Frau Nürnberger erläutert den bisherigen Ablauf zum Bebauungsplansverfahren.

 

Herr Stadtrat Offenhammer befürchtet, dass die Anwohner der Kunigundengasse durch das höhere Verkehrsaufkommen belastet werden. Um einen Parksuchverkehr zu vermeiden, sollte der bestehende Parkplatz mit dem neuen Besucherparkplatz verbunden werden.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass es dadurch zu einer Gefährdung des Fußgängerverkehrs kommen würde, vor allem im Eingangsbereich.

 

Her Grand bittet darum zu prüfen, um ein Parkleitsystem installiert werden kann und fragt, wer die Kosten für die Lärmschutzwand übernimmt.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass die Anregung zum Parkleitsystem an das Krankenhaus weitergegeben wird. Die Kosten der Lärmschutzwand übernimmt das Krankenhaus. 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.      Die mit Schreiben vom 21.12.2012 vorgebrachten Anregungen der Anwohner des Krankenhauses Lauf werden zur Kenntnis genommen. Da sich gegenüber der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 26.07.2012 keine neuen Erkenntnisse ergeben, wird an dem Beschluss festgehalten.

2.      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ in der Fassung vom 23.04.2013 wird einschließlich Begründung beschlussmäßig gebilligt.

3.      Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.