Betreff
Ortstermin Bertleinschule Raumerweiterungen für die gebundene Ganztagesschule der Grundschule und der offenen Ganztagesschule der Mittelschule
Vorlage
FB 5/081/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- sowie der Kinder- und Jugendausschuss empfehlen dem Stadtrat:
 

  1. Die Notwendigkeit von Raumerweiterungen für die gebundene Ganztagesschule der Grundschule und der offenen Ganztagesschule der Mittelschule wird anerkannt.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante 07 in der erweiterten Variante bezüglich der Mensa (drei Karrees) mit Kosten in Höhe von ca. 575.000 € zeitnah umzusetzen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Zuschussmöglichkeiten zu überprüfen und auf Zuschüsse zu verzichten, falls Verzögerungen in der Realisierung eintreten würden.

  2. Der Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushalt 2013 wird zugestimmt.

 

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufträge nach Prüfung der Ausschreibungsergebnisse bzw. der Angebote im Rahmen der genehmigten Finanzierung zu erteilen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eventuell notwendige Reparaturarbeiten an den bestehenden Containern (OGS) in Auftrag zu geben.

 

In der Stadtratssitzung am 29.11.2012 wurde der überarbeitete Vorschlag der Verwaltung zur Verbesserung der Raumnot für die gebundene Ganztagesschule der Grundschule (kurz: GGS) und der offenen Ganztagesschule der Mittelschule (OGS) nicht beschlossen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, einen seitens der CSU und der FW Fraktionen vorgelegten Antrag zu prüfen und zur Sitzung am 11.12.2012 vorzulegen.

 

Zwischenzeitlich wurden seitens der Verwaltung folgende Unterlagen erarbeitet:

 

a)      Raumvarianten mit zugehörigen Kosten (lt. Anlagen)

b)      Absprache mit ev. Kirche bzgl. Nutzung des Gemeinderaumes in der Christuskirche

c)      Beeinträchtigung bzw. Kollision mit dem beantragten Raumprogramm

d)      Zuschussmöglichkeiten und Finanzierung

e)      Zeitlicher Ablauf und Übergangsszenario

 

Zu a) Raumvarianten mit zugehörigen Kosten

 

Folgende acht Varianten wurden untersucht.

Weitere Informationen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

Variante

Beschreibung

Gesamtfläche

Kosten

V01

- Abbruch des bestehenden Containers
- Neubau einer zweigeschossigen
Anlage (EG: GGS; OG: OGS)

240 m²

300.036,00 €

V02

- Abbruch des bestehenden Containers
- Neubau einer zweigeschossigen
Anlage (EG: GGS; OG: OGS)

320 m²

385.748,00 €


 

V03

- Abbruch des bestehenden Containers
- Neubau einer erdgeschossigen Anlage
für die OGS und
- Neubau eines erdgeschossigen Anlage
für die GGS

275 m²

355.135,00 €

V 04

- Erweiterung des bestehenden Containers
um 2 Elemente und
- Neubau einer erdgeschossigen Anlage
für die GGS

275 m²

        242.638,00 €

V05

- Auslagerung der OGS und
- Verwendung der vorh. Container für
die GGS

107 m²

 nur Miete

V06

- Auslagerung der OGS und
- Ersatzbeschaffung der Container
für die GGS

107 m²

131.139,80 €
zzgl. Miete

V07


- Errichtung Schülercafe/ Mensa im
Eingangsbereich,
- Kauf eines Containers als Erweiterung
für die OGS und
- Miete eines Mensacontainers für die
GGS während der Bauzeit

280 m²

421.270,00 €
incl. Miete für 1 Jahr

V08


- Auslagerung der OGS während der Bauzeit
- Errichtung Schülercafe/ Mensa im
Eingangsbereich
- Nutzung der vorh. Container durch GGS

125 m²

300.000,00 €
zzgl. Miete

 

 

Zu b) Absprache mit ev. Kirche bzgl. Nutzung des Gemeinderaumes in der Christuskirche

 

Mit Herrn Pfarrer Hofmann von der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Lauf an der Pegnitz  wurde am 5.12.2012 telefonisch Rücksprache gehalten. Dabei wurde ihm unser Anliegen, eine Unterbringung der offenen Ganztagsschule in den Räumlichkeiten des neugebauten Gemeindezentrums an der Christuskirche, dargelegt. Das Anforderungsprofil an die Räumlichkeiten, die etwaige Zahl an Kindern und Jugendlichen und der Zeitkorridor wurden ebenso angesprochen.

 

Herr Pfarrer Hofmann wird sich zeitnah mit dem Kirchenvorstand über diese Option beraten und Rückmeldung geben.

 

Er versicherte vorab mündlich, dass eine grundsätzliche Bereitschaft bestünde, hier als Kooperationspartner für die VHS Unteres Pegnitztal aufzutreten. Sein Wunsch wäre dann jedoch auch, für leichtere Tätigkeiten (Bsp.: Aufsicht und Essensausgabe) ehrenamtliches Personal mit einzubringen.

 

Es wurde eine weitere Rücksprache und auch eine Besichtigung der zur Verfügung stehenden Räume vereinbart.

 

Eine abschließende Zusage seitens der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht konstatieren.

 

 

Zu c) Beeinträchtigung bzw. Kollision mit dem beantragten Raumprogramm

 

Das in der  schulaufsichtlichen Genehmigung beinhaltete Raumprogramm ist vollständig im Gebäudebestand abgebildet. Im Rahmen der Generalsanierung wird eine Überarbeitung des Raumprogramms mit den dann relevanten Schülerzahlen und Betreuungsangeboten notwendig sein.

 

Zu d) Zuschussmöglichkeiten und Finanzierung

 

Voraussetzung für die Gewährung von  Fördermitteln nach § 10 FAG ist die Anerkennung des Bedarfs im Rahmen der schulaufsichtlichen Genehmigung. Nachdem in der bestehenden schulaufsichtlichen Genehmigung kein zusätzlicher Raumbedarf außerhalb des Gebäudebestands abgebildet ist, wäre dieses unter Berücksichtigung des jetzigen Bestands, der neu zu schaffenden Flächen und der aktuellen Schülerprognosen zu überarbeiten und bei der Regierung zur Genehmigung einzureichen. Dieses  Verfahren würde Monate in Anspruch nehmen und nicht zu einer schnellen Lösung beitragen.

 

Weiterhin müssten die geförderten Anlagen mind. 25 Jahre (bei temporären Bauten 10 Jahre) entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet werden.

 

Wenn die Stadt auf Fördermittel verzichtet, kann einerseits auf die Überarbeitung des Raumprogramms zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden, andererseits können die Container auch innerhalb der Zweckbindungsfrist für andere Zwecke verwendet werden. Sollten vor Ablauf dieser Zweckbindungsfrist z.B. im Rahmen der  Generalsanierung diese Container nicht weiter genutzt, sondern die Flächen durch Um- oder Anbau im bestehenden Gebäude untergebracht werden können, wäre sonst mit einer Rückforderung bzw. Kürzung der Fördermittel zu rechnen.

 

Jedoch ist zu beachten, dass für alle Varianten unabhängig von der Beantragung von Fördermitteln eine Genehmigung seitens der Regierung notwendig ist, da diese auch prüft inwieweit die Räume für die vorgesehene Nutzung geeignet sind.

 

Die Mittel wären als außerplanmäßige Ausgaben im Haushalt 2013 zu veranschlagen.

 

Zu e) Zeitlicher Ablauf und Übergangsszenario

 

Der zeitliche Ablauf ist für verschiedene Varianten unterschiedlich:

 

V01 bis V03 (Abbruch der vorh. Container)

Für den Zeitraum Abbruch bis Fertigstellung Neubau müssen für die OGS Ersatzräume gefunden werden.

Für Abbruch, Planung, Genehmigung, Ausschreibung (EU weit nach VOL) und Bau werden ca. 6-8 Monate benötigt.

 

V04

Die neuen Räume könnten unter Beibehaltung der jetzigen Situation errichtet werden.

Für Planung, Genehmigung, Ausschreibung und Bau werden ca. 4-6 Monate benötigt.

 

V05

Die Maßnahme wäre sofort umsetzbar.

 

V06

Die Maßnahme wäre sofort umsetzbar, jedoch müsste für die Bauzeit eine Interimslösung für die GGS gefunden werden.

Für Planung, Genehmigung, Ausschreibung und Bau werden ca. 4-6 Monate benötigt.

 

V007:)

Die angemieteten Container wären nach ca. 4 Monaten einsetzbar.

Die Kaufcontainer benötigen etwas mehr Vorlauf und wären nach ca. 4-6 Monaten einsatzbereit.

Die Realisierung des Schülercafes/Mensa nimmt mind. 1 Jahr nach Beschluss in Anspruch.

 

V08

Die Lösung würde dem langjährigen Wunsch der Schulleitungen gerecht werden und wäre kurzfristig umsetzbar. Bis zur Fertigstellung des Schülercafés/Mensa wird ca. 1 Jahr benötigt. Anschließend bestünde für die OGS die Möglichkeit des Umzugs in die alten Räume.