Betreff
Prüfungsauftrag des Rechnungsprüfungsausschusses bezüglich der kostenlosen Überlassung von Parkflächen an die Diakonie und die Lebenshilfe
Vorlage
FB 1/056/2012
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt, bisherige Vertragsregelungen zur kostenlosen Nutzung von städtischen Immobilien zunächst unverändert weiterzuführen, bei künftigen Neuverträgen oder Vertragsänderungen jedoch richtliniengemäß grundsätzlich eine Eigenbeteiligung der Vereine (oder vergleichbar) vorzusehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Im Rahmen der Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2010 wurde die Verwaltung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (RPrA) beauftragt die kostenlose Überlassung der Parkflächen für die Lebenshilfe und die Diakonie zu überprüfen.

 

Die Förderungen und Zuschüsse an Kirchen, Institutionen und soziale Einrichtungen wurden bislang analog der jeweils gültigen Vereinsrichtlinien gewährt. Die vom RPrA angeregte Überprüfung erfolgt deshalb anhand der 2011 beschlossenen neuen Förderrichtlinie für Vereine, da die Überarbeitung der Förderungen für Soziale Einrichtungen noch nicht abgeschlossen ist.

Dort ist unter Punkt 7 geregelt:

„b.       Zuschüsse für Miete bzw. Nutzung anderer stadteigener Immobilien

Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz kann Vereinen stadteigene Immobilien dauerhaft zur Verfügung stellen. Dabei übernimmt die Stadt Lauf üblicherweise 75 % der ortsüblichen Miete für vergleichbare Immobilien. Die  Eigenbeteiligung der Vereine beträgt dann 25 % der ortsüblichen Miete für vergleichbare Immobilien. Nach Prüfung und Entscheidung durch das zuständige Gremium kann im Einzelfall eine geringere oder auch eine höhere Eigenbeteiligung eingefordert werden.

Bestehende Verträge werden bis zum Ablauf des Vertrages weitergeführt. Im Einzelfall kann nach Prüfung und Entscheidung durch das zuständige Gremium auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Änderung der bisherigen Eigenbeteiligung beschlossen und mit dem Verein vertragskonform vereinbart werden.“

 

Die Frühförderung der Lebenshilfe in der Hersbrucker Straße 17 nutzt bereits seit dem 06.12.1995 und damit seit Eröffnung des Parkhauses 5 Parkplatzflächen darin kostenfrei. Bis 2007 waren es dann 7 Parkplätze und seit 2008 werden 8 Parkplätze kostenfrei genutzt.  Die in Rechnung gestellten Parkgebühren werden dabei gemäß dem im Haushalt unter HHSt 0.4649.7099  zur Verfügung gestellten Ansatz bisher übernommen.

Der Diakonie Unteres Pegnitztal gGmbH wurde 1998 erstmalig die Erlaubnis erteilt, Fahrzeuge einzustellen. Damals wurde durch Herrn 1. Bürgermeister Pompl die Erlaubnis erteilt, 10 Fahrzeuge kostenfrei einzustellen. Im Jahr 2000 wurde die Zusage für weitere drei Fahrzeuge erteilt, bis 2008 waren es dann 14 Parkplätze und seit 2009 werden 15 Parkplätze kostenfrei genutzt.  Die in Rechnung gestellten Parkgebühren werden dabei gemäß dem im Haushalt unter HHSt 0.5491.7090  zur Verfügung gestellten Ansatz bisher übernommen.

 

Gemäß den neugefassten Vereinsrichtlinien werden bestehende Verträge bis zum Ablauf des Vertrages weitergeführt. Bei den hier vorliegenden kostenfreien Nutzungen liegt zwar kein Vertrag zu Grunde, da die kostenfreie Nutzung nur einseitig zugesagt wurde, dies ist aber einem Vertragsverhältnis ideell gleich zu setzen.

 

 

 

 

 

 

Die kostenlose Überlassung von Parkplätzen wird dabei vom 1. Bürgermeister in eigener Zuständigkeit im Rahmen der laufenden Angelegenheiten entschieden, da sie keine grundsätzliche Bedeutung und keine erheblichen Verpflichtungen für die Gemeinde bedeuten.

Da durch den RPrA aber eine Überprüfung explizit dieser beiden Regelungen angefordert wurde, stellt die Verwaltung diesen Punkt dem Kultur- und Sportausschuss vor, um für die nähere Zukunft eine grundsätzliche, gesicherte Sichtweise des Gremiums zu erhalten.

 

Die Verwaltung wird anschließend den 1. Bürgermeister über die Sichtweise des Kultur- und Sportausschusses informieren, um ggf. eine ab 2013 gültige Neuregelung vorzuschlagen.