Betreff
Förderung der Generalsanierungskosten des ASB Kinderhauses Lauf aufgrund endgültiger Kostenberechnung (BAS/KiJuAS vom 25.06.2013)
Vorlage
FB 2/022/2013/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

 

  1. Der Stadtrat stimmt der Generalsanierung des ASB-Kinderhauses in 91207 Lauf a.d.Pegnitz, Südring durch den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)zur Schaffung einer 5-gruppigen Einrichtung mit 1 Krippegruppe (13 Plätze), 1 Kindergartengruppe (25 Plätze) und 3 Hortgruppen (75 Plätze) nach den Plänen und Kostenschätzungen des Architekten Ziselsberger vom 10.06.2013 zu.
  2. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt unter Zugrundelegung der o.g. Planung und Kostenschätzung und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Regierung von Mittelfranken bzw. Aufnahme in das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ den gesetzlichen vorgeschriebenen Baukostenzuschuss von 50% der nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten für die Krippe. Der Stadt Lauf a.d.Pegnitz gewährte Mittel aus dem Sonderförderprogramm werden direkt an den Träger weitergeleitet.

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt weiterhin gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen“ für die Kindergarten- und Hortplätze einen Baukostenzuschuss i.H.v. 80% zu den zuweisungsfähigen Kosten.

Für die Gesamtbaumaßnahme wird somit zu den von der Regierung von Mittelfranken noch endgültig festzusetzenden zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von voraussichtlich 1.789.622,03 EUR ein Baukostenzuschuss in Höhe von 1.458.241,91 EUR gewährt.

  1. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt eine freiwillige Förderung von 80% der tatsächlichen Unterbringungskosten in Höhe von höchstens 104.000 EUR, dies entspricht einem Förderbetrag in Höhe von 83.200 EUR.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Zuwendungsanträge bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.
  3. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 1.541.441,91 EUR (1.458.241,91 EUR Baukosten und 83.200 EUR Unterbringungskosten) werden im Nachtragshaushalt 2013 bzw. im Haushalt 2014 bei der Haushaltsstelle 1.4649.9880 zur Verfügung gestellt. Die Einnahmen in Höhe von 616.486,06 EUR werden auf der Haushaltsstelle 1.4649.3610 vereinnahmt.

      6.   Der Beschluss vom 21.03.2013 TOP Ö 5 wird aufgehoben

 

Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2012 einstimmig beschlossen, den Bedarf für das neue „ASB Kinderhaus“ mit einer Krippegruppe mit 13 Plätzen, einer Kindergartengruppe mit 25 Plätzen und 3 Hortgruppen mit jeweils 25 Plätzen mit Beginn des Kindertagesstättenjahres 2013/2014, spätestens jedoch zum 01.01.2014 anzuerkennen.

 

Der Arbeiter Samariterbund Lauf (ASB) betreibt seit 1989 in seinem Gebäude am Südring

3 in 91207 Lauf ein Kinderhaus mit 3 Hortgruppen.

Geplant ist nun die Errichtung einer weiteren Kinderkrippe im Erdgeschoss, sowie die

Errichtung einer Kindergartengruppe im Obergeschoss des Gebäudes. Dazu werden umfangreiche Umbauten im Bestand erforderlich. Weiterhin ist vorgesehen, das Gebäude im

Rahmen einer Generalsanierung energetisch nach ENEV 2009 zu ertüchtigen und eine

behindertengerechte Betreuung über alle Geschosse durch Einbau eines Personenaufzugs

zu ermöglichen.

 

In seiner Sitzung am 21.03.2013 hat der Stadtrat beschlossen, aufgrund der Planungen und Kostenschätzungen vom 06.03.2013 einen Baukostenzuschuss in Höhe von 1.142.680,51 EUR zu den Gesamtbaukosten i.H.v. 1.564.849 EUR zu gewähren.

 

Auf Bitten des ASB wurde bisher kein Antrag auf Bezuschussung bei der Regierung von Mittelfranken gestellt, da für die vorliegende Kostenschätzung noch Nacharbeiten erforderlich waren.

 

Nach der am 10.06.2013 vorgelegten Kostenberechnung belaufen sich die Kosten für die Generalsanierung auf 2.078.681,43 EUR, zusätzlich sind weitere Kosten für die Unterbringung während der Generalsanierung in Höhe von ca. 104.000 EUR notwendig. Die zuweisungsfähigen Kosten belaufen sich, vorbehaltlich der Prüfung der Baumaßnahme und Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten durch die Regierung von Mittelfranken, auf voraussichtlich 1.789.622,03 EUR.

 

Der Kostenhöchstwert für eine vergleichbare Neubaumaßnahme liegt bei 2.117.214,00 EUR (578 m² x 3.663 EUR).

 

Der Kinder- und Jugendausschuss hat am 25.06.2013 einstimmig beschlossen, die Entscheidung über die Generalsanierung erst nach Vorlage einer detaillierten Kostenberechnung und der Vorstellung von Einsparvorschlägen durch den ASB zu treffen. Der ASB wurde über diese Entscheidung am 27.06.2013 schriftlich informiert und um Teilnahme in der Sitzung am 23.07.2013 gebeten.

 

Mit E-Mail vom 12.07.2013 wurde den Stadtratsmitgliedern die detaillierte Kostenberechnung vom 10.06.2013 und eine Begründung der erhöhten Baukosten übersandt; auf die in dieser E-Mail gemachten Anmerkungen wird verwiesen. Wegen den geforderten Einsparvorschlägen wird auf die ebenfalls am 12.07.2013 übersandte Stellungnahme von Herrn Architekten Ziselsberger und auf die im Schreiben vom 15.07.2013 erfolgten Ausführungen des ASB (Anlage) verwiesen.

 

Nach den jetzt vorliegenden Zahlen ergibt sich folgende Fördersituation:

 

Gesamtbaukosten:                                                                                      2.078.681,43 EUR

davon zuweisungsfähig:                                                                               1.789.622,03 EUR

 

zuw.fähig Krippe (113/Gesamtplätze/13 Krippenplätze)                                                       205.885,72 EUR

zuw.fähig Kiga/Hort (113/Gesamtplätze/100 Kiga-/Hortplätze)                                                   1.583.736,31 EUR

 

Zuw. aus Landes-/Bundesmitteln Krippe Baukosten (70% zuw.f. Kosten)                  144.120,00 EUR

Zuw. aus Landes-/Landesmitteln Krippe Ausstattung (13 x 1.250 EUR)         16.250,00 EUR

Zuw. Stadt Lauf Krippe (50% der nicht gedeckten zuw.fähigen Kosten)                                30.882,86 EUR     

Baukostenzuschuss Stadt für Kiga/Hort (80% der zuw.fähigen Kosten gem. RL)                1.266.989,05 EUR

Zuwendungen durch Freistaat FAG 10 (36% des Baukostenzuschusses)                                 456.116,06 EUR

 

Zuwendungen an ASB (Stadt und Staat)                                                    1.458.241,91 EUR

Eigenanteil Träger:                                                                                        620.439,52 EUR

 

 

Für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz fallen nach Abzug der Fördermittel Kosten i.H.v. 841.755,85 EUR an. Dies bedeutet gegenüber dem Beschluss vom 21.03.2013 Mehrkosten für die Stadt i.H.v. 184.207,45.