Herr Stadtrat Schmidt betritt während der Beratung den Sitzungssaal.

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.    Für die Grundstücke FlNr. 247, 248, 249, 462/37, 251, 253, 255, 255/1, 462/9, 256, 254, 252, 250, 250/2, 230/8, 230/9, 230/10, 247/2, 230/11, 247/3 und für Teilflächen aus FlNr. 230/2, 462/30, 230/14, 462/54, 462/38, 462/36, 258/2,1391/47, 1532/5 und 1532/4 wird das Teilaufhebungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 64 „Areal Stettner“ eingeleitet.

 

2.    Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan
(Anlage 1) vom 28.11.17, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

3.    Der Tekturplan erhält die Bezeichnung Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 64 „Areal Stettner“.

 

4.    Die Teilaufhebung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB.
Der Teilaufhebungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

5.    Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

 

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.