Herr Stadtrat Schmidt betritt während der Beratung den Sitzungssaal.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
beschließt:
1. Für
die Grundstücke FlNr. 247, 248, 249, 462/37, 251, 253, 255, 255/1, 462/9, 256,
254, 252, 250, 250/2, 230/8, 230/9, 230/10, 247/2, 230/11, 247/3 und für
Teilflächen aus FlNr. 230/2, 462/30, 230/14, 462/54, 462/38, 462/36,
258/2,1391/47, 1532/5 und 1532/4 wird das Teilaufhebungsverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 64 „Areal Stettner“ eingeleitet.
2. Der
räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan
(Anlage 1) vom 28.11.17, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
3. Der
Tekturplan erhält die Bezeichnung Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 64
„Areal Stettner“.
4. Die
Teilaufhebung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB.
Der Teilaufhebungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu
machen.
5. Von
der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.
1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
6. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.