Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Abwasseranlagen
a) Die Stadtteilanlagen in Neunhof,
Simonhofen, Dehnberg-Höflas und Weigenhofen werden aufgelassen. Das Abwasser
aus diesen Anlagen wird zukünftig zur Zentralkläranlage in Lauf übergeleitet.
b) Die Überleitung erfolgt nach der
Alternative 5 „Anschluss aller Anlagen an die ZKA, Neunhof und Weigenhofen
direkt, Simonshofen und Dehnberg-Höflas hintereinander“.
c) Die Finanzierung und der Bau erfolgen
vorbehaltlich der Haushaltsberatungen in dieser Reihenfolge:
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Inbetriebnahme |
Kosten
pro Jahr in € |
Gesamt |
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Anschluss
Weigenhofen |
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2014 |
2015 |
2016 |
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2016 |
45.000 |
45.000 |
690.000 |
780.000€ |
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Inbetriebnahme |
Kosten
pro Jahr in € |
Gesamt |
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Anschluss
Simonshofen u. Dehnberg Höflas |
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2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
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2019 |
100.000 |
200.000 |
1.380.000 |
1.300.000 |
2.980.000€ |
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Inbetriebnahme |
Kosten
pro Jahr in € |
Gesamt |
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Anschluss
Neunhof/Beerbach Tauchersreuth |
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2020 |
2021 |
2022 |
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2022 |
370.000 |
1.100.000 |
1.050.000 |
2.520.000€ |
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2. Mischwasserentlastungsanlagen
a) Die vorgeschlagenen Maßnahmen an den Mischwasserentlastungsanlagen werden umgesetzt.
b) Die Finanzierung und der Bau erfolgen vorbehaltlich der Haushaltsberatungen in dieser Reihenfolge:
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Baukosten |
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Bauwerk |
erforderliche
Verbesserung |
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Finanzierung
€ |
Fertigstellung/ Inbetriebnahme |
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gesamt |
2014 |
2015 |
2016-2019 |
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RÜB 06 Heuchling |
Einbau
Kulissentauchwand |
30.000 |
30.000 |
- |
- |
2014/2015 |
RÜB 11 Erbsenboden |
Einbau
Kulissentauchwand |
40.000 |
40.000 |
- |
- |
2015 |
RÜB 20 Schönberg |
Einbau
Kulissentauchwand |
30.000 |
30.000 |
- |
- |
2014/2015 |
RÜ 21 Nessenmühle |
Einbau
Kulissentauchwand |
20.000 |
20.000 |
- |
- |
2014/2015 |
RÜ 29 Vogelhofer
Str. |
Einbau
Kulissentauchwand |
30.000 |
30.000 |
- |
- |
2014/2015 |
RÜB 01
Schlachthofplatz |
Vergrößerung
des Entlastungskanals des Klärüberlaufs und Erhöhung der Leistungsfähigkeit
des schadhaften Pegnitzdükers |
400.000 |
150.000 |
125.000 |
125.000 |
2016 |
RÜB 10
Daschstraße |
Einbau
Kulissentauchwand |
30.000 |
- |
30.000 |
- |
2015 |
RÜ 07 Galgenbühl |
Schwellenerhöhung |
40.000 |
- |
40.000 |
- |
2015 |
RÜ 09 Rudolfshof |
Einbau
Kulissentauchwand |
30.000 |
- |
30.000 |
- |
2015 |
RÜ 17 Kreuzgasse |
Feinsiebrechenanlage |
60.000 |
- |
60.000 |
- |
2015 |
RÜB 19 Hirtengasse |
Kulissentauchwand |
25.000 |
- |
25.000 |
- |
2015 |
RÜ 22 Alter Weg |
Kulissentauchwand |
20.000 |
- |
20.000 |
- |
2015 |
RÜ 22 Alter Weg |
Neubau
Entlastungskanal mit RRB u. Grunderwerb |
120.000 |
|
- |
120.000 |
2019 |
RÜ 23 Salzburger
Str. |
Rückstauklappe |
10.000 |
- |
10.000 |
- |
2015 |
RÜ 34 Günthersbühl |
Kulissentauchwand |
15.000 |
- |
15.000 |
- |
2015 |
RRB 35 Günthersbühl |
Umbau
Drossel |
10.000 |
- |
10.000 |
- |
2015 |
RÜ 03
Mangplatz |
Umbau
Schachtbauwerk |
300.000 |
20.000 |
- |
280.000 |
2016/2017 |
3. Maßnahmenliste 2014 – 2022
Die übrigen Maßnahmen aus der beigefügten Liste werden zur Kenntnis genommen und schrittweise in der vorgeschlagenen Reihenfolge umgesetzt.
