Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

Herr Stadtrat Meyer nimmt gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Der Bebauungsplan Nr. 112 „Graubühl“ wird aufgestellt. Der Geltungsbereich ist im Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 25.03.2021 (Anlage) dargestellt.

 

2.    Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 25.03.2021 wird gebilligt.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.