Herr Stadtrat Meyer nimmt gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 112 „Graubühl“ wird aufgestellt. Der Geltungsbereich ist im
Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 25.03.2021 (Anlage)
dargestellt.
2.
Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 25.03.2021
wird gebilligt.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekanntzumachen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.