Betreff
Zukünftige Entwicklung der Abwasserentsorgung mit beitrags- und gebührenrechtlicher Beurteilung
Vorlage
FB 5/056/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1. Abwasseranlagen

a) Die Stadtteilanlagen in Neunhof, Simonhofen, Dehnberg-Höflas und Weigenhofen werden aufgelassen. Das Abwasser aus diesen Anlagen wird zukünftig zur Zentralkläranlage in Lauf übergeleitet.

b) Die Überleitung erfolgt nach der Alternative 5 „Anschluss aller Anlagen an die ZKA, Neunhof und Weigenhofen direkt, Simonshofen und Dehnberg-Höflas hintereinander“.

c) Die Finanzierung und der Bau erfolgen vorbehaltlich der Haushaltsberatungen in dieser Reihenfolge:

 

 

Inbetriebnahme

Kosten pro Jahr in €

Gesamt

Anschluss Weigenhofen

 

2014

2015

2016

 

2016

45.000

45.000

690.000

780.000€

 

 

 

 

 

 

 

Inbetriebnahme

Kosten pro Jahr in €

Gesamt

Anschluss Simonshofen u. Dehnberg Höflas

 

2015

2016

2017

2018

 

2019

100.000

200.000

1.380.000

1.300.000

2.980.000€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inbetriebnahme

Kosten pro Jahr in €

Gesamt

Anschluss Neunhof/Beerbach Tauchersreuth

 

2020

2021

2022

 

2022

370.000

1.100.000

1.050.000

2.520.000€

 

 

 

 

 

 

 

                2. Mischwasserentlastungsanlagen

 

a)      Die vorgeschlagenen Maßnahmen an den Mischwasserentlastungsanlagen werden umgesetzt.

 

b)     Die Finanzierung und der Bau erfolgen vorbehaltlich der Haushaltsberatungen in dieser Reihenfolge:


 

 

 

Baukosten

 

Bauwerk

erforderliche

Verbesserung

 

Finanzierung €

Fertigstellung/

Inbetriebnahme

 

 

gesamt

2014

2015

2016-2019

 

RÜB 06

Heuchling

Einbau Kulissentauchwand

30.000

30.000

-

-

2014/2015

RÜB 11

Erbsenboden

Einbau Kulissentauchwand

40.000

40.000

-

-

2015

RÜB 20

Schönberg

Einbau Kulissentauchwand

30.000

30.000

-

-

2014/2015

RÜ 21

 Nessenmühle

Einbau Kulissentauchwand

20.000

20.000

-

-

2014/2015

RÜ 29

Vogelhofer Str.

Einbau Kulissentauchwand

30.000

30.000

-

-

2014/2015

RÜB 01 Schlachthofplatz

Vergrößerung des Entlastungskanals des Klärüberlaufs und Erhöhung der Leistungsfähigkeit des schadhaften Pegnitzdükers

400.000

150.000

125.000

125.000

2016

RÜB 10 Daschstraße

Einbau Kulissentauchwand

30.000

-

30.000

-

2015

RÜ 07

 Galgenbühl

Schwellenerhöhung

40.000

-

40.000

-

2015

RÜ 09

Rudolfshof

Einbau Kulissentauchwand

30.000

-

30.000

-

2015

RÜ 17

Kreuzgasse

Feinsiebrechenanlage

60.000

-

60.000

-

2015

RÜB 19

Hirtengasse

Kulissentauchwand

25.000

-

25.000

-

2015

RÜ 22

Alter Weg

Kulissentauchwand

20.000

-

20.000

-

2015

RÜ 22

Alter Weg

Neubau Entlastungskanal mit RRB u. Grunderwerb

120.000

 

-

120.000

2019

RÜ 23

Salzburger Str.

Rückstauklappe

10.000

-

10.000

-

2015

RÜ 34

Günthersbühl

Kulissentauchwand

15.000

-

15.000

-

2015

RRB 35

Günthersbühl

Umbau Drossel

10.000

-

10.000

-

2015

RÜ 03 Mangplatz

Umbau Schachtbauwerk

300.000

20.000

-

280.000

2016/2017

 

 

3. Maßnahmenliste 2014 – 2022

 

Die übrigen Maßnahmen aus der beigefügten Liste werden zur Kenntnis genommen und schrittweise in der vorgeschlagenen Reihenfolge umgesetzt.

