Frau Nürnberger erläutert die Beschlussvorlage und geht ausführlich auf die vorgebrachten Einwendungen der Anwohner ein.

 

Herr Stadtrat Wartha berichtet, dass er eine E-Mail von einem Anwohner bekommen habe, in der ein ganz anderer Plan beschrieben wurde als das Modell und der vorgestellte Plan. Der Anwohner sei wohl immer noch unzufrieden, da ihm der aktuelle Plan nicht bekannt sei. Also kann der Dialog doch nicht ausreichend genug gewesen sein. Er werde deshalb heute nicht zustimmen.

 

Frau Nürnberger erklärt, dass der vorliegende Plan und das Modell der aktuellen Planung von heute entspricht. Wenn die E-Mail sich auf diese nordöstliche Ecke bezieht, könne man davon ausgehen, dass die Abstandsflächen für dieses Baufenster auf dem Plangrundstück liegen. Sie zeigt anhand der Geländeschnitte in der Präsentation auf, wie tief sich die Gebäude hier eingraben. Die Verwaltung habe sich intensiv damit beschäftigt und vorbereitet. Es gab ausreichend geführte Dialoge zu diesem Thema.

 

Herr Stadtrat Pohl hat ebenfalls Bedenken bzgl. der Höhe der Gebäude in dieser Ecke. Er fragt nach, ob man hier evtl. nachbessern könnte. Des Weiteren möchte er wissen, ob in das Verkehrsgutachten die spätere Bebauung miteinbezogen wurde.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass in dem Verkehrsgutachten die Verkehrszunahme betrachtet wurde. Sie zeigt anhand eines Planes die gesetzlichen Abstandsflächen auf und verdeutlicht, dass die Abstandsflächen in dem jetzigen Entwurf weit davon entfernt sind. Sie wirbt dafür, dass der Bebauungsplanentwurf heute so beschlossen wird, wie vorgelegt. Sie macht den Vorschlag, die heute vorgebrachten Bedenken mit ins Protokoll aufzunehmen, damit die Verwaltung im Nachgang die Möglichkeit hat, darauf nochmals näher einzugehen.

 

Herr Stadtrat Pohl gibt seine Zustimmung zu diesem Vorschlag.

 

Herr Stadtrat Kern fordert, dass man hier einen Kompromiss eingehen müsse, man könne es nicht jedem Anwohner recht machen. Er bittet um eine rasche Entscheidung.

 

Herr Stadtrat Schweikert schließt sich der Meinung von Herrn Stadtrat Pohl an, die Einwendungen zu protokollieren. Er besteht darauf, dass die Verwaltung jegliche Art des Dialoges ausnützt und jeden Einwand beantwortet.

 

Herr Stadtrat Maschler merkt an, dass aufgrund der häufig geführten Dialoge und Ortsterminen erhebliche Veränderungen zwischen dem Entwurf aus 2015 und dem heutigen Entwurf zu sehen sind. Er versteht den heutigen Beschlussvorschlag als Zwischenbeschluss um das Verfahren vorwärts zu bringen.

 

Frau Nürnberger stimmt dem zu. Es sei grundsätzlich richtig, aber man muss sich bewusst sein, dass der heutige Bebauungsplanentwurf das Abwägungsergebnis auf die vorgebrachten Einwendungen sei.

 

 

Herr Stadtrat Schmidt gibt seine Zustimmung nur, wenn an dem Plan grundsätzlich noch etwas geändert werden könne.

 

Frau Nürnberger erklärt, ein Bebauungsplan sei eine Satzung. Bevor der Bebauungsplan endgültig als Rechtsgrundlage geschaffen wird, ist der Satzungsbeschluss erforderlich. Im Moment befände man sich vor einer erneuten öffentlichen Auslegung. Die Mitglieder des BUS bekommen nach Auslegung wieder die dazu vorgebrachten Einwendungen zu diesem Entwurf vom 14.03.2017 vorgelegt und können dann entscheiden ob es einen Satzungsbeschluss oder nochmalige Änderungen geben soll.

 

Herr Stadtrat Meyer schließt sich der Frage von Herrn Stadtrat Schmidt an, welche Änderungen noch möglich seien, ohne dass dann erneut eine Auslegung erfolgen muss.

 

Frau Nürnberger macht darauf aufmerksam, dass bei grundsätzlichen Änderungen erneut ausgelegt werden müsse, bei redaktionellen Änderungen nicht.

