Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Die bei der Beteiligung
der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und
Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der Anlage zur Beschlussvorlage
aufgeführt.
Die in der Anlage aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
- Die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die
Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur
Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in der Anlage aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
- Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Es ergeben sich keine
Änderungen oder Ergänzungen, die eine erneute Auslegung des
Flächennutzungsplanentwurfs erfordern würden.
- Die 8. Änderung des
Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom
27.10.2020 mit Begründung und Umweltbericht wird festgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 8. Änderung des Flächennutzungs-planes dem Landratsamt Nürnberger Land zur Genehmigung vorzulegen.