Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.       Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

 

2.       Die bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.

Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.       Dem Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 25.03.2021 wird beschlussmäßig gebilligt.

 

4.       Der Bebauungsplan Nr.111 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz „Sondergebiet Kunigundenberg“ in der Fassung vom 25.03.2021 wird beschlussmäßig gebilligt.

 

5.       Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.