Die Maßnahmenliste 2014 – 2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beizufügen.
Abstimmung: einstimmig beschlossen Ja: 15 Nein: 0
4. Finanzierung
Soweit Maßnahmen innerhalb des gesamten Abwasserkonzepts beitragsfähig im Sinn des Art. 5 KAG sind, sollen diese
zu 100 % über Gebühren,
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen Ja: 8 Nein: 7
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Rechts- und Kalkulationsgrund lagen für die Beitragserhebung vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Abstimmung: einstimmig beschlossen Ja: 15 Nein: 0
Die Anforderungen an die Reinigungsleistung unserer
Stadtteilkläranlagen wurden 2008 verschärft. Aufgrund der leistungsschwachen
Gewässer muss in diesen Anlagen in der Zukunft auch Stickstoff abgebaut werden.
Die Kläranlagen in den Stadtteilen Neunhof, Simonshofen, Dehnberg-Höflas und
Weigenhofen müssen daher technisch nachgerüstet werden. Alternativ ist auch
eine Überleitung des Abwassers aus den Stadtteilen zur Zentralkläranlage nach
Lauf möglich. Die bestehenden Anlagen könnten dann, wie bereits in den
Stadtteilen Schönberg, Günthersbühl, Oedenberg, Nuschelberg und
Beerbach-Tauchersreuth erfolgt, aufgelassen werden.
Um frühzeitig Planungssicherheit zu erhalten, hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Miller ein Abwasserkonzept ausgearbeitet, welches dem BUS in seiner Sitzung am 14.Oktober 2014 ausführlich vorgestellt wurde. Für fünf mögliche Lösungsvarianten wurden die jeweiligen Investitionskosten und die laufenden Kosten in den nächsten 50 Jahren ermittelt. Darüber hinaus wurden neben den Kosten auch die Vor- und Nachteile der Lösungen dargestellt.
Bei der Variante 1 werden alle Anlagen umgebaut und technisch aufgerüstet, d.h. sie werden als Einzelkläranlagen weiter betrieben, während bei der Variante 5 alle Anlagen aufgelassen und das Abwasser zur Zentralkläranlage übergeleitet wird. Anstelle der einzelnen Kläranlagen treten dann Pumpwerke; das gesamte Laufer Abwasser wird dann nach Lauf gepumpt und in nur noch einer Anlage gereinigt.
Obwohl der BUS zunächst einstimmig die Variante 5 empfohlen hat, bestand in den Fraktionen noch Aufklärungsbedarf zur durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnung. Der Stadtrat stellte deswegen in der Sitzung am 23.10. eine Entscheidung zurück.
Zur näheren Erläuterung des Konzepts und der Wirtschaftlichkeitsberechnung fand am 10.11.ein Gespräch mit Vertretern der Fraktionen statt, bei dem das Konzept und die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante intensiv erläutert wurden. Bei diesem Gespräch wurden auch die Möglichkeiten der Finanzierung diskutiert.
Damit die anstehenden Planungen in die Wege geleitet werden können, um die bestehenden Abwasseranlagen rechtzeitig auf den erforderlichen Stand der Technik zu bringen, benötigt die Verwaltung eine Entscheidung, welche Variante weiter verfolgt werden soll.
Die beitrags- und gebührenrechtliche Beurteilung des Abwasserkonzepts wurde in der Beschlussvorlage vom 06.10.2014 bereits ausführlich dargestellt. Insoweit wird auf die dortigen Ausführungen der Fachbereiche 2 und 4 Bezug genommen.
Die Verwaltung wurde nun noch einmal gebeten, die finanziellen Auswirkungen für drei Varianten gegenüber zu stellen. Dabei gehen wir derzeit von einem unstrittig verbesserungsbeitragsfähigen Gesamtaufwand von 7,1 Mio. € aus.
1.
