Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Sportausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt, bisherige Vertragsregelungen zur kostenlosen Nutzung von städtischen Immobilien zunächst unverändert weiterzuführen, bei künftigen Neuverträgen oder Vertragsänderungen jedoch richtliniengemäß grundsätzlich eine Eigenbeteiligung der Vereine (oder vergleichbar) vorzusehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Im Rahmen der Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2010 wurde die
Verwaltung durch den Rechnungsprüfungsausschuss (RPrA) beauftragt die kostenlose Überlassung der Parkflächen
für die Lebenshilfe und die Diakonie zu überprüfen.
Die Förderungen und Zuschüsse an Kirchen, Institutionen und soziale
Einrichtungen wurden bislang analog der jeweils gültigen Vereinsrichtlinien
gewährt. Die vom RPrA angeregte Überprüfung erfolgt deshalb anhand der 2011
beschlossenen neuen Förderrichtlinie für Vereine, da die Überarbeitung der
Förderungen für Soziale Einrichtungen noch nicht abgeschlossen ist.
Dort ist unter Punkt 7 geregelt:
„b. Zuschüsse für Miete
bzw. Nutzung anderer stadteigener Immobilien
Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz kann Vereinen stadteigene Immobilien
dauerhaft zur Verfügung stellen. Dabei übernimmt die Stadt Lauf üblicherweise
75 % der ortsüblichen Miete für vergleichbare Immobilien. Die Eigenbeteiligung der Vereine beträgt dann 25
% der ortsüblichen Miete für vergleichbare Immobilien. Nach Prüfung und
Entscheidung durch das zuständige Gremium kann im Einzelfall eine geringere
oder auch eine höhere Eigenbeteiligung eingefordert werden.
Bestehende Verträge werden bis zum Ablauf des Vertrages weitergeführt.
Im Einzelfall kann nach Prüfung und Entscheidung durch das zuständige Gremium auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine
Änderung der bisherigen Eigenbeteiligung beschlossen und mit dem Verein
vertragskonform vereinbart werden.“
Die Frühförderung der Lebenshilfe in der Hersbrucker Straße 17 nutzt
bereits seit dem
Der Diakonie Unteres Pegnitztal gGmbH wurde 1998 erstmalig die Erlaubnis
erteilt, Fahrzeuge einzustellen. Damals wurde durch Herrn 1. Bürgermeister
Pompl die Erlaubnis erteilt, 10 Fahrzeuge kostenfrei einzustellen. Im Jahr 2000
wurde die Zusage für weitere drei Fahrzeuge erteilt, bis 2008 waren es dann 14
Parkplätze und seit 2009 werden 15 Parkplätze kostenfrei genutzt. Die in Rechnung gestellten Parkgebühren
werden dabei gemäß dem im Haushalt unter HHSt 0.5491.7090 zur Verfügung gestellten Ansatz bisher
übernommen.
Gemäß den neugefassten Vereinsrichtlinien werden bestehende Verträge bis
zum Ablauf des Vertrages weitergeführt. Bei den hier vorliegenden kostenfreien
Nutzungen liegt zwar kein Vertrag zu Grunde, da die kostenfreie Nutzung nur
einseitig zugesagt wurde, dies ist aber einem Vertragsverhältnis ideell gleich
zu setzen.
Die kostenlose Überlassung von Parkplätzen wird dabei vom 1.
Bürgermeister in eigener Zuständigkeit im Rahmen der laufenden Angelegenheiten
entschieden, da sie keine grundsätzliche Bedeutung und keine erheblichen
Verpflichtungen für die Gemeinde bedeuten.
Da durch den RPrA aber
eine Überprüfung explizit dieser beiden Regelungen angefordert wurde, stellt
die Verwaltung diesen Punkt dem Kultur- und Sportausschuss vor, um für die
nähere Zukunft eine grundsätzliche, gesicherte Sichtweise des Gremiums zu
erhalten.
Die Verwaltung wird anschließend den 1. Bürgermeister über die Sichtweise des Kultur- und Sportausschusses informieren, um ggf. eine ab 2013 gültige Neuregelung vorzuschlagen.