Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
- Der Stadtrat stimmt der Generalsanierung der Eckert´schen Kindertagesstätte in 91207 Lauf a.d.Pegnitz, Südring durch die Eckert´sche Kindergartenstiftung zur Schaffung einer 3-gruppigen Einrichtung mit 1 Krippegruppe (16 Plätze) und 2 Kindergartengruppe (50 Plätze) nach den Plänen und Kostenschätzungen des Architekten Ziselsberger vom 04.02.2013/13.06.2013 zu.
- Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt unter Zugrundelegung der o.g. Planung und Kostenschätzung und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Regierung von Mittelfranken bzw. Aufnahme in das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ den gesetzlichen vorgeschriebenen Baukostenzuschuss von 50% der nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten für die Krippe. Der Stadt Lauf a.d.Pegnitz gewährte Mittel aus dem Sonderförderprogramm werden direkt an den Träger weitergeleitet.
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt weiterhin gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen“ für die Kindergarten- und Hortplätze einen Baukostenzuschuss i.H.v. 80% zu den zuweisungsfähigen Kosten.
Für die Gesamtbaumaßnahme wird
somit zu den von der Regierung von Mittelfranken noch endgültig festzusetzenden
zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von voraussichtlich 1.432.548,41 EUR ein
Baukostenzuschuss in Höhe von 1.165.912,40 EUR gewährt.
- Die Stadt
Lauf a.d.Pegnitz übernimmt eine freiwillige Förderung von 80% der
tatsächlichen Unterbringungskosten in Höhe von höchstens 57.000 EUR, dies
entspricht einem Förderbetrag in Höhe von 45.600 EUR.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Zuwendungsanträge bei der
Regierung von Mittelfranken zu stellen.
- Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 1.211.512,40 EUR (1.165.912,40 EUR Baukosten und 45.600 EUR Unterbringungskosten) werden im Nachtragshaushalt 2013 bzw. im Haushalt 2014 bei der Haushaltsstelle 1.4649.9880 zur Verfügung gestellt. Die Einnahmen in Höhe von 576.332,99 EUR werden auf der Haushaltsstelle 1.4649.3610 vereinnahmt.
- Für den durch die Eckert´sche Kindergartenstiftung zu tragenden Eigenanteil i.H.v. höchstens 825.000 EUR wird ein Darlehen mit den zum Zeitpunkt der Aufnahme gültigen Kommunalkonditionen durch die Stadt Lauf gewährt. Die Rückzahlungsmodalitäten durch die Eckert`sche Kindergartenstiftung sind zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme noch gesondert festzulegen.
- Die für das Darlehen notwendigen Mittel werden im Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt.
Die um 1850 gegründete Eckert´sche Kindergartenstiftung betreibt seit 1912 im denkmalgeschützten Gebäude Alter Schulhof 1 einen Kindergarten. Zum Kindergartenjahr 2012/2013 wurde der bisherige Kindergarten mit 3 Gruppen zu einem Haus für Kinder mit einer Krippegruppe mit 16 Plätzen und zwei Kindergartengruppen mit 50 Plätzen umstrukturiert. Um die rechtzeitige Inbetriebnahme der Krippegruppe zu sichern, wurden die dafür notwendigen Baumaßnahmen in einem 1. BA durchgeführt, der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung am 26.07.2012 die für den Umbau notwendigen Beschlüsse gefasst.
In einem 2. Bauabschnitt soll nun die eigentliche notwendige Generalsanierung des Gebäudes durchgeführt werden.
Die Kosten für die Generalsanierung belaufen sich nach der Kostenberechnung des Herrn Architekten Ziselsberger vom 13.06.2013 auf 1.934.049,03 EUR, zusätzlich sind weitere Kosten für die Unterbringung während der Generalsanierung in Höhe von ca. 57.000 EUR notwendig. Die zuweisungsfähigen Kosten belaufen sich, vorbehaltlich der Prüfung der Baumaßnahme und Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten durch die Regierung von Mittelfranken, auf voraussichtlich 1.432.548,41 EUR. Die Kostenberechnung und die Planunterlagen sind im Ratsinformationssystem abrufbar.