Hundertprozentige Beitragsfinanzierung dieses
Betrages:
Dieser Betrag wäre anteilig auf alle
Grundstücke im Stadtgebiet Lauf umzulegen, die eine Anschlussmöglichkeit an die öffentliche
Entwässerungseinrichtung haben, also auch z. B. unbebaute Grundstücke. Der
Gesamtaufwand würde dann zu 30 % (= 2.130 T€) auf die Grundstücksflächen und
der verbleibende 70prozentige Anteil (= 4.970 T€) auf die tatsächlichen
Geschossflächen verteilt werden. Bei dieser Betrachtung wurde noch nicht
berücksichtigt, dass voraussichtlich für bestimmte Teilmaßnahmen ein
Straßenentwässerungsanteil abzuziehen ist, der nicht in die
Verbesserungsbeiträge einkalkuliert werden darf. Insoweit handelt es sich nicht
nur um eine vorläufige, sondern
ausgehend von den bisher als beitragsfähig erkannten Kosten auch um eine maximale Kalkulation.
Beitragspflichtig sind die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten. Diese
Beiträge können bei vermieteten Objekte im Gegensatz zu den (erstmaligen)
Herstellungsbeiträgen steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden.
Gebühren zahlen dagegen die (tatsächlichen) Nutzer der
Entwässerungseinrichtung, d. h. in erster Linie die Mieter.
In der Beitragsdatenbank der Verwaltung sind derzeit 5.598.780 m²
Grundstücksflächen erfasst und 3.050.727,08 m² tatsächliche Geschossflächen.
Bei der Neukalkulation der derzeitigen Herstellungsbeitragssätze waren
5.548.461,18 m² Grundstücksflächen und 3.094.307,18 m² Geschossflächen angesetzt
worden, da auch zukünftige Bauflächen in einem gewissen überschaubaren Zeitraum
einbezogen werden müssen. Bei der endgültigen Kalkulation sind auch diese sog.
Beizugsflächen noch einmal konkret zu prüfen.
Ausgehend von den Zahlen aus der Datenbank ergäbe sich heute ein
Verbesserungsbeitrag (100%) von rund
0,40 € pro m² Grundstücksfläche und 1,65 € pro m² tatsächlicher Geschossfläche
2.
Finanzierung zu 30 % über Verbesserungsbeiträge:
Vom beitragsfähigen Aufwand würden 2.130T € über Beiträge und 4.970 T€ über
Gebühren finanziert. Bei dieser Variante ergäben sich Verbesserungsbeiträge von
knapp 0,15 € pro m² Grundstücksfläche und 0,50 € pro m² tatsächlicher
Geschossfläche:
Zusätzlich wäre die Gebühr für den genannten Betrag lt. überschlägiger Kalkulation
der Kämmerei um 0,25 € pro m³ Abwasser zu erhöhen (zusätzlich zu der heute
vorgeschlagenen „normalen“ Gebührenerhöhung von 0,40 €).
Die Verwaltung kann eine solche prozentuale Verteilung auf Beiträge und
Gebühren im Hinblick auf den hohen Verwaltungsaufwand nicht befürworten. Die
notwendige aufwändige Öffentlichkeitsarbeit und Beratung der
Grundstückseigentümer bei der Beitragserhebung ist nach Auffassung der
Verwaltung erst bei einer Beitragserhebung von mindestens 50 % der
beitragsfähigen Kosten gerechtfertigt.
- Hundertprozentige
Gebührenfinanzierung dieses Betrags (zzgl. zu den normalen
Betriebskosten):
Bei dieser Finanzierungsvariante errechnet die Kämmerei überschlägig eine (zusätzliche) Gebührenerhöhung von rund 0,30 € pro m³ Abwasser.
Wie schon in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am 14.10.2014 erläutert, handelt es sich bei diesen Berechnungen um vorerst grob geschätzte Werte, die nach der Entscheidung des Stadtrats über die gewünschte Finanzierungsvariante und der daran anschließenden weiteren Planung des Abwasserkonzepts konkreter ermittelt werden müssen. Dabei kann es auch möglich sein, dass weitere Kosten (außer den genannten 7,1 Mio €) als verbesserungsbeitragsfähig eingestuft werden könnten.
Kalkulation und Beispielrechnungen:
Einige Beispiele für typische bzw. 2 tatsächliche Grundstücke:
1.
Einfamilienhaus mit 1.000 m² Grundstücksfläche
und 150 m² Geschossfläche:
2.
Zweifamilienhaus mit 500 m² Grundstücksfläche
und 200 m² Geschossfläche:
3.
Gewerbegrundstück unbebaut mit 13.048 m²
Grundstücksfläche und 25 % daraus fiktive Geschossfläche (3.262 m²):
4.
Gewerbegrundstück bebaut mit 16.624
m²Grundstücksfläche und 39521,547 m² Geschossfläche: