Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss
beschließt:
Der Antrag auf
Erweiterung des Baugebietes „Am Schafanger“ wird abgelehnt, da der Gesetzgeber
die Innenentwicklung vor Außenentwicklung stellt und in Schönberg noch
ausreichend Bauflächen im beplanten Innenbereich zur Verfügung stehen.
Mit Schreiben vom
03.08.2013 hat der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 480 der Gemarkung Schönberg
die Erweiterung des Baugebietes „Am Schafanger“ beantragt (siehe Anlagen).
Im
Flächennutzungsplan ist eine Teilfläche des Grundstücks mit einer Größe von ca.
4.800 m² als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Die Erschließung könnte über das östlich
angrenzende Baugebiet „Am Schafanger“ erfolgen.
In seiner Sitzung
vom 04.06.2013 hat der Bauausschuss eine Anfrage zur Errichtung eines
Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück abgelehnt u.a. mit der Begründung, dass
der Gesetzgeber die Innenentwicklung
vor Außenentwicklung stellt und in Schönberg noch ausreichend Bauflächen im
beplanten Innenbereich zur Verfügung stehen. Allein im Baugebiet „Am
Schafanger“ befinden sich noch 7 unbebaute Parzellen.
Die Verwaltung
empfiehlt deshalb, dem Antrag auf Erweiterung des Baugebietes „Am Schafanger“
derzeit nicht stattzugeben.