Nachdem es sich bei den Krippenplätzen um neu geschaffene Plätze handelt, ist eine Bezuschussung der Plätze aus der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2014“ –auch nach Absprache mit der Regierung von Mittelfranken- voraussichtlich möglich. Nach dieser Richtlinie wird zu den zuweisungsfähigen Baukosten eine Förderung von 70% durch den Freistaat Bayern gewährt. Die Stadt ist verpflichtet, die Förderung aus dem Sonderprogramm komplett an den Träger weiterzuleiten. Von den nach Abzug der Förderung verbleibenden zuweisungsfähigen Kosten tragen entsprechend der Richtlinie die Kommunen mindestens die Hälfte, freigemeinnützige oder sonstige Träger maximal die Hälfte. Um die Mittel aus dem Sonderförderprogramm noch abrufen zu können, ist eine Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme bis 31.12.2014 notwendig.
Für die Kindergärtenplätze erfolgt eine Bezuschussung i.H.v. 80% der zuweisungsfähigen Kosten durch die Lauf a.d.Pegnitz gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen“.
Nach den jetzt vorliegenden Zahlen ergibt sich für den II. BA folgende Fördersituation:
Gesamtbaukosten: 1.990.693,03
EUR
davon
zuweisungsfähig: 1.432.548,41
EUR
zuw.fähig Krippe (66/Gesamtplätze/16 Krippenplätze) 397.473,41 EUR
zuw.fähig Kiga/Hort (66/Gesamtplätze/50 Kiga-/Hortplätze) 1.035.075,00 EUR
Zuw. aus Landes-/Bundesmitteln Krippe Baukosten (70% zuw.f. Kosten) 278.231,39 EUR
Zuw. Stadt Lauf Krippe (50% der nicht gedeckten zuw.fähigen Kosten) 59.621,01 EUR
Baukostenzuschuss Stadt für Kiga/Hort (80% der zuw.fähigen Kosten gem. RL) 828.060,00 EUR
Zuwendungen durch
Freistaat FAG 10 (36% des
Baukostenzuschusses)
298.101,60 EUR
Zuwendungen an Stiftung (Stadt und Staat) 1.165.912,40
EUR
Eigenanteil Träger: 824.780,63 EUR
Für die Stadt Lauf
a.d.Pegnitz fallen nach Abzug der Fördermittel Kosten i.H.v. 589.579,41 EUR an.
In den Gesamtbaukosten ist ein Betrag i.H.v. 56.644 EUR für
die Unterbringung der Kinder während der Generalsanierung enthalten. Hier schlägt die Verwaltung vor, freiwillig
ebenfalls einen Anteil von 80% der Mietkosten, höchstens 45.600 EUR zu
übernehmen. Der Freistaat gewährt hierzu eine Mietkostenförderung von 30% der
förderfähigen Jahresmiete. Förderfähig ist die tatsächlich gemietete Fläche,
jedoch höchstens die empfohlene Raumprogrammfläche, der Förderung wird ein
Mietpreis von höchstens 7,50 EUR monatlich pro m² und eine Mietdauer von
höchstens 5 Jahren zugrunde gelegt.
Nachdem die Stiftung nicht in der Lage ist, den Eigenanteil
selber zu tragen, wurde geprüft, inwieweit der Stiftung ein zinsgünstiges
Darlehen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz gewährt werden kann. Dieses ist
grundsätzlich möglich. Bei einem Darlehensbetrag i.H.v. 825.000 EUR, einem
Zinssatz von 2% und einer Tilgungsdauer von rd. 33 Jahren würde die jährliche
Belastung für die Eckert´sche Kindergartenstiftung 35.000 EUR betragen.
Geprüft wird derzeit noch, inwieweit dieser Eigenanteil durch Zuschüsse weiterer Zuschussgeber (Städtebauförderung, Denkmalschutz etc.) gesenkt werden kann. Nachdem hier die Stiftung der Zuschussnehmer ist, muss die entsprechende Beantragung auch von dort erfolgen. Jegliche weitere Zuschüsse verringern den Eigenanteil -und auch damit die in den kommenden Jahren zu tragende Zins- und Tilgungslast- der Stiftung. Gleichzeitig wird der Darlehensbetrag der Stadt Lauf a.d.Pegnitz verringert.