Sitzung: 02.02.2016 BUS/002/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: FB 5/102/2016
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung der
Einbeziehungssatzung „Westliche Neunhofer Hauptstraße“ vorgebrachten Äußerungen
zur Planung wird festgestellt:
a) Dem Antrag auf Erweiterung des
Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung in Richtung Staatsstraße wird
stattgegeben.
b) Die Zufahrt zu den bestehenden Anwesen
Neunhofer Hauptstraße 18 und 20 ist vom
Fahrbahnrand der Staatsstraße aus auf einer Tiefe von über 10 m bituminös
befestigt, sodass größere Verschmutzungen der Staatsstraße nicht zu erwarten
sind.
2. Es wird festgestellt,
dass bei der der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange keine Einwände vorgebracht wurden bzw. keine Äußerungen eingegangen
sind von
Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
Staatl. Bauamt Nürnberg
Städt. Werke Lauf GmbH
Bisping & Bisping GmbH & Co.KG
Vodafone Kabel Deutschland
Gasversorgung Lauf GmbH
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
Polizeiinspektion Lauf
Vermessungsamt Nürnberg
Landesamt für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Kreisbrandrat des Landkreises Nürnberger Land
Zu den bei der der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt:
Landratsamt Nürnberger Land
Fachstelle für technische Aufgaben:
Die Restflächen der Grundstücke zur Staatsstraße hin werden in den
Geltungsbereich der Satzung einbezogen. Die Festsetzung „Dorfgebiet“ wird
gestrichen.
Immissionsschutz:
Der Hinweis wird in der Satzung ergänzt.
Naturschutz:
Die Restflächen der Grundstücke zur Staatsstraße hin werden in den
Geltungsbereich der Satzung einbezogen.
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Der Punkt 6.3 der Begründung zur Einbeziehungssatzung
„Erschließung“-Abwasserbeseitigung“ wird in Bezug auf die Vorgaben zur
Versickerung von Niederschlagswasser an die Vorgaben des WWA angepasst.
Main-Donau Netzgesellschaft
Ein Hinweis auf den Abstand zwischen Baumstandorten und Versorgungsleitungen
wird in den Plan aufgenommen.
Deutsche Telekom Technik GmbH
Im Geltungsbereich der Satzung befinden sich keine öffentlichen Straßen oder
Wege. Bei notwendigen Leitungsverlegungen sind die Maßnahmen mit den
Eigentümern der betroffenen Grundstücke zu koordinieren.
Der folgende Hinweis wird im Plan ergänzt:
Das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen
der Forschungsanstalt für das Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsausschuss
„Kommunaler Straßenbau“ ist in der aktuellen Ausgabe zu beachten.
3. Der Entwurf der
Einbeziehungssatzung mit den beschlossenen Änderungen wird beschlussmäßig
gebilligt.
4.
Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Entwurf der
geänderten Einbeziehungssatzung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und
die Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.