 

Herr Stadtrat Herrmann ist nach wie vor der Meinung, dass sich an dieser höchsten Stelle der Bau optisch nicht in die Umgebung einfügt. Er bezieht sich auf die Stellungnahme zur Einwendung Nr. 4, in der es heißt, dass eine vollständige Reduzierung auf zwei Vollgeschosse im Tekturplanbereich nicht erfolgen kann. Er liest daraus, dass eine Reduzierung im nordöstlichen Teilbereich durchaus erfolgen könne. Er bittet deshalb darum, nochmals die Verhandlungen zwischen der kath. Kirche, den Anwohnern und der Verwaltung aufzunehmen, in wieweit hier eine Reduzierung der Vollgeschosse vorgenommen werden kann. Er erkundigt sich außerdem, wie viele Wohnungen jetzt genau entstehen sollen.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass nach Angabe des Vorhabensträger 59 Wohneinheiten und 12 Plätze in der Demenzwohngemeinschaft entstehen sollen. Sie weist ausdrücklich darauf hin, wenn es um die Reduzierung der Geschossigkeit geht, müsse der Bebauungsplanentwurf erneut ausgelegt werden. Dann mache es aber keinen Sinn, den Bebauungsplan heute wie vorgelegt zu beschließen.

 

Herr Stadtrat Keller verdeutlicht, dass es ausdrücklich um die Reduzierung der Geschosshöhe von drei auf zwei Geschosse der beiden Baufenster geht.

 

Frau Nürnberger weist nochmals darauf hin, dass hier die Abstandsflächen eingehalten sind. Sie könne nur davon abraten, nochmals an dem Entwurf etwas zu ändern.

 

Frau Nürnberger zeigt abschließend auf, dass die ursprüngliche Planung an dieser Stelle eine Kirche vorgesehen habe

 

Danach kommt es zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

  1. Es wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB insgesamt 27 Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

    Die vorgebrachten Äußerungen werden zur Kenntnis genommen.
    Auf die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung zu den Äußerungen wird Bezug genommen. Die Stellungnahme ist Bestandteil des Beschlusses und dem Beschluss als Anlage beigefügt.

  2. Es wird festgestellt, dass bei der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Einwände vorgebracht wurden bzw. keine Äußerungen eingegangen sind von

    Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
    Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
    Staatl. Bauamt Nürnberg
    Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
    Städt. Werke Lauf GmbH
    GVL Gasversorgung Lauf GmbH
    Vodafone Kabel Deutschland GmbH
    Bisping & Bisping GmbH & Co. KG, Lauf
    Polizeiinspektion Lauf
    Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg, Außenstelle Hersbruck
    Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
    Landesamt für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg
    Bund Naturschutz OG Lauf

    Zu den bei der der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt:

    Landratsamt Nürnberger Land

    Die Ausgangsdaten für das Gutachten wurden noch einmal mit dem THW abgestimmt.
    Zusätzlich wurden am Donnerstag, den 15.09.2016, während des wöchentlichen Übungsbetriebs Lärmmessungen vor Ort durchgeführt. Mit diesen Messungen konnte das Ergebnis der Berechnungen bestätigt werden, dass die Verträglichkeit des THW mit der geplanten Wohnbebauung entsprechend den Richtwerten der DIN 18005 „Lärmschutz im Städtebau“ gegeben ist.

    Deutsche Telekom Technik GmbH

    Die Verlegung von Leitungen in den Privatwegen ist mit den künftigen Bauherren abzustimmen.
    Der Hinweis auf die Beachtung der Leitungen der Deutschen Telekom ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan bereits enthalten.

    THW Ortsverband Lauf

    Die schallschutztechnischen Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung vom 26.02.2016 wurden von einem zertifizierten Gutachterbüro erstellt. Die Grundlagen wurden mit dem Technischen Hilfswerk noch einmal abgestimmt und auch bestätigt.
    Zusätzlich wurden am Donnerstag, den 15.09.2016, während des wöchentlichen Übungsbetriebs Lärmmessungen vor Ort durchgeführt. Mit diesen Messungen konnte das Ergebnis der Berechnungen bestätigt werden, dass die Verträglichkeit des THW mit der geplanten Wohnbebauung entsprechend den Richtwerten der DIN 18005 „Lärmschutz im Städtebau“ gegeben ist. Außerdem wird zwischen THW-Gelände und der nördlich angrenzenden Wohnbebauung eine 3 m hohe Schallschutzwand oder Schallschutzwall/-wandkombination vorgesehen.

    Herr Kreisbrandrat Norbert Thiel

    Die allgemeinen Hinweise zu Feuerwehr-einsatz, Löschwasserversorgung und Zugänglichkeit für die Feuerwehr werden bei der Planung berücksichtigt.

  3. Alle nicht unter Punkt 1 und 2 angeführten Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.

  4. Der Entwurf des Tekturplanes Nr. 7 zum Bebauungsplan Nr. 44 "Am Steinbruch" in der Fassung der letzten Änderung vom 14.03.2017 wird beschlussmäßig gebilligt.

  5. Im weiteren Verfahrensablauf sind die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.