Sitzung: 17.11.2015 BUS/016/2015
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: FB 5/089/2015
Frau Nürnberger weist auf einen redaktionellen Fehler in den Festsetzungen in Bezug auf den Abwägungsvorschlag des Sichtschutzzaunes hin, der in den bekanntgemachten Texten nicht enthalten gewesen sei. Man könne dies aber anhand eines sog. ergänzenden Verfahrens berichtigen.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Für den Bebauungsplan Nr. 103 „Am Mangarten II“ wird das ergänzende Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, in den
Bebauungsplan die fehlende Festsetzung mit dem Wortlaut:
„Die Höhe der Einfriedungen beträgt max. 1,25 m. Dies gilt auch für den
Sichtschutzzaun an der Westgrenze. Maschendrahtzäune o.ä. sind an der
Straßengrenze unzulässig.“
textlich und zeichnerisch zu ergänzen, den Bebauungsplan erneut auszufertigen
und ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Bebauungsplan Nr. 103 „Am Mangarten II“ tritt gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend mit Beginn des 06.05.2015 in Kraft.