Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 63 „Östliche Hersbrucker Straße“ wird im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 530, 532, 532/1, 533 und 534/2 der Gemarkung Heuchling durch einen Tekturplan gemäß § 2 Abs.1 und § 1 Abs. 8 BauGB geändert.

  2. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 07.10.2013.

  3. Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt.

  4. Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 63 „Östliche Hersbrucker Straße“.

  5. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a  BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.

  6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.