Die Maßnahmenliste 2014 – 2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beizufügen.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                               Ja: 15  Nein: 0


 

4. Finanzierung

               

                      Soweit Maßnahmen innerhalb des gesamten Abwasserkonzepts beitragsfähig im Sinn des Art. 5 KAG sind, sollen diese

                  

zu 100 % über Gebühren,

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen                            Ja: 8  Nein: 7

 

1.                   Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Rechts- und Kalkulationsgrund   lagen für die Beitragserhebung vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                               Ja: 15  Nein: 0

 

Die Anforderungen an die Reinigungsleistung unserer Stadtteilkläranlagen wurden 2008 verschärft. Aufgrund der leistungsschwachen Gewässer muss in diesen Anlagen in der Zukunft auch Stickstoff abgebaut werden. Die Kläranlagen in den Stadtteilen Neunhof, Simonshofen, Dehnberg-Höflas und Weigenhofen müssen daher technisch nachgerüstet werden. Alternativ ist auch eine Überleitung des Abwassers aus den Stadtteilen zur Zentralkläranlage nach Lauf möglich. Die bestehenden Anlagen könnten dann, wie bereits in den Stadtteilen Schönberg, Günthersbühl, Oedenberg, Nuschelberg und Beerbach-Tauchersreuth erfolgt, aufgelassen werden.

 

Um frühzeitig Planungssicherheit zu erhalten, hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Miller ein Abwasserkonzept ausgearbeitet, welches dem BUS in seiner Sitzung am 14.Oktober 2014 ausführlich vorgestellt wurde. Für fünf mögliche Lösungsvarianten wurden die jeweiligen Investitionskosten und die laufenden Kosten in den nächsten 50 Jahren ermittelt. Darüber hinaus wurden neben den Kosten auch die Vor- und Nachteile der Lösungen dargestellt.

 

Bei der Variante 1 werden alle Anlagen umgebaut und technisch aufgerüstet, d.h. sie werden als Einzelkläranlagen weiter betrieben, während bei der Variante 5 alle Anlagen aufgelassen und das Abwasser zur Zentralkläranlage übergeleitet wird. Anstelle der einzelnen Kläranlagen treten dann Pumpwerke; das gesamte Laufer Abwasser wird dann nach Lauf gepumpt und in nur noch einer Anlage gereinigt.

 

Obwohl der BUS zunächst einstimmig die Variante 5 empfohlen hat, bestand in den Fraktionen noch Aufklärungsbedarf zur durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnung. Der Stadtrat stellte deswegen in der Sitzung am 23.10. eine Entscheidung zurück.

 

Zur näheren Erläuterung des Konzepts und der Wirtschaftlichkeitsberechnung fand am 10.11.ein Gespräch mit Vertretern der Fraktionen statt, bei dem das Konzept und die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante intensiv erläutert wurden. Bei diesem Gespräch wurden auch die Möglichkeiten der Finanzierung diskutiert.

 

Damit die anstehenden Planungen in die Wege geleitet werden können, um die bestehenden Abwasseranlagen rechtzeitig auf den erforderlichen Stand der Technik zu bringen, benötigt die Verwaltung eine Entscheidung, welche Variante weiter verfolgt werden soll.

 


Die beitrags- und gebührenrechtliche Beurteilung des Abwasserkonzepts wurde in der Beschlussvorlage vom 06.10.2014 bereits ausführlich dargestellt. Insoweit wird auf die dortigen Ausführungen der Fachbereiche 2 und 4 Bezug genommen.

Die Verwaltung wurde nun noch einmal gebeten, die finanziellen Auswirkungen für drei Varianten gegenüber zu stellen. Dabei gehen wir derzeit von einem unstrittig verbesserungsbeitragsfähigen Gesamtaufwand von 7,1 Mio. € aus.

 

1.      Hundertprozentige Beitragsfinanzierung dieses Betrages:

Dieser Betrag wäre anteilig auf alle Grundstücke im Stadtgebiet Lauf umzulegen, die eine Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Entwässerungseinrichtung haben, also auch z. B. unbebaute Grundstücke. Der Gesamtaufwand würde dann zu 30 % (= 2.130 T€) auf die Grundstücksflächen und der verbleibende 70prozentige Anteil (= 4.970 T€) auf die tatsächlichen Geschossflächen verteilt werden. Bei dieser Betrachtung wurde noch nicht berücksichtigt, dass voraussichtlich für bestimmte Teilmaßnahmen ein Straßenentwässerungsanteil abzuziehen ist, der nicht in die Verbesserungsbeiträge einkalkuliert werden darf. Insoweit handelt es sich nicht nur um eine vorläufige, sondern ausgehend von den bisher als beitragsfähig erkannten Kosten auch um eine maximale Kalkulation.

Beitragspflichtig sind die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten. Diese Beiträge können bei vermieteten Objekte im Gegensatz zu den (erstmaligen) Herstellungsbeiträgen steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden.
Gebühren zahlen dagegen die (tatsächlichen) Nutzer der Entwässerungseinrichtung, d. h. in erster Linie die Mieter.

In der Beitragsdatenbank der Verwaltung sind derzeit 5.598.780 m² Grundstücksflächen erfasst und 3.050.727,08 m² tatsächliche Geschossflächen. Bei der Neukalkulation der derzeitigen Herstellungsbeitragssätze waren 5.548.461,18 m² Grundstücksflächen und 3.094.307,18 m² Geschossflächen angesetzt worden, da auch zukünftige Bauflächen in einem gewissen überschaubaren Zeitraum einbezogen werden müssen. Bei der endgültigen Kalkulation sind auch diese sog. Beizugsflächen noch einmal konkret zu prüfen.

Ausgehend von den Zahlen aus der Datenbank ergäbe sich heute ein Verbesserungsbeitrag (100%) von rund

0,40 € pro m² Grundstücksfläche und 1,65 € pro m² tatsächlicher Geschossfläche

2.      Finanzierung zu 30 % über Verbesserungsbeiträge:

Vom beitragsfähigen Aufwand würden 2.130T € über Beiträge und 4.970 T€ über Gebühren finanziert. Bei dieser Variante ergäben sich Verbesserungsbeiträge von

knapp 0,15 € pro m² Grundstücksfläche und 0,50 € pro m² tatsächlicher Geschossfläche:

Zusätzlich wäre die Gebühr für den genannten Betrag lt. überschlägiger Kalkulation der Kämmerei um 0,25 € pro m³ Abwasser zu erhöhen (zusätzlich zu der heute vorgeschlagenen „normalen“ Gebührenerhöhung von 0,40 €).

Die Verwaltung kann eine solche prozentuale Verteilung auf Beiträge und Gebühren im Hinblick auf den hohen Verwaltungsaufwand nicht befürworten. Die notwendige aufwändige Öffentlichkeitsarbeit und Beratung der Grundstückseigentümer bei der Beitragserhebung ist nach Auffassung der Verwaltung erst bei einer Beitragserhebung von mindestens 50 % der beitragsfähigen Kosten gerechtfertigt.


  1. Hundertprozentige Gebührenfinanzierung dieses Betrags (zzgl. zu den normalen Betriebskosten):

    Bei dieser Finanzierungsvariante errechnet die Kämmerei überschlägig eine (zusätzliche) Gebührenerhöhung von rund 0,30 € pro m³ Abwasser.

Wie schon in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am 14.10.2014 erläutert, handelt es sich bei diesen Berechnungen um vorerst grob geschätzte Werte, die nach der Entscheidung des Stadtrats über die gewünschte Finanzierungsvariante und der daran anschließenden weiteren Planung des Abwasserkonzepts konkreter ermittelt werden müssen. Dabei kann es auch möglich sein, dass weitere Kosten (außer den genannten 7,1 Mio €) als verbesserungsbeitragsfähig eingestuft werden könnten.

 

Kalkulation und Beispielrechnungen:

 

 

 

Einige Beispiele für typische bzw. 2 tatsächliche Grundstücke:

 

1.       Einfamilienhaus mit 1.000 m² Grundstücksfläche und 150 m² Geschossfläche:



2.       Zweifamilienhaus mit 500 m² Grundstücksfläche und 200 m² Geschossfläche:



3.       Gewerbegrundstück unbebaut mit 13.048 m² Grundstücksfläche und 25 % daraus fiktive Geschossfläche (3.262 m²):



4.       Gewerbegrundstück bebaut mit 16.624 m²Grundstücksfläche und 39521,547 m² Geschossfläche: