Sitzung: 22.10.2013 BauA/016/2013
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage: FB 5/086/2013
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss
beschließt:
- Der
Bebauungsplan Nr. 63 „Östliche Hersbrucker Straße“ wird im Bereich der
Grundstücke Fl.Nrn. 530, 532, 532/1, 533 und 534/2 der Gemarkung Heuchling
durch einen Tekturplan gemäß § 2 Abs.1 und § 1 Abs. 8 BauGB geändert.
- Die Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 07.10.2013.
- Der
Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Sondergebiet großflächiger
Einzelhandel“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt.
- Der
Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr.
63 „Östliche Hersbrucker Straße“.
- Die
Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer
Umweltprüfung wird verzichtet.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt
zu machen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen.