dem Minikreisverkehr durchaus eine Möglichkeit zur
Geschwindigkeitsreduzierung. Für Fußgänger wird sich eher keine Verbesserung
ergeben, da die Inseln überfahrbar sind.
Die Polizei steht
einem Minikreisverkehr eher skeptisch gegenüber. Durch die Überfahrbarkeit der
Mittelinseln würden die meisten Fahrzeugführer auf der Welserstraße diese
Inseln überfahren, so dass der Effekt der Geschwindigkeitsminderung relativ
gering ausfallen würde. Zumal befürchtet sie Unfälle, da der Kreisverkehr vor
allem bei schlechter Sicht aufgrund der fehlenden baulichen Ausgestaltung
schwer zu erkennen wäre. Auch werden weiterhin Vorfahrtsverletzungen
befürchtet.
Regierung und
Straßenbauamt lehnen die Einrichtung eines Minikreisverkehrs ab, da diese
Maßnahme nicht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen würde. Eine
Förderung dieser Maßnahme wird ebenfalls abgelehnt.
In der
Bürgerversammlung wurde auch angeregt, vor dem Ortseingang Neunhof einen
Kreisverkehr anzulegen und die beiden Kreisstraßen aus Günthersbühl und
Simonshofen dort zusammen zu führen. Hierzu wäre aber ein erheblicher finanzieller
Aufwand erforderlich, zumal auch ein bedeutender Grunderwerb notwendig wäre.
Aus dieser Sicht ist dieser Vorschlag derzeit und in naher Zukunft nicht
realisierbar.
Verkehrsinsel am Ortseingang aus Richtung
Eschenau
Die Querungshilfe/Verkehrsinsel
am Ortseingang aus Richtung Eschenau wird allgemein für sinnvoll gehalten. Die
Voraussetzungen für eine Verkehrsinsel sind gegeben, zumal sie auch Bestandteil
der Planung für den Radweg nach Eschenau ist. Lt. Auskunft der Regierung ist
diese Maßnahme auch förderfähig, allerdings nur im Zusammenhang mit dem Radweg
nach Eschenau. Hier sind Mittel aus dem Sonderbaulastprogramm erhältlich.
Anlage von beidseitigen Gehwegen
Die Anlage von
beidseitig durchgehenden Gehwegen wird allgemein als notwendig und
begrüßenswert gehalten. Die Abschnitte, in denen die Gehwege baulich verändert
oder angelegt werden sollen, sind im Plan dargestellt. Die Maßnahme könnte noch
in diesem Jahr begonnen werden. Im Haushalt 2015 stehen hierfür zunächst 40.000
€ zur Verfügung. Die Gesamtkosten belaufen sich nach einer groben ersten
Schätzung auf ca. 116.000 €. Sollte die Maßnahme noch in diesem Jahr begonnen
werden, so müssten die im diesjährigen Haushalt fehlenden Mittel in Höhe von
66.000 € aus der Haushaltsstelle für Decken und Beläge entnommen werden. Bei
einem Baubeginn im nächsten Jahr wäre der Betrag im Haushalt 2016 auszuweisen.
Grundsätzlich besteht für die Maßnahme Förderfähigkeit, jedoch sind fiktive KAG
Beiträge abzusetzen. Details sind hierzu noch mit der Regierung abzustimmen.
Die Errichtung eines beidseitigen, durchgängigen Gehweges wird als erhebliche
Verbesserung der Verkehrssicherheit in Neunhof angesehen.
Im Übrigen ist
davon auszugehen, dass durch den vorgesehenen Gehwegbau der Fahrbahnquerschnitt
verringert wird. Dies führt automatisch zu einer geringeren
Fahrgeschwindigkeit.
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in
der Ortsdurchfahrt
Das Ing. Büro Dr.
Brenner hat einen Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der OD
Neunhof formuliert. Auch die Bürger haben sich in der Bürgerversammlung
eindeutig für diese Geschwindigkeitsbegrenzung ausgesprochen.
Seitens aller
Fachbehörden werden diesem Antrag wenig Chancen auf Umsetzung eingeräumt, da
die bestehenden rechtlichen Vorgaben für eine derartige Geschwindigkeitsbegren-
zung auf einer
überörtlichen Straße – auch innerhalb einer Ortsdurchfahrt – diese nicht
zulassen. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Streckenabschnitten sind sehr restriktiv. Die
Regierung von Mittelfranken und das Straßenbauamt weisen darauf hin, dass die
kommunalen Interessen den überörtlichen Belangen der Straße zurückstehen
müssen.
Der Antrag an das
Landratsamt Nürnberger Land ist der Arbeitsunterlage beigefügt.
Fahrbahnverschwenkungen und
Querungshilfen/Fußgängersignalanlage
Die Einrichtung
von Querungshilfen in der Ortsdurchfahrt
ist baulich nicht möglich. Die Querungshilfen müssten allesamt überfahrbar
ausgestaltet werden, wodurch der klassische Schutzraum einer Verkehrsinsel
nicht mehr gegeben ist. Dadurch entsteht eher eine Gefährdung als ein Zugewinn
an Sicherheit. Gleiches gilt für Fahrbahnverschwenkungen. Durch die an einigen
Stellen bis an den Fahrbahnrand reichende Bebauung würden bei Verschwenkungen
die Sichtbeziehungen teilweise verschlechtert werden, was der
Verkehrssicherheit abträglich wäre. Dem Sachverhalt wurde auch in der
Bürgerversammlung nicht widersprochen.
Die Einrichtung
einer Fußgängersignalanlage wird einhellig nicht befürwortet bzw. eindeutig
abgelehnt. Einerseits lässt sich kein Standort festlegen, an dem ein Großteil
der Fußgängerströme zusammenläuft, andererseits wird bei der doch relativ
seltenen Nutzung der Anlage die Gefahr von Rotlichtverstößen deutlich erhöht.
Verkehrshelferübergang:
In der
Bürgerversammlung wurde angeregt, dass sich Bürger als Verkehrshelfer zur
Verfügung stellen könnten. Da sich verschiedenen Bürger dazu bereit erklärt
haben, konnte dieser Verkehrshelferübergang eingerichtet werden und ist in
Betrieb.
Beschilderung:
Die in der
Bürgerversammlung gewünschte nicht amtliche Beschilderung als Warnhinweis wurde
angebracht.
Hinweis: Alle
Stellungnahmen und Aktenvermerke sind bei der Straßenverkehrsbehörde im
Stadtbauamt einsehbar.
Zusammenfassend
lässt sich feststellen, dass sich alle Beteiligten sehr intensiv mit den
Verkehrsverhältnissen in der Ortsdurchfahrt in Neunhof. Neben den bereits
durchgeführten Maßnahmen wie Hinweisbeschilderung und Verkehrshelferübergang
hält die Verwaltung den vorgesehenen Ausbau der Gehwege für einen wesentlichen
Faktor zur Steigerung der Verkehrssicherheit in Neunhof. Deshalb ergeht